• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Auszug aus dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG

Artikel 41 Übergangsregelungen für Fristen bei Wahlrechten der Versicherten
(1) Personen, die am 1. Januar 1995 in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können sich bis zum 30. Juli 1995 von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen. Befreiungs-anträge können bereits vor dem 1. Januar 1995 mit Wirkung ab dem 1. Januar 1995 gestellt werden. § 22 Abs. 1 und 2 Satz 2 und 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gilt.

(2) Personen, für die nach § 23 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 1995 Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung eintritt, können ihr Wahlrecht nach § 23 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch auch schon vor dem 1. Januar 1995 mit Wirkung zum 1. Januar 1995 ausüben.

Mrz 24, 2017gesundhe-admin
Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB für die Krankentagegeldversicherung – Teil IVErklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen - Versicherung Ratgeber
  Weitere Artikel  
 
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung – Teil II
 
Zahlung von Versicherungsbeiträgen geht doch einfacher – hilfreiche Information
 
Die gesetzliche Krankenversicherung GKV in Deutschland – detailliertere Information Teil I
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Die Besteuerung von Leistungen der Versicherung und Rentenzahlungen, Versteuerung des Ertragsanteils

    Etwas schwierig wird es, wenn Rentenzahlungen geleistet werden. Sie müssen in einen Ertrags- und einen Vermögensteil aufgespalten werden; der Ertragsanteil ist einkommensteuerpflichtig und nach Paragraph 22 Einkommensteuergesetz als sonstige Einkünfte […]

    Sep 9, 2016gesundhe-admin
  • Beitragsregulierung und Beitragsangleichung – Haftpflichtversicherung

    Da sich diese Tarifierungsmerkmale im Laufe des Versicherungsjahres ändern können, muss auch der jeweilige Beitrag ab Risikoänderung neu berechnet werden, denn der VN hat bei Erhöhung und Erweiterung des vorhandenen […]

    Aug 16, 2015gesundhe-admin
  • Risikoverteilung durch Mitversicherung und Rückversicherung

    Häufig können Risiken aufgrund ihrer Größe nicht von einem Versicherer getragen werden. Für diesen Fall wird das Risiko auf weitere Versicherer verteilt. Mitversicherung Wird das Risiko durch einen VR oder […]

    Dez 4, 2015gesundhe-admin
  • Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarife für Beamte und Landwirte – Tipps und Angebote

    Diskriminierend für Normalbürger sind auch Tarife, die auf den Beruf des Fahrzeughalters abstellen (wie Landwirte sowie die so genannten Beamtentarife für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die neuerdings sogar erweitert worden […]

    Jun 12, 2016gesundhe-admin
  • Was tun im Versicherungsfall, Abschluss und Kündigung einer Lebensversicherung

    Der Versicherungsfall ist bei der Lebensversicherung der Todesfall der versicherten Person. Die Hinterbliebenen müssen den Todesfall der Versicherung unverzüglich melden. Unverzüglich heißt innerhalb von 48 Stunden, damit bei ungeklärten Todesfällen […]

    Apr 11, 2017gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr