Die finanzielle Absicherung der Familie oder des Ehepartners im Falle des eigenen Todes – das ist für die meisten das Motiv, eine Lebensversicherung abzuschließen. Leider denken dabei immer noch zu viele Bundesbürger an eine Kapitallebensversicherung statt richtigerweise an eine reine Risikolebensversicherung. Nicht zuletzt deshalb, weil die Kapital-Police von den Unternehmen viel lieber verkauft und beworben wird, denn sie bindet den Versicherten oft langfristig und mit hohen Beiträgen an die Gesellschaft. Daneben gehen wir noch auf die private Rentenversicherung ein, die mehr eine Kapitalanlage als eine Versicherung ist und an deren Ende die Auszahlung der Versicherungssumme plus einer möglichen Überschussbeteiligung steht.
Mehr als die Hälfte der unter 40-Jährigen in Deutschland hat überhaupt keine Absicherung, um Hinterbliebene zu versorgen. Viele andere haben zwar eine Kapitallebensversicherung, doch ist die darin enthaltene Todesfallsumme viel zu niedrig, um Hinterbliebene ernsthaft absichern zu können. Ein Betrag von 25000 oder 50000 Euro reicht hierfür nämlich bei weitem nicht aus. Wer bei der Kapitallebensversicherung mehr will, muss allerdings tief in die Tasche greifen – zu tief gerade für junge Familien. Unsere Empfehlung ist daher die Risikolebensversicherung (siehe das Artikel weiter unten), denn auch von staatlicher Seite ist im Todesfall nicht viel zu erwarten.
Die staatliche Versorgung: Witwen- und Waisenrente
Eheleute genießen einen Grundschutz durch die gesetzliche Rentenversicherung – durch die sogenannte Witwenrente. Sie wird geleistet, wenn der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre lang gesetzlich versichert war und die oder der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat. Auf diese Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, werden unter anderem Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten oder auch Ersatzzeiten wie zum Beispiel Kriegsgefangenschaft angerechnet. Die Wartezeit gilt bereits als erfüllt, wenn der Tod des Ehegatten wegen eines Arbeitsunfalls oder während des Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist. Für Berufsanfänger gilt die Wartezeit ebenfalls als erfüllt. Als Berufsanfänger in diesem Sinne gelten alle Versicherten, die innerhalb der ersten sechs Jahre nach Ende der Ausbildung gestorben sind und innerhalb der letzten zwei Jahre ein Jahr Pflichtbeiträge geleistet haben.
Unterschieden wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente. Die große Witwenrente gibt es, wenn
• der Rentenempfänger das 45. Lebensjahr vollendet hat,
• ein waisenrentenberechtigtes Kind unter 18 Jahren erzogen wird,
• für ein behindertes Kind gesorgt werden muss oder
• die Witwe/der Witwer vermindert erwerbsfähig ist.
Die große Witwenrente beträgt nach dem alten Hinterbliebenenrecht (siehe unten) 60 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Ehegatten. Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, hat aber immer noch Anspruch auf die kleine Witwenrente. Hier gibt es 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Ehegatten. Sie fallen unter das alte Hinterbliebenenrecht, wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und der ältere Partner von Ihnen am 1. Januar 2002 bereits 40 Jahre alt war, oder wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist.
Neues Hinterbliebenenrecht
2002 wurde ein neues Hinterbliebenenrecht eingeführt, dass diejenigen Eheleute betrifft, die 1962 oder danach geboren sind und nach 2002 geheiratet haben. Hier wird zusätzlich verlangt, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben muss. Die kleine Witwenrente wird auf zwei Jahre befristet, die große Witwenrente beträgt nur noch 55 statt 60 Prozent. Zum Ausgleich wird ein Zuschlag wegen Kindererziehung geleistet. Ehepaare können sich zudem für das sogenannte Rentensplitting entscheiden. Dadurch teilen sie die in ihrer Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichmäßig auf. Im Todesfall des Ehegatten hat der hinterbliebene Partner dann keinen Anspruch auf Witwenrente. Ab 2012 wird die für die große Witwenrente maßgebliche Altersgrenze des Rentenempfängers von 45 Jahren schrittweise bis zum Jahr 2029 auf 47 Jahre angehoben.
Waisenrenten
Kleine Rentenzahlungen gibt es auch für Kinder, deren Eltern beziehungsweise Elternteil verstorben sind. Eine Halbwaisenrente wird geleistet, wenn die Waise noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil hat und der Verstorbene mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert war. Die Wartezeit kann sich ähnlich wie bei den Witwenrenten durch Anrechnungszeiten verkürzen. Eine Vollwaisenrente wird geleistet, wenn die Waise keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr hat und beide Verstorbene mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert waren. Berechtigt sind die leiblichen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt der Verstorbenen lebten, sowie Enkel und Geschwister, die entweder im Haushalt lebten oder überwiegend von dem oder den Verstorbenen materiell abhängig waren.
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sie erhöht sich um Zuschläge aus rentenrechtlichen Zeiten des oder der Verstorbenen. Gezahlt wird die Waisenrente mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei Schulausbildung oder Berufsausbildung, bei Ableistung eines freiwilligen sozialen oder eines freiwilligen ökologischen Jahres oder bei Vorliegen einer Behinderung, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Waisenrenten werden grundsätzlich nicht bar ausgezahlt, sondern nur auf ein selbst benanntes Konto überwiesen.
Risikolebensversicherung
Sie sehen: Der Staat sorgt sich um Hinterbliebene, aber große Sprünge sind damit nicht zu machen. Gerade, wenn finanzielle Verpflichtungen wie laufende Abzahlungen zu tätigen sind, reichen die staatlichen Hinterbliebenenrenten bei weitem nicht aus. Eine ausreichende Versorgung von Hinterbliebenen ist für die meisten nur mit einer Risikolebensversicherung möglich. Doch ausgerechnet bei der Risikolebensversicherung sind viele Deutsche sehr zurückhaltend. Sie kostet, verglichen mit den Beiträgen für eine Kapitallebensversicherung, nur ein Zehntel oder noch weniger. Einen vernünftigen Schutz gibt es schon ab 15 Euro im Monat.
Allerdings: Nach Ablauf
der Versicherung gibt es im Erlebensfälle im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung keine Auszahlung.
Für Berufstätige, die ihre Familie absichern wollen, empfiehlt sich möglicherweise eine Kombination von Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung beim gleichen Unternehmen. Beide zusammen kosten oft nicht mehr als eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe auch weiter oben im entsprechenden Artikel).
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Bedarf für eine Risikolebensversicherung haben vor allem 30- bis 50-jährige Ernährer einer Familie, da die Rentenansprüche in diesem Alter noch zu niedrig sind, um die Familie im Todesfall ausreichend zu versorgen. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann allerdings auch für Fedige oder Kinderlose sinnvoll sein. Denn wer weiß, ob später – als Ehepartner oder Familienernährer – noch die für den Abschluss notwendige Gesundheit vorhanden ist! Daher ist es in der Regel besser und einfacher, sich in jüngeren Jahren zu versichern.
Höhe der Versicherungssumme und Laufzeit
Als Faustregel für die Versicherungssumme gilt: Ein 30-Jähriger sollte seine Familie mit dem Fünffachen des Bruttojahreseinkommens absichern, ein 50- Jähriger noch mit dem Dreifachen. In jungen Jahren sollten Sie längere Laufzeiten wählen. Wenn Sie noch unter 40 Jahre alt sind, schließen Sie also nicht nur einen Zehnjahresvertrag ab, denn Bedarf besteht meist bis zum 55. und oft auch bis zum 60. Lebensjahr. Die Laufzeit sollte in jedem Fall so lang sein, wie mögliche Hinterbliebene noch nicht durch ein eigenes Einkommen oder Vermögen abgesichert sind. Wenn Sie älter als 40 Jahre sind, können Sie dagegen kürzere Laufzeiten wählen, da die Prämien dann immer teurer werden.
So können Sie Geld sparen
Vergleichen Sie die Kosten einer Risikolebensversicherung bei den verschiedenen Anbietern: Eine Versicherungssumme von 150000 Euro, auf das Endalter von 60 Jahren abgeschlossen, kosten einen 30-jährigen Mann (Nichtraucher) bei einem billigen Direktversicherer etwa 210 Euro im Jahr, einen Raucher etwa 300 Euro. Eine 30-jährige Frau (Nichtraucherin) könnte sich bei gleicher Summe und Laufzeit schon für rund 150 Euro Jahresbeitrag versichern, als Raucherin würde sie etwa 200 Euro zahlen. Da Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung als Männer haben, zahlen sie weniger.
Achtung!
Schummeln beim Nichtrauchen nützt nichts. Medizinisch ist es möglich, auch gelegentliches Rauchen noch Tage später zweifelsfrei nachzuweisen! Und wer häufiger raucht, kann dies bei einer gründlichen Untersuchung schon gar nicht verbergen. Bei einem teuren Unternehmen können die genannten Beträge jeweils mehr als doppelt so hoch sein.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Bei einer Risikolebensversicherung ist die Faustformel ganz einfach: Die Billigste ist die Beste! Das gesparte Geld können Sie auch als Zusatzeinkommen betrachten – und zwar steuerfrei!
Besonders günstig laut Bund der Versicherten sind folgende Unternehmen: Asstel, Cosmos Direkt, Dialog, Europa, Hannoversche Leben, HUK Coburg, HUK 24, Interrisk, Karstadt-Quelle, Legal 8c General, Ontos und WGV.
Der Bund der Versicherten (Adresse am Ende des Buches) hat mit der Hannoverschen Leben eine Risikolebensversicherung entwickelt, bei der die Beiträge zunächst niedrig beginnen und mit zunehmendem Lebensalter immer höher werden. Vorteil: Schon in jungen Jahren gibt es für wenig Geld hohen Hinterbliebenenschutz. Und: Bei einer vorzeitigen Kündigung gehen keine Beitragsanteile für später verloren. Sie können bei dieser Variante also auch ab einem Eintrittsalter von 40 Jahren risikolos längere Laufzeiten wählen und sollten dies auch tun.
Was bedeutet Beitragsverrechnung?
Auch Risikolebensversicherer brauchen ein Sicherheitspolster. In der Vergangenheit haben sie im Schnitt mehr Beiträge eingenommen, als sie auszahlen mussten, und das ist auch weiterhin so. Diese Überschüsse werden verzinslich angelegt. Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahrzehnten die Lebenserwartung immer weiter zugenommen hat – gut für die Lebensversicherer. An diesen Überschüssen beteiligen die Unternehmen auch die Kunden, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Gewöhnlich geschieht das durch Tarife mit Beitragsverrechnung. Dadurch sinkt die eigentlich fällige monatliche Rate um bis zu 60 Prozent. Die Höhe der Absenkung kann aber nicht auf die gesamte Laufzeit garantiert werden. Die Todesfallsumme bleibt gleich. Dieses Modell ist das Standardmodell, es wird von rund 90 Prozent aller Unternehmen angeboten und ist gewöhnlich auch für den Kunden das Beste.
Eine Variante der Überschussverrechung stellt das Bonussystem dar: Bei gleichbleibendem Beitrag wird die Todesfallleistung höher. Dieses Modell hat jedoch einen Nachteil: Die Beiträge für Sie sind höher als bei der Überschussverrechnung, und von der höheren Auszahlung – deren genaue Höhe Ihnen niemand garantiert – profitieren höchstens Ihre Nachkommen.
Vertrag auf zwei Leben
Wenn Sie als Ehepaar eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, ist eine sogenannte Risikoversicherung auf zwei Leben preisgünstiger als ein eigenständiger Vertrag für jeden. Die Versicherung zahlt dann nur einmal die vereinbarte Summe, nämlich wenn einer der Ehepartner während der Versicherungslaufzeit verstirbt. Die Versicherung auf zwei Leben ist auch für Lebensgemeinschaften, Geschäftspartner und sogar für fremde Dritte möglich.
Risikolebensversicherungen lassen sich oft auch gut mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe dort) kombinieren. Mitunter ist diese Kombination nicht oder nur unwesentlich teurer als eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Restschuldversicherung
Unabdingbar, wenn nicht schon von der Bank gefordert, ist eine Risikolebensversicherung, wenn der Bau oder Kauf einer Immobilie finanziell abgesichert werden soll. Sie können dabei besondere Tarife wählen, bei denen Beiträge und Versicherungssumme entsprechend der fallenden Restschuld sinken – eine sogenannte Restschuldversicherung. Im Todesfall können die Hinterbliebenen das Bankdarlehen dann mit der Versicherungsleistung tilgen.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Wenn die Bank, bei der Sie den Finanzierungskredit aufnehmen, auch gleich eine Restschuldversicherung anbietet, prüfen Sie, ob diese auch wirklich zu den günstigen gehört!
Denn eine solche Restschuldversicherung können Sie sich als Darlehensnehmer überall besorgen. Selbst, wenn es in diesem konkreten Fall um die Absicherung eines Bankdarlehens geht, brauchen Sie sich nicht an das Angebot des Bankenberaters zu halten. Vielmehr sollten Sie sich nach dem billigsten Anbieter umschauen.
Zwei Arten von Restschuldversicherungen lassen sich unterscheiden: Bei der einen sinkt die Versicherungssumme konstant um einen bestimmten Betrag, Jahr für Jahr – mit dem Nachteil allerdings, dass es dann zwischenzeitlich zu Unterdeckungen für die Restschuldsumme kommen kann. Denn beim Hypothekendarlehen gibt es üblicherweise keinen linearen Verlauf der Restschuld. Das bedeutet: Eine solche Versicherungsform sollte man nur wählen, wenn es nicht auf jeden Euro ankommt.
Mehr zu empfehlen ist daher eine Restschuldversicherung, bei der die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst wird. Dafür muss der Versicherer genau wissen, wie hoch die Gesamtlaufzeit des Darlehens ist, über welchen Nominalzins es abgeschlossen wurde und wie der Tilgungsplan im Einzelnen aussieht.
Trotz sinkender Restschuld kann es bei dieser Versicherungsform durchaus sein, dass die monatlichen Beiträge zunächst etwas ansteigen. Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Je älter der Versicherungsnehmer wird, umso mehr steigt aus Sicht des Versicherers das Todesfallrisiko. Dafür sinkt aber zum Ende des Versicherungsvertrages hin der Beitrag deutlich ab.
Achtung!
Restschuldversicherungen als Absicherung gegen Arbeitslosigkeit oder Tod werden von Banken gern auch bei gewöhnlichen Ratenkrediten mitverkauft. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange die Kosten dafür im Rahmen bleiben. Doch Verbraucherschützer haben festgestellt, dass oftmals der Effektivzins und damit die Kosten durch eine solche Versicherung enorm ansteigen, bis auf 40 Prozent des Nettokreditbetrages. Und das, ohne dass der Bankkunde dies mitbekommt. Zwar ist der Abschluss einer solchen Versicherung freiwillig, doch ohne diese gibt es bei jeder zweiten Bank keinen Ratenkredit, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bei Befragungen festgestellt. Im Zweifelsfall sollten Sie also mindestens ein zweites Angebot‘ einholen und gegebenenfalls die Angebote bei einer Verbraucherberatung prüfen lassen!
Auch die Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich in der Einkommensteuererklärung oder im Lohnsteuer) Jahresausgleich in der Rubrik Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.