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Vereinbarung über die Umwandlung von Barlohn in Versorgungslohn – detailliertere Information

Änderung des Dienstvertrages
mit Herrn/Frau
1. Mit Wirkung vom wird vereinbart, dass Ihr Anspruch auf
□ Gehalt
Diese Prämie wird so lange und insoweit gezahlt, wie Sie ungekürztes Arbeitsentgelt zu beanspruchen haben. Damit erfolgt z. B. nach Ende der Lohn- /Gehaltsfortzahlung oder während eines Erziehungsurlaubs keine Prämienzahlung.
Die auf die Prämie nach § 40 b EStG entfallende pauschale Lohnsteuer zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
□ wird ebenfalls von Ihnen durch Barlohnumwandlung finanziert
□ wird von uns zusätzlich gezahlt.
Darüber hinaus gehende Teile der Bezüge bleiben von dieser Regelung unberührt.

2. Soweit die Bezüge als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung künftiger Bezüge sowie anderer Leistungen dienen, bleibt die Umwandlung des Barlohns in Versorgungslohn hierauf ohne Einfluss.

3. Die Direktversicherung wird durch uns auf Ihr Leben bei der Südstern Lebensversicherungs-AG abgeschlossen. Für die Versicherungsleistungen und die Ansprüche darauf gelten die dem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden „Allgemeine und ggf. Besondere Versicherungsbedingungen“, die beiliegenden „Ergänzende Bestimmungen“ und – sofern ein solcher abgeschlossen ist – die Bestimmungen des Kollektiv- bzw. Rahmenvertrages.

4. Nähere Einzelheiten über die Versicherungsleistungen und die Prämienzahlungen enthält der Versicherungsschein, dessen Zweitschrift Ihnen nach Abschluss der Direktversicherung unverzüglich von uns zugeleitet wird.

5. Sollten sich die Verhältnisse, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Direktversicherung bestanden haben, nachhaltig ändern, so steht es Ihnen und uns frei, die jetzt getroffene Regelung einseitig aufzuheben. Die Direktversicherung kann dann in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt oder von Ihnen mit eigenen Mitteln fortgesetzt werden.
Datum / Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers

Ich bin mit dieser Regelung einverstanden:
Datum / Unterschrift des Arbeitnehmers

Ergänzende Bestimmungen
zu der bei der Südstern Lebensversicherungs-AG auf Ihr Leben beantragten Direktversicherung.
1. Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen steht sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall unwiderruflich Ihnen zu, und zwar im Todesfall mit der Maßgabe, dass die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen ist an: den Ehegatten, mit dem Sie im Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet waren, die ehelichen und die ihnen gesetzlich gleichgestellten Kinder zu gleichen Teilen, die Eltern, die Erben oder die bei Antragstellung namentlich benannte Person. Die Bezugsberechtigung bezieht sich auch auf die
Überschussanteile.

2. Die Prämien für diese Versicherung werden von uns als Versicherungsnehmer entrichtet; die darauf im Rahmen der Bestimmungen des § 40 b EStG entfallende pauschale Lohnsteuer zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wird von uns abgeführt.
3. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft und eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag auf Sie bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihr 59. Lebensjahr vollenden, insoweit ausgeschlossen ist, als die Prämien von uns entrichtet worden sind.
4. Die Beleihung, Abtretung oder Verpfändung der Versicherung durch uns ist ausgeschlossen.
5. Die Abtretung oder Beleihung des unwiderruflichen Bezugsrechts durch Sie ist ausgeschlossen.
6. Wollen Sie auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) die Versicherungsleistung der betrieblichen Altersversorgung vorzeitig in Anspruch nehmen (flexible Altersgrenze), so entspricht deren Höhe dem bis dahin durch Prämienzahlung erreichten Zeitwert der Versicherung. Sie haben nach Vollendung Ihres 59. Lebensjahres das Recht, die Höhe der Versicherungsleistung bei der Gerling Lebensversicherungs-AG zu erfragen.

7. Bei Ihrem Ausscheiden aus unseren Diensten vor Eintritt des Versicherungsfalles geht die Versicherungsnehmerstellung automatisch auf Sie über. Sie haben dann das Recht, die Versicherung mit eigenen Mitteln fortzuführen oder in eine prämienfreie Versicherung umwandeln zu lassen. Sind Sie mit einer im Sinne des § 1 b Abs.5 BetrAVG unverfallbaren Anwartschaft ausgeschieden, können Sie die Versicherung weder abtreten oder beleihen noch den Rückkaufswert auf Grund einer Kündigung in Anspruch nehmen. Über den Versicherungsvertrag hinaus gehende Ansprüche an uns bestehen nicht.

Vertragsspiegel Leben

NameVornameGeburts­

-datum

BerufA = Angestellte/-r AR = Arbeiterin/-in

S = Selbstständig B = Beamtin/-er

Vers.-Nehmer
Ehepartner
Kinder
Anschrift
Versicherungsnachweis:
Vers.-Nummervom:
 

Tarif

Dynamik (%)
Bedingungen
Beginn
 

 

 

 

Ablauf

Zahlungsweise
Beitrag / Rate
Beitragszahlungsdauer
Beitragskonto
 

 

 

 

Versicherte Person

Weitere versicherte Personen
Versicherungssumme / Rente
BUZ: Beitragsfreiheit / Rente
Überschussverwendung
 

Bezugsrecht

Erleben
Ableben
Vorgemerkte Rechte
Risiko-Entscheidung
Unfall-Zusatzversicherung (UZV)Beitrag
 

Vers.-Summe

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)Beitrag
Leistungsdauer
Endalter
 

Rente

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