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Was tun im Versicherungsfall, Abschluss und Kündigung einer Unfallversicherung

So bitter die Situation für Sie auch ist: Zuerst einmal müssen Sie klären, ob der Unfall auch für die Versicherung ein Unfall ist. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es dazu: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dazu zählt auch ein Muskelriss beim Sport. Kein Unfall im Sinne der Versicherung sind gewöhnlich jedoch Gesundheitsschäden durch Umwelteinflüsse oder Verletzungen infolge psychischer Probleme, Selbstverstümmelung, Selbstmordversuch oder Kriegshandlungen.

Liegt ein Unfall vor, wartet die Versicherung erst einmal ab. Erst nach Ablauf eines Jahres wird gezahlt, wenn bis dahin die volle körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nicht wieder hergestellt ist. Auch muss es sich um eine absehbar dauerhafte Beeinträchtigung handeln.
Um die Leistungen des Versicherers zu erhalten, müssen Sie Folgendes beachten:
• Konsultieren Sie unverzüglich einen Arzt und unterrichten Sie die Versicherung über den Unfall.
• Füllen Sie die Unfallanzeige wahrheitsgemäß und unverzüglich aus. Je schneller der Versicherer unterrichtet ist, desto schneller kommen Sie auch an Ihr Geld.
• Spätestens sieben Monate nach Unfalleintritt haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, welches Sie unter Vorlage eines ärztlichen Attests begründen. Endet der Unfall tödlich, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden.

Abschluss und Kündigung einer Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung schließen Sie gewöhnlich zwei Versicherungssummen ab: die Versicherungssumme für den Fall der Invalidität und die Todesfallsumme. Wichtig ist vor allem die erste, die für eine dreiköpfige Familie folgendermaßen aussehen könnte:

Beispiel
Ein kompletter Familienschutz (Familie mit einem Kind) könnte so aussehen: Der Mann (Verdiener) ist mit 200000 Euro versichert, die Frau mit 100000 Euro und das Kind mit 200000 Euro. Das kostet bei einer günstigen Versicherung in der Gefahrengruppe A und 225-Prozent- Progression etwa 350 Euro pro Jahr.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Faustregel für die Versicherungssumme: Ein 30-jähriger Ernährer der Familie sollte sich mit dem Fünffachen des Bruttojahreseinkommens absichern; 50-Jährige noch mit dem Dreifachen. Wählen Sie Policen, die Sie jährlich kündigen können!

Sie sollten aber auch eine Todesfallleistung abschließen, jedoch nur in geringer Höhe, maximal 25 000 Euro. Die richtige Todesfallabsicherung schließen Sie besser über eine ausreichende Risikolebensversicherung ab, denn die leistet auch bei Tod durch Krankheit. Auf weitere Leistungen als Zusatz zur Einfallversicherung können Sie dagegen gut verzichten: beispielsweise Krankentagegeld, Übergangsentschädigung, Genesungsgeld oder Bergekostenersatz. Diese Extras bringen nicht viel, verteuern die Prämie aber spürbar.

Auch bei Unfallversicherungen lohnt der Preisvergleich: Teure Unternehmen verlangen für die gleiche Leistung oft doppelt so viel. Besonders günstige Tarife für die Unfallversicherung gibt es beim Bund der Versicherten (BdV, Adresse siehe am Ende des Buches), der für seine Mitglieder sogenannte Gruppenversicherungen vermittelt.

Vorsicht bei Vertretern: Überteuerte Unfallversicherungen gehören zu den Versicherungsarten, die von Versicherungsvertretern besonders gern verkauft werden, weil dort hohe Provisionen winken. Das heißt für Sie: Lassen Sie doppelte Vorsicht walten, unterschreiben Sie nicht gleich, sondern vergleichen Sie mehrere Angebote. Fast immer gibt es woanders die gleiche Leistung für weniger Geld. Der BdV hat in einigen Prämien zur Unfallversicherung bei teuren Gesellschaften Kosten- und Gewinnanteile von bis zu 80 Prozent ermittelt, bei der Kfz-Insassenunfallversicherung sogar von bis zu 90 Prozent.

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