• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Leistungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zu den AUB 2000 – empfehlenswerte Information

I. Verteidigung/Rettung von Menschenleben
Abweichend von Ziffer 1.3 AUB 2000 gelten Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder der Rettung von Menschenleben erleidet, als unfreiwillig erlitten. Sie sind in die Unfallversicherung eingeschlossen.

II. Gesundheitsschädigungen durch Strahlen
Abweichend von Ziffer 5.2.2 AUB 2000 besteht auch Versicherungsschutz für Gesundheitsschädigungen durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen, die sich als Unfälle im Sinne der Ziffer 1.3 AUB 2000 darstellen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind demnach zum Beispiel Schäden, die Folge regelmäßigen Hantierens mit Röntgen- und Laserapparaten und Berufskrankheiten sind.

III. FSME-Infektion durch Zeckenbiss
In Ergänzung zu Ziffer 5.2.4.2 AUB 2000 besteht auch Versicherungsschutz für die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME), wenn die Erkrankung frühestens 15 Tage nach Beginn oder spätestens 15 Tage nach Erlöschen dieses Versicherungsvertrages ausbricht.

IV. Impfschäden
In Ergänzung zu Ziffer 5.2.4.2 AUB 2000 besteht auch Versicherungsschutz für Gesundheitsschädigungen durch Impfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf und Frühsommer-Meningo-Enzephalitis.

V. Leistung für ambulante Operationen
Wenn die versicherte Person wegen eines Unfalls ambulant operiert wird und deswegen für mindestens 7 Tage, vom Tag der Operation an gerechnet, ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. falls sie nicht berufstätig ist, vollständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt ist, wird für 7 Tage das im Vertrag vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt.

VI. Sofortleistung für Schwerstverletzte
(1) Voraussetzungen für die Leistung
Die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung wird bereits dann gezahlt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine der folgenden schweren Verletzungen erleidet:
a) Querschnittslähmung
durch Schädigung des Rückenmarks
b) Amputation
von mindestens einem ganzen Fuß oder einer ganzen Hand
c) Schädelhirnverletzung
mit einer zweifelsfrei nachgewiesenen Hirnprellung (Kontusion) oder Hirnblutung
d) schwere Mehrfachverletzung
entweder Frakturen von zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen Gliedmaßenabschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) oder gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder eine Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
– Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen und Beinen
– Fraktur des Beckens
– Fraktur der Wirbelsäule
– gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ

e) Verbrennungen
zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche
f) Erblindung auf beiden Augen
und nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall verstirbt.
(2) Nachweis
Das Vorliegen einer unfallbedingten schweren Verletzung müssen Sie durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht
nachweisen.
(3) Fälligkeit
Sobald uns dieser Nachweis zugegangen ist, sind wir verpflichtet, innerhalb eines Monats zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Ziffer 9 AUB 2000 gilt auch im Übrigen uneingeschränkt.
(4) Erlöschen des Anspruchs
Der Anspruch erlischt mit Ablauf eines Jahres nach dem Unfall.

Jan 26, 2017gesundhe-admin
Zusatzbedingungen für die beitragsfreie Kinder-Vorsorge-UnfallversicherungDetaillierte Informationen zu Altersvorsorgeverträgen - erfahren Sie mehr
  Weitere Artikel  
 
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen, AUB 2000 Teil II – empfehlenswerte Information
 
Kapitalversicherung mit Teilauszahlungen – Tarif K30W und Tarif K40M
 
Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsversicherung Angebote und Vergleich
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Wann genau gilt fremdes Recht – Versicherungswesen in Deutschland

    Da seit dem 1. Juli 1994 jeder in einem Land der europäischen Union zugelassene Versicherer in allen EU-Staaten tätig werden kann (Europa-Pass), sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Für Versicherungsprodukte […]

    Jul 6, 2017gesundhe-admin
  • Die Renditebetrachtung der Direktversicherung – betriebliche Altersvorsorge

    Renditebetrachtung der Direktversicherung Von der Rendite her betrachtet gibt es keine alternative Anlageform für die Altersvorsorge. Trotzdem gilt auch hierbei: Nicht das erstbeste Angebot annehmen! Wie anfangs erwähnt, gibt es […]

    Jan 7, 2018gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Beitrag, Prämie – Haftpflichtversicherung

    Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der VN den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie nach Zugang […]

    Aug 8, 2015gesundhe-admin
  • Funktion und Gliederung des Rechnungswesens einer Versicherungsagentur – detailliertere Information

    Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen stellt die wirtschaftlichen Vorgänge innerhalb einer Unternehmung und mit der Umwelt in Worten und Zahlen dar. Für den Versicherungsbereich sind zu unterscheiden: •Rechnungswesen […]

    Feb 14, 2016gesundhe-admin
  • Überblick über die Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages und Verjährung

    Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages: Pflichten aus Kauf­vertrag Lieferung der Ware durch den Verkäufer Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer Annahme […]

    Feb 24, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr