• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Zahlung und Verzinsung der Entschädigung und Wegfall der Entschädigungspflicht aus besonderen Gründen – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

§ 27 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
1. Steht Ihr Anspruch dem Grunde und der Höhe nach fest, so ist die Entschädigung innerhalb von 2 Wochen zu zahlen. Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagzahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
2. Für die Verzinsung gilt:
a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung (siehe § 26 Nr. 7) ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in welchem Sie die Voraussetzungen nach § 26 Nr. 7 nachgewiesen haben.
c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
d) Der Zinssatz liegt 1 Prozent unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und beträgt mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent Zinsen pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist.
3. Der Lauf der Fristen gemäß Nr. 1 und Nr. 2 a ist gehemmt, so lange infolge Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
4. Wir können die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen,
b) gegen Sie oder einen Ihrer Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalles ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren läuft.
5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über
die Sicherung des Realkredits.

§ 28 Wegfall der Entschädigungspflicht aus besonderen Gründen
1. Täuschen Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Flöhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
2. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die vorsätzliche Herbeiführung eines Brandschadens gilt als bewiesen, wenn sie durch rechtskräftiges Strafurteil wegen vorsätzlicher Brandstiftung festgestellt ist.

Feb 25, 2017gesundhe-admin
Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – Teil VIBeitragsentlastungsvereinbarung, Tarife usw. - Versicherung Ratgeber
  Weitere Artikel  
 
Wichtige Tipps beim Abschließen einer Hausratversicherung – hilfreiche Information
 
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung
 
Versicherungsfall, Abschluss und Kündigung einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Beihilfe für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Bundesgemeinden – Versicherung Tipps

    Bund, Länder und Gemeinden und einige andere Institutionen sind für einen großen Teil ihrer Beschäftigten Arbeitgeber und Krankenkasse zugleich. Sie zahlen nämlich keinen Arbeitgeberanteil zu Krankenkassenbeiträgen, sondern erstatten vielen ihrer […]

    Aug 4, 2016gesundhe-admin
  • Musterbriefe und Beispiele bezüglich Kündigung diverser Versicherungen

    Musterbrief Kündigung zum Ablauf Herr/Frau Mustermann Adresse Ort Datum Einschreiben An die XY-Versicherung Postfach PLZ, Ort Betreff: Versicherung Nr. Sehr geehrte Damen und Herren, obengenannten Vertrag kündige ich fristgemäß zum […]

    Apr 12, 2017gesundhe-admin
  • Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten sowie besondere Hinweise

    I. Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten 1. Verantwortlichkeit für die Angaben im Antrag Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Ich weiß, dass die Gesellschaft bei […]

    Feb 6, 2017gesundhe-admin
  • Wie ist der deutsche Verbraucher versichert – empfehlenswerte Information

    Versicherungen: für viele Verbraucher ein leidiges Thema und für einige sogar ein rotes Tuch. Eines steht jedoch fest: Ohne Versicherungen geht es nicht! Sie sind Bestandteile der modernen Gesellschaft, der […]

    Jul 13, 2017gesundhe-admin
  • Wohnungswechsel und Außenversicherung Lernkotrolle und Test

    1. Der VN zieht aus seiner Mietwohnung in ein Eigenheim um. Ein Teil des Hausrats verbleibt vorläufig noch in der alten Wohnung, da das Eigenheim erst zur Hälfte bezugsfertig ist. […]

    Mai 10, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr