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Alternativen, Versicherungsfall, Abschluss und Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch noch einige Alternativen, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten:

Policen zum Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit Eine preisgünstige Alternative scheint – auf den ersten Blick – die Police zum Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit zu sein. Auch hier wird die Zahlung einer bestimmten monatlichen Rente vereinbart. Doch Achtung: Selbst bei vorliegender Berufsunfähigkeit muss noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Die Hürde für die Zahlung liegt also deutlich höher. Eigentlich lohnt sich eine solche Police nur für Personen, die wegen einer Vorerkrankung keinen BU- Schutz bekommen sowie für nicht Berufstätige wie Studenten und Hausfrauen, denn diese würden auch bei einer BU-Versicherung erst eine Rente erhalten, wenn sie nahezu erwerbsunfähig sind.

Dread-Disease-Versicherung Eine abgespeckte Version einer BU-Versicherung: Sie greift nur dann ein, wenn bestimmte schlimme Krankheiten eintreten. Diese können sein: Krebs, Schlaganfall, Aids, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Blindheit oder Parkinson, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie hat einen großen Vorteil: Den oft eintretenden Streit bei einer normalen BU-Versicherung, ob eine mehr als 50-prozentige Berufsunfähigkeit gegeben ist, gibt es hier naturgemäß nicht. Der Nachteil dieser Police ist aber ihre Einschränkung. So ist zum Beispiel die Hauptursache von Berufsunfähigkeit, nämlich psychische Erkrankungen, mit dieser Versicherung nicht abzudecken.

Grundfähigkeiten-Versicherung Eine andere abgespeckte Variante der BU- Versicherung ist die sogenannte Grundfähigkeiten-Versicherung. Sie zahlt, wenn eine der Kardinalfähigkeiten des Menschen der Kategorie A für mindestens ein Jahr verloren gegangen ist (sehen, sprechen, ertasten, Orientierungssinn). Oder wenn man mindestens drei Fähigkeiten der Kategorie B verliert (hören, gehen, stehen, greifen, Autofahren, heben, Treppensteigen). Auch hier sind aber psychische Erkrankungen nicht versichert.

Was tun im Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn – so eine typische Formulierung – der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten außerstande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls beschaffen war, auszuüben. Eigentlich eine klare Sache, doch im Versicherungsfall ist – im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen – Streit mit dem Unternehmen vorprogrammiert. Der kann vielleicht vermieden werden, wenn Ihr Versicherer Einstufungen zum Beispiel staatlicher Stellen akzeptiert, wie Pflegebedürftigkeit in einer bestimmten Pflegestufe, die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der staatlichen Rentenversicherung oder festgestellte Dienstunfähigkeit für Beamte.

Zunächst einmal müssen Sie Ihre Versicherung so bald wie möglich informieren. Das Unternehmen wird von Ihnen folgende Dokumente anfordern: eine genaue Darstellung des Leidens, eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer derzeit ausgeübten Berufstätigkeit und Position, einen oder mehrere Arztberichte, in denen neben dem Befund auch eine Prognose über
die Dauer des Leidens und der damit verbundenen Berufsunfähigkeit steht, sowie bei Pflegebedürftigkeit eine Stellungnahme der Pflegeeinrichtung. Da Sie bereits mit Ihrer Unterschrift sowohl Ihre Ärzte, Krankenhäuser und Ihre Krankenversicherung von der Schweigepflicht befreit haben, kann Ihr Versicherer weitere Informationen von dort einholen.

Abschluss und Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den schwierigsten Abschlüssen in der Versicherungsbranche. Wenn Sie hier Fehler machen, stehen Sie im Falle der Berufsunfähigkeit möglicherweise ohne Geld da. Daher kann man Interessierten nur raten, professionelle und unabhängige Hilfe beim Ausfüllen des Antrages in Anspruch zu nehmen. Das bieten Verbraucherberatungen und unabhängige Versicherungsberater an. Auch zu Versicherungsmaklern können Sie gehen – bedenken Sie allerdings, dass diese nur bei Abschluss des Vertrages Geld verdienen.

Umgekehrt glauben die BU-Versicherer oftmals, sie sollen ausgenommen werden, und versuchen, sich dagegen mit hohem Aufwand zu wappnen. Das liegt vor allem daran, dass die beiden häufigsten Gründe von Berufsunfähigkeit – nämlich psychische Erkrankungen und Rückenleiden – oftmals praktisch nicht nachweisbar sind. Auch der Arzt muss dem Patienten im Prinzip glauben, denn sehen kann er diese Erkrankungen oft nicht. Das Misstrauen ist daher auch auf Unternehmensseite groß – vielleicht nicht ganz zu Unrecht.

Das führt dazu, dass die Unternehmen außerordentlich detailliert nach gesundheitlichen Vorerkrankungen ausfragen, oft nach zehn Jahre zurückliegenden. Sie sollten das nicht akzeptieren, sondern nur Unternehmen wählen, die sich auf fünf Jahre beschränken.

Probeanträge stellen
Alle Unternehmen führen eine gemeinsame schwarze Liste, auf die Sie bereits geraten können, wenn Sie von einem Unternehmen als Interessent abgelehnt wurden! Vor allem, wenn bei Ihnen bereits Vorerkrankungen vorliegen, könnte das ein Problem werden. Sie sollten versuchen, das zu vermeiden, indem Sie sogenannte Probeanträge stellen. Das geht so: Sie fordern von mehreren Unternehmen Ihrer Wahl Antragsformulare an, über die Sie vor dem Verschicken das Wort Probe schreiben.

Das hat zwei Vorteile: Erstens sind Sie nicht an Ihre Anträge gebunden und haben plötzlich mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen, obwohl Sie doch nur einen haben wollten. Umgekehrt ist jedes Unternehmen, das Ihnen ein Angebot zuschickt, an dieses Angebot aber einige Zeit gebunden.

Zweitens, und das ist fast noch wichtiger: Da praktisch alle Unternehmen nachfragen, ob es bereits eine Ablehnung eines anderen BU-Anbieters gegeben hat, hätten Sie sonst das Problem, möglicherweise weitere Ablehnungen zu kassieren. Mit der parallelen Aussendung mehrerer Probeanträge aber umgehen Sie diese wenig nette Frage – denn Sie wurden ja noch nicht abgelehnt.

Insgesamt ist die derzeitige Situation rund um die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit äußerst unbefriedigend. Der Staat hat sich mit der Neuregelung von 2001 und den Mini-Erwerbsunfähigkeitsrenten für die nach 1960 Geborenen aus seiner Schutzfunktion für Berufsunfähige weitgehend verabschiedet. Die privaten Anbieter, die diese Lücke füllen sollen, sind aber meist Aktionären verpflichtet und nicht dem Gemeinwohl. Zunächst einmal ist die Absicherung verhältnismäßig teuer, und im Leistungsfall wird dann bei jedem Kunden zäh versucht, nicht zu zahlen. Das führt dazu, dass viele Kunden, oft schwer erkrankt, vor Gericht versuchen müssen, die ihnen zustehende BU-Rente einzuklagen – wenn sie denn überhaupt die Prozesskosten auslegen können.

Kündigung
Bei der jährlichen Zahlungsweise ist die Kündigung immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Nicht immer gibt es Fristen. Wer in kürzeren Abständen Beiträge zahlt, kann auch meist mit Monatsfrist zu diesen Zahlungsterminen kündigen.

Achtung!
Eine Kündigung sollten Sie sich gut überlegen. Sie sind älter geworden, und jeder neue Vertrag würde eine neue Gesundheitsprüfung erfordern. Dadurch wird ein Neuabschluss fast immer teurer, und möglicherweise drohen Ihnen nun sogar Ausschlüsse!

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