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Unfallabsicherung für die Generation 50plus und Invaliditätsversicherung für Kinder

Die Generation 50plus wird eine immer bedeutendere Kundengruppe für Unternehmen der Versicherungs- und Investmentbranche. Sie ist finanzstark und abgesichert, zudem aktiv und vorsorgebewusst. Dies weiß auch die Versicherungsbranche und bietet mehr und mehr spezielle Senioren-Unfallversicherungen an.

Tatsache ist, dass wir immer älter werden, aber gleichzeitig bleiben nur wenige im Alter gesund. Die Statistik ist eindeutig: Ab dem 55. Lebensjahr leben nur noch 14 Prozent der Menschen beschwerdefrei, ab 70 Jahren sinkt dieser Anteil auf 7 Prozent. Unstrittig passieren die meisten Unfälle in der Freizeit und im Haus, und das ist auch bei Senioren so. Zudem möchten fast alle in den eigenen vier Wänden alt werden. Die häufigsten Verletzungen, wie etwa Knochenbrüche oder Gehirnerschütterungen, zieht sich ein älterer Mensch dabei meist durch Stürze zu. Aber auch kleinere Blessuren haben oft monatelange Folgen, und die langwierige Beeinträchtigung der Geschädigten hat auch Kosten zur Folge. Viele glauben, die Pflegeversicherung springe dann ein. Aber so einfach ist das nicht!

Zählen Sie nicht auf die gesetzlichen Versicherungen
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur in begrenztem Umfang, und ob Sie überhaupt einen Leistungsanspruch haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise davon, ob sie während einer Berufstätigkeit oder auf dem Weg dorthin verunglücken. Dies dürfte bei Senioren meist auszuschließen sein.

Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft bei Unfällen zunächst gar nicht. Erst wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate überschreitet, darf die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen.

Direkte Krankheitskosten wie etwa den Rettungswagen, Arztbesuche oder einen Klinikaufenthalt bezahlen die Krankenkassen. Aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung reichen bei einer dauernden Invalidität nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Private Vorsorge ist deshalb notwendig und wichtig.

Vielleicht haben Sie irgendwann einmal eine private Unfallversicherung abgeschlossen und gehen davon aus, dass diese auch bei Unfällen im Alter noch greift. Die meisten klassischen Unfallversicherungen enden aber automatisch mit 65, 70 oder 75 Jahren – und dies wird oftmals erst nach einem Schadensfall bemerkt. Wer also ins goldene Lebensalter kommt, muss sich gegen Unfälle anders versichern.

Assistance-Leistungen als Angebot
Bei manchen Versicherungsunternehmen enden Unfallversicherungen automatisch ab einem bestimmten Lebensalter des Kunden, bei anderen Gesellschaften wiederum werden die Beiträge drastisch angehoben. Als Ausweg bleibt in solchen Fällen oft nur eine Senioren-Unfallversicherung. Diese sind zwar nicht preiswert, haben dafür aber ein breites Leistungsspektrum zu bieten. Immer mehr Angebote für Seniorenversicherungen drängen auf den Markt. Aber was macht sie so speziell? 123Versicherung hat sich verschiedene Angebote angesehen und untersucht.

Diese Versicherungen für Ältere bieten über die klassische Geldzahlung bei einem Unfall, Invalidität oder Krankenhausaufenthalt hinaus sogenannte Assistance-Leistungen. Damit sind Hilfen für den Alltag nach einem Unfall gemeint, die sonst keine gesetzliche Versicherung bei Senioren übernimmt. Eine Seniorenversicherung könnte enthalten: Waschen und Pflegen der Wäsche einmal pro Woche, Reinigen der Wohnung einmal pro Woche, tägliches Mittagessen, einmal pro Woche Einkauf und Besorgungen (zum Beispiel Bank), Begleitung zu Arzt und Behörden, die Organisation von Haustierbetreuung, die Gartenpflege und Schneeräumdienst.

Es gibt auch Anbieter, die darüber weit hinausgehen. So bieten beispielsweise der Volkswohlbund mit der Unfall 60plus und die Stuttgarter Versicherung mit der UnfallRente 50 plus Assistance-Leistungen in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst (MHD) an. Das schützt nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, sondern hilft auch, den Lebensstandard in der gewohnten Umgebung zu sichern. Die Leistungen des MHD werden deutschlandweit bis zu sechs Monate lang nach dem Unfall erbracht. Und sie werden nicht nur über den MHD organisiert, sondern dann von der jeweiligen Sachversicherung bezahlt.

Die Assistance-Leistungen umfassen folgende Punkte:
• telefonisches Erstgespräch
• Pflegeschulung für Angehörige einmalig
• Hausnotrufdienst
• Leistungen der Grundpflege bis zu 4 Wochen
• Mahlzeitendienst, auch für den Partner
• Pflegeberatung einmalig
• Reinigung der Wohnung wöchentlich
• Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
• Besorgungen und Einkäufe bis zweimal wöchentlich
• Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden
• Waschen/Pflegen der Wäsche und Kleidung wöchentlich
• Vermittlung einer Tierbetreuung
• Begleitung bei Arzt-/Behördengängen bis zu 4 Wochen
• Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Wohnung/Kfz
• Fahrdienst zu Arzt/Behörden bis zweimal wöchentlich
• Hilfe- und Pflegeleistungen auch für pflegebedürftige Partner/Verwandte ersten Grades
• Fahrdienst zur Krankengymnastik oder zu Therapien bis zweimal wöchentlich
Eine solche Seniorenpolice mit Hilfeleistungen ist für Sie sinnvoll, wenn Sie im Ernstfall keine Hilfe durch Verwandte oder Bekannte bekommen können oder wollen.

Achtung!
Achten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen darauf, dass der Versicherer die erforderlichen Hilfen direkt erbringt oder bezahlt und nicht nur vermittelt (und somit nicht finanziert)!

Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen
Beim Versicherungsabschluss kommt es auf das Kleingedruckte an. So sind zum Beispiel Unfälle, die durch Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurden, bei einigen Versicherern ausgeschlossen. Genauso ist der Oberschenkelhalsbruch manchmal außen vor. Also achten Sie beim Abschluss darauf, dass Ihre Seniorenunfallversicherung auch Unfälle durch Schlaganfall, Bewusstseinsstörungen, Herzinfarkt oder auch Alkohol mitversichert. Es sollte ausdrücklich im Vertrag stehen, dass der Leistungsfall dadurch ausgelöst wird. Auch der Oberschenkelhalsbruch sollte als Unfall gelten. Manche Versicherungen zahlen Versicherten, die einen Oberschenkelhalsbruch erleiden, nur ein einmaliges Schmerzensgeld. Dies ist manchmal jedoch nicht ausreichend, da es nur etwa 500 Euro beträgt.

Bestenfalls werden die Sofortleistungen in Höhe der vereinbarten Versicherungssummen bei folgenden unfallbedingten Verletzungen gezahlt:
• Oberschenkelhalsbruch
• Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
• Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand
• Erblindung
• Hochgradige Sehbehinderung beider Augen (Sehschärfe nicht mehr als ein Zwanzigstel)
Als Unfall werden bei einigen Policen auch anerkannt: Erfrierungen, Zeckenbisse, tauchtypische Gesundheitsschäden und Gesundheitsschädigungen durch Gase oder Dämpfe.

Auf die Anrechnung von Vorerkrankungen sollte die Versicherung verzichten, ebenso auf ein Versicherungshöchstalter. Einige Anbieter versichern auch Zusatzleistungen immer beitragsfrei mit, beispielsweise:
• Bergungskosten bis 10000 Euro
• Rehamaßnahmen bis 1500 Euro
• Sofortleistung in Höhe der zehnfachen vereinbarten Unfall-Rente (ab Alter 75, fünffache Unfallrente)
• Unfallpflegerente in Höhe der vereinbarten Unfall-Rente
Die Zahlungen werden nach Invaliditätsgrad klassifiziert geleistet. Geld sollte dabei möglichst ab einer Behinderung von 20 Prozent fließen, und nicht erst ab 50 Prozent. Schauen Sie ins Kleingedruckte!

123Versicherung Ratgeber Tipp
Ihre monatliche Rente sollte ab 50 Prozent Invalidität 1 000 Euro betragen. Oder Sie erhalten stattdessen eine Kapitalzahlung von 50000 Euro Minimum. Am besten sind Kombinationen wie die folgende: Bei kleineren Unfällen wird ein einmaliger Betrag ausgezahlt, bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gibt es zudem eine lebenslange monatliche Rente.

Eine reine Verrentung der Invaliditätssumme bei einem Unfall nach Überschreiten des 65. Lebensjahres ist nicht zu empfehlen. Besser ist es, wenn die Kapitalleistung garantiert ist, auch wenn Sie schon 90 Jahre oder älter sind. Bei älteren Menschen werden häufig Vorerkrankungen bei der Ermittlung des unfallbedingten Invaliditätsgrades berücksichtigt. Dies bedeutet, dass der für die Auszahlung relevante Prozentsatz geringer ausfällt als ohne Vorerkrankung. Bei einer Seniorenunfallversicherung sollten Sie darauf achten, dass auf diese Anrechnung von Vorerkrankungen verzichtet wird.

Pflegekostenleistungen
Der Eintritt eines Pflegefalles ist ein besonders schwerwiegender Lebenseinschnitt. Werden Sie als der Versicherte nach einem Unfall pflegebedürftig und ist eine Invaliditätssumme versichert, sollte eine zusätzliche Pflegekostenleistung durch die Versicherung erbracht werden. Diese Zusatzleistung sollte folgenden Anteil an versicherten Invaliditätssumme ausmachen:
• bei Pflegestufe 1:10 Prozent
• bei Pflegestufe 2: 20 Prozent
• bei Pflegestufe 3: 30 Prozent

Die Leistungsunterschiede im 123Versicherung-Vergleich
Für eine Seniorenunfallversicherung zahlt eine 70-jährige Frau zwischen 61.40 und 561,83 Euro Beitrag im Jahr, ein Mann gleichen Alters zwischen 61.40 bis 543,12 Euro. Doch woher kommen diese gewaltigen Unterschiede? Es kommt auf die Leistungsseite an! In diesem Fall auf die speziellen ein- oder ausgeschlossenen Leistungsfälle oder auch auf die Modalitäten der Auszahlung.

Die eine Versicherung hat den Oberschenkelhalsbruch als Auslöser des vollen Leistungspaketes im Angebot, eine andere Versicherung zahlt dafür nur einmalig 500 Euro Schmerzensgeld. Solche Beispiele machen die großen Unterschiede nachvollziehbar. So zahlt die eine Police beispielsweise die Assistance-Leistungen nur für 100 Tage, die andere nötigenfalls für ein Jahr, die dritte zahlt diese Leistungen gar nicht, sondern vermittelt sie nur.

Sehr unterschiedlich sieht es auch beim Einschluss des Herzinfarktes, des Schlaganfalls oder von Bewusstseinsstörungen aus: Auch hier gibt es Angebote, die gar nicht zahlen, und Angebote, bei denen diese Vorfälle den vollen Leistungsanspruch auslösen. Andere Anbieter wiederum sichern diese Fälle nur gegen Aufpreis und eine weitere Zusatzversicherung ab.

Die Auszahlungsweise variiert ebenfalls sehr stark: Die einen zahlen nur direkte Kapitalleistungen, die ändern nur eine Rente, die dritten mischen die Auszahlungsformen je nach Alter. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Anbieter ab 1 Prozent Invalidität zahlt, ab 20 Prozent oder eben erst ab 50 Prozent festgestelltem Grad der Behinderung.

Die Rentenzahlungen sind teilweise gestaffelt: So zahlen einige Unternehmen bei höherem Behinderungsgrad automatisch deutlich höhere Renten. Einige bieten bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent eine Verdoppelung der monatlichen Unfallrente, bei 100 Prozent Invaliditätsgrad sogar eine dreifache monatliche Unfallrente bis maximal 3 000 Euro monatlich. Andere bieten von vorneherein eine Dynamisierung, eine Progression der Auszahlung je nach Grad der Behinderung bis zu 350 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.

Eine Besonderheit gibt es bei der Volksfürsorge: Hier findet nicht, wie bei allen anderen, die Leistungsermittlung nach einer Gliedertaxe statt, sondern nach einem eigenen Grundfähigkeiten-Katalog. Gezahlt wird bereits, wenn bestimmte Grundfähigkeiten nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können – wie Laufen, Essen oder Anziehen.

Nicht zuletzt unterscheiden sich die Angebote bei den Assistance-Leistungen gewaltig: Während bei einigen durch den Malteser Hilfsdienst oder die Johanniter-Unfallhilfe bis zu einem Jahr die komplette Bandbreite der Hilfe organisiert und finanziert ist, beschränken sich andere Angebote auf 100 Tage oder auf die bloße Organisation und Vermittlung – also nicht auf die Finanzierung – der Hilfsdienste. Auch andere Zusagen sind sehr unterschiedlich: Gerade die Begleitung bei Fahrten zum Arzt oder Behörden, oder Einkäufen und Waschen sind bei einigen Angeboten nicht zu finden. Die besten Versicherer zahlen hier zusätzlich für Pflegekräfte und sogar für Personen zur Unterhaltung und Geselligkeit mehrmals die Woche.

Bei einigen Anbietern kann man nur bis zum 70., bei anderen sogar bis zum 88. Lebensjahr abschließen. Einige Angebote laufen lebenslang, andere sind auf das 95. Lebensjahr begrenzt.

Quintessenz: Es hilft nichts, Sie müssen sich die Versicherungsbedingungen penibel anschauen und vergleichen, die eigenen Bedürfnisse definieren und erst dann entscheiden. Wenn die Qualität des Angebots stimmt, wählen Sie ruhig einen mehrjährigen Vertrag, denn Sie sparen gegenüber einem Einjahresvertrag, da die Beiträge je nach Versicherer dann um etwa 5 bis 15 Prozent geringer sind.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Sie erhalten Beitragsrabatte, wenn Sie den Vertrag als Ehepaar gemeinsam abschließen.
Und egal, bei welchem Anbieter Sie letztlich einen Vertrag abschließen: Beantworten Sie bei einem Neuvertrag die Fragen zu Ihrer Gesundheit und früheren Unfällen immer korrekt, sonst kann die Versicherung die Leistung verweigern!

Manchmal günstiger: Altverträge
Eine schon bestehende normale Unfallversicherung ist oft preisgünstiger als ein Senioren-Spezialtarif, selbst wenn Sie im höheren Alter Beitragszuschläge zahlen müssen. Behalten Sie eine bestehende normale Unfallversicherung – vor allem dann, wenn Sie vom Versicherer keine organisierten Hilfeleistungen benötigen, da Sie zum Beispiel eine große Familie um sich herum haben.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Durchleuchten Sie Ihre bisherige Police. Eine gute Unfallversicherung sollte mindestens eine Versicherungssumme von 100000 Euro, sowie mindestens eine 225-prozentige Progression haben und nicht deutlich mehr als 200 Euro im Jahr kosten. Am besten sollte Ihr Versicherungsunternehmen die Unfallversicherung unbegrenzt vom Alter zu Normalkonditionen fortführen.

Fazit: Eine Seniorenunfallversicherung kann sinnvoll sein. Nach einem Unfall könnten Umbauten in der Wohnung oder am Auto notwendig werden. Es ließe sich auch mit der Leistung aus der Unfallversicherung eine zusätzliche Pflege bezahlen, denn Verwandte sind nicht immer in der Nähe.

Unfall- und Invaliditätsversicherung für Kinder
Besonders wichtig ist die Unfallversicherung für Kinder. Denn ein schwerer Unfall kann für die Eltern fatale finanzielle Folgen haben: Sie müssen vielleicht ein Leben lang für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, zum Beispiel nach einem Unfall in der Schule, sind die monatlichen Renten viel zu gering.

Eine Kinderunfallversicherung sollte daher nicht zu niedrig abgeschlossen werden. Um bei Vollinvalidität weitere 1 000 Euro Rente zu erzielen, die von der Kaufkraft her abgesichert sind (Inflationsausgleich), benötigen Sie eine Versicherungssumme von 200000 Euro. Mit einer 225-prozentigen Progression kostet diese Absicherung für Ihr Kind bei günstigen Unternehmen rund 100 Euro im Jahr. Empfehlenswert ist auch die Vereinbarung einer Todesfallsumme von mindestens 10000 Euro, da bei schweren Unfällen im ersten Jahr zunächst nur diese Summe ausgezahlt wird.

Invaliditätsversicherungen

Doch sind bei Kindern meist nicht Unfälle, sondern Krankheiten Ursache von Behinderungen – oft schon angeboren. Immer mehr Versicherer bieten daher umfassendere Kinderinvaliditätsversicherungen an, die nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei krankheitsbedingten Behinderungen Schutz bieten sollen. Im Prinzip ist die Idee gut, allerdings wappnen sich viele Versicherer gleich wieder mit vielen Leistungsausschlüssen. Das fängt damit an, dass meist erst ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent gezahlt wird. Angeborene Behinderungen sowie Geburtsschäden sind außerdem häufig ausgeschlossen, selbst wenn sie von Ärzten zunächst nicht erkannt wurden. Ebenso ist für das erste Lebensjahr meist kein Versicherungsschutz erhältlich (Ausnahmen, soweit bekannt: Barmenia sechs Wochen nach Geburt, DEVK nach zehn Wochen). Nicht gezahlt wird oft auch bei Entwicklungsstörungen und psychischen Erkrankungen.

Und dennoch: Die Idee ist gut und richtig. Finanztest prüfte im Februar 2007 insgesamt 22 Kinderinvaliditätsversicherungen. Die Beiträge reichen von 60 bis 471 Euro pro Jahr. Die Leistungen reichen von einer Monatsrente von meist 1000 Euro bis zu einmaligen Kapitalabfindungen (bis maximal 350000 Euro) je nach Schwere der Behinderung – oder einer Kombination von beidem.

Das Wichtigste: Fünf Anbieter waren dabei, die auch zahlen, wenn die Ursache der Invalidität eine angeborene Krankheit ist. Die Voraussetzung ist, dass die Versicherung abgeschlossen wurde, bevor die Krankheit bekannt war. Dabei handelt es sich um die Anbieter R+V, HUK-Coburg, DEVK (be-kamen die Note gut) sowie Schweizer National und die Barmenia (beide befriedigend). Die R+V Kinderversicherung schließt die wenigsten Risiken aus, nämlich nur Unfall- oder Krankheitsfolgen durch Rauschgiftkonsum, vorsätzliche Straftaten, Schädigung durch Eltern als Versicherungsnehmer, Krieg sowie Kernenergie.

Apr 19, 2017gesundhe-admin
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