• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung

§1Vertragsgrundlage§9Lawinen
§2Versicherte Gefahren und Schäden§10Vulkanausbruch
§3Überschwemmung des Versicherungsortes§11Nicht versicherte Schäden
§4Rückstau§12Besondere Sicherheitsvorschrift
§5Erdbeben§13Selbstbehalt
§6Erdfall§14Kündigung
§7Erdrutsch§15Ende des HHausratversicherungsvertrages
§8Schneedruck

§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2000), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.

§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Überschwemmung des Versicherungsortes (§ 3)
b) Rückstau (§ 4)
c) Erdbeben (§ 5)
d) Erdfall (§ 6)
e) Erdrutsch (§ 7)
f) Schneedruck (§ 8)
g) Lawinen (§ 9)
h) Vulkanausbruch (§ 10)
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

§ 3 Überschwemmung des Versicherungsortes
1. Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude steht, in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
b) Witterungsniederschläge.
2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
a) Sturmflut;
b) Grundwasser.

§ 4 Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen Einrichtungen, austritt.

§ 5 Erdbeben
1. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
2. Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass
a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Erdbeben entstanden sein kann.

§ 6 Erdfall
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

§ 7 Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.

§ 8 Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee oder Eismassen.

§ 9 Lawinen
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee oder Eismassen.
§ 10 Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.

§ 11 Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, solange die Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.

§ 12 Besondere Sicherheitsvorschrift
In Ergänzung der VHB 2000 haben Sie alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden Wasser führende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und Rückstausicherungen gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung stets funktionsbereit zu halten. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die Bestimmungen der Sicherheitsvorschriften gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der VHB 2000.

§ 13 Selbstbehalt
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

§ 14 Kündigung
1. Sie und wir können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden durch schriftliche Erklärung kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
2. Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
3. Kündigen wir, so gebührt uns der Teil der Prämie, der der Dauer der Gefahrtragung entspricht. Gleiches gilt, wenn Sie gemäß Abs. 2 kündigen.

§ 15 Ende des Hausratversicherungsvertrages
Mit Beendigung des Hausratversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden nach den BEH 2000.

Jan 4, 2017gesundhe-admin
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen, AUB 2000 Teil IV - detailliertere InformationLastschriftverfahren, Ratenzahlung und Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
  Weitere Artikel  
 
Kündigung bei Insolvenz, Anzeigepflichten bei Vertragsabschluss und Gefahrerhöhung nach Antragstellung – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
 
Versicherungen rund ums Haus – Hausratversicherung in Deutschland Teil II
 
Vorsicht, Unterversicherungsverzichtsklausel – Hausratversicherung in Deutschland
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Die fondsgebundene Lebensversicherung in Deutschland richtig verstehen Teil 1

    Ein so genanntes innovatives Produkt der Assekuranz soll die fondsgebundene Lebensversicherung darstellen. Was hat sich der Geldanleger darunter vorzustellen? Sie ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einem Investmentfonds und […]

    Jun 19, 2017gesundhe-admin
  • Was sollen wir beim Unfall tun – Einführung in Unfallversicherung

    Sie hatten einen Unfall und jetzt stellen sich Ihnen dutzende Fragen: Bin ich versichert? Wer kommt für die Kosten auf? Was, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Damit stehen Sie […]

    Dez 21, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip – in der Individualversicherung

    Äquivalenzprinzipien finden in verschiedenen wirtschaftlichen Zusammenhängen Anwendung, um die zahlenmäßige (quantitative) Gleichheit qualitativ unterschiedlicher Leistungen auszudrücken. Der Fall des versicherungstechnischen Äquivalenzprinzips (VT-Äquivalenzprinzip) fordert demnach, dass der Barwert (Gegenstandswert) der vom […]

    Sep 7, 2015gesundhe-admin
  • Ihr medizinischer Wille, die Patientenverfügung – Pflegeversicherung in Deutschland

    Ihr medizinischer Wille, die Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie schon in gesunden Tagen Behandlungswünsche festlegen, für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können. Anders als in der […]

    Dez 10, 2017gesundhe-admin
  • Gegenstand der Versicherung und versicherbare Leistungen – Kraftfahrtunfallversicherung

    Die Versicherung bezieht sich auf Unfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeugs oder Anhängers stehen. Unfälle beim Ein- und […]

    Nov 16, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr