• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Prämie, Beginn und Ende der Haftung und Anpassung der Versicherungssumme – Hausratversicherungsbedingungen

§ 15 Prämie; Beginn und Ende der Haftung
1. Der Versicherungsnehmer hat die erste Prämie (Beitrag) bei Aushändigung des Versicherungsscheines oder im Fall des Vertragsschlusses gem. §§ 5 oder 5 a WG nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen, Folgeprämien am Ersten des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben sich aus § 38 WG; im Übrigen gilt § 39 WG. Der Versicherer ist bei Verzug berechtigt, Ersatz des Verzugsschadens nach § 286 BGB sowie Verzugszinsen nach § 288 BGB oder § 352 HGB zu fordern. Rückständige Folgeprämien dürfen nur innerhalb eines Jahres seit Ablauf der nach § 39 WG für sie gesetzten Zahlungsfrist eingezogen werden.
2. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät oder soweit eine Entschädigung fällig ist.
3. Die Haftung des Versicherers beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und zwar auch dann, wenn zur Prämienzahlung erst später aufgefordert, die Prämie aber ohne Verzug gezahlt wird. Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt dafür die Haftung.
4. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch eine Partei schriftlich gekündigt werden. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als fünf Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
5. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragszeit oder wird es rückwirkend aufgehoben oder ist es von Anfang an ungültig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (z. B. §§ 40, 68 WG).
Kündigt nach Eintritt eines Versicherungsfalles der Versicherungsnehmer, so hat der Versicherer Anspruch auf die Prämie für das laufende Versicherungsjahr.

Kündigt der Versicherer, so hat er die Prämie für das laufende Versicherungsjahr nach dem Verhältnis der noch nicht abgelaufenen zu der gesamten Zeit des Versicherungsjahres zurückzuzahlen.
6. Das Versicherungsverhältnis endet zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht spätestens zu dieser Zeit ein Erbe die Wohnung in derselben Weise wie der frühere Versicherungsnehmer nutzt.

§ 16 Anpassung der Versicherungssumme
1. Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Die neue Versicherungssumme wird auf volle 100 EUR aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben. Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
2. Die vereinbarte oder nach Nr. 1 angepasste Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
3. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer durch schriftliche Erklärung die Anpassung mit Wirkung für den Zeitpunkt aufheben, in dem die Anpassung wirksam werden sollte.
4. Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung (§ 51 Abs. 1 WG) bleibt unberührt.

Dez 24, 2016gesundhe-admin
Ihre Obliegenheiten vor dem und im Versicherungsfall und die Sicherheitsvorschriften – Wohngebäude-VersicherungsbedingungenBesondere Bedingungen für die Unfall-Zusatzversicherung - empfehlenswerte Information
  Weitere Artikel  
 
Versicherte und nicht versicherte Sachen, versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
 
Was ist während der Laufzeit einer Hausratversicherung zu beachten – Tipps und Tricks
 
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Glasversicherung AGIB – empfehlenswerte Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Häufige Fragen an unserem Versicherungsratgeber Teil 1 – FAQ Versicherungen

    FAQ Versicherungen Pflegegeld Frage: Gibt es zusätzliche andere Leistungen der Sozialhilfe? 123Vesicherung: Das Pflegegeld wird auf das im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz zustehende Pflegegeld angerechnet. Bei […]

    Jan 6, 2018gesundhe-admin
  • Konzerne als betriebswirtschaftliche Gebilde im Versicherungsunternehmen

    In diesem Abschnitt werden die versicherungsunabhängigen Grundlagen des Konzernwesens im Überblick dargestellt. Hierzu gehören vor allem die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Ursachen der Konzernbildung sowie die unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Instrumente, derer […]

    Okt 2, 2015gesundhe-admin
  • Beitragsbestandteile und Kalkulation des Risikoversicherungsbeitrages

    a) Äquivalenzprinzip Für den Bereich der Privatversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, d. h. •der Grundsatz der Übereinstimmung von Leistung und Gegenleistung, •das Gleichgewicht von Beitrag und Gefahrentragung. Bei der Beitragskalkulation werden […]

    Mai 12, 2015gesundhe-admin
  • Kreditwürdigkeitsprüfung und Staatliche Förderung wohnungswirtschaftlicher Sparformen

    Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung geht es primär um die Feststellung der tragbaren Belastung der Kunden. Nach Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögens und der Schulden wird festgestellt, ob […]

    Dez 6, 2015gesundhe-admin
  • Nichtzahlung des Folgebeitrags – Folgeprämie

    Nichtzahlung des Folgebeitrags – Folgeprämie  Folgebeiträge sind alle Beiträge, die nicht Beiträge nach § 37 VVG (§ 38 VVG a. F.) sind. Dazu gehören u. a. auch die Zuschlagsbeiträge nach […]

    Mai 2, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr