Bezahlt eine Hausratversicherung die Schäden an Gegenständen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, steht die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude selbst ein. Hier drohen gewöhnlich drei verschiedene Gefahren: Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden. Sie können diese Gefahren einzeln versichern oder alle zusammen. Da Sie als Hauseigentümer ständig mit dem Risiko leben, dass Ihr Haus durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser stark beschädigt oder sogar vernichtet wird, sollten Sie unbedingt diese Versicherung abschließen.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Versichern Sie die drei Hauptrisiken Feuer, Sturm und Leitungswasser in einem Paket mit sogenannter Grunddeckung. Bauen Sie neu, schließen Sie die Versicherung gleich zum Baubeginn ab, dann ist auch der Rohbau gegen Feuer versichert.
Wollen Sie den Rohbau auch gegen Sturm versichern, brauchen Sie zusätzlich eine Bauleistungsversicherung. Prüfen Sie darüber hinaus, ob Sie je nach Wohnort eine Elementarschadenversicherung brauchen. Sie deckt die finanziellen Folgen von Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben und Erdrutschen ab. Leider wird diese Police nicht überall angeboten.
Was leistet die Versicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt bei einem Totalschaden das Haus, das heißt, sie zahlt den Preis, den es kostet, das Haus am alten Standort wieder aufzubauen. Dazu gehören auch mindestens 5 Prozent Entschädigung für Abbruch- und Aufräumarbeiten. Da die Preise ständig steigen, spricht man auch vom gleitenden Neuwert. Die Bedingung ist, dass das Haus innerhalb von drei Jahren wieder errichtet wird, ansonsten gibt es nur den oft deutlich niedrigeren Zeitwert. Kommt es zu einem kompletten Neubau, zahlt die Versicherung je nach Bauphase eine Teilzahlung.
Doch eine komplette Zerstörung ist die Ausnahme, weit häufiger sind Teilschäden am Gebäude. Hier bezahlt die Versicherung gewöhnlich dann, wenn sie nach vorheriger Absprache eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung abgegeben hat oder nach erfolgter Reparatur die Rechnung erhält.
Wie so oft, kommt es auch bei der Wohngebäudeversicherung genau auf die Schadensursache an. Gezahlt wird bei
• Feuerschäden durch Brand, Blitzeinschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;
• Sturmschäden ab Windstärke 8 (entspricht 63 km/h), dazu gehören auch Schäden durch umgestürzte Bäume oder durch eingedrungenen Regen;
• Schäden durch Hagelschlag;
• Leitungswasserschäden durch defekte Leitungen von Frisch- oder Abwasser, auch durch Frost verursacht. Auch die Instandsetzung der Leitungen im Haus ist versichert, bei guten Versicherern auch die Abwasserleitungen. Gute Versicherer übernehmen auch Schäden an Fußbodenheizungen oder durch auslaufende Wasserbetten oder Aquarien.
Gewöhnlich sind Aufbauten wie Antennen sowie Nebengebäude wie Gartenhäuschen oder Garage mitversichert. Ist das Haus unbewohnbar, zahlt die Versicherung ein Jahr lang die ortsübliche Miete – entweder für die Ersatzbleibe oder auch für die entgangene Miete, wenn Sie Vermieter des Hauses sind. Meist gehört zur Police auch noch der Ersatz von Einbruchschäden am Haus.
Weitere Zusatzabsicherungen sind möglich: Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Aufräum- und Abbruchkosten nach Elementarschäden, Glasbruch, Rückstauschäden, Aufräumkosten bei umgestürzten Bäumen oder auch Schäden an Terrasse, Briefkasten oder Gartenlampen. Ob und was Sie brauchen, hängt von der individuellen Wohnsituation und Ihrem persönlichen Risikoempfinden ab. Sie müssen sicher nicht alles versichern.
Was leistet die Versicherung nicht?
Nicht versichert sind natürlich vorsätzliche Schäden (zum Beispiel Brandstiftung). Früher waren auch grob fahrlässige Schäden (zum Beispiel Brand durch einen nicht abgestellten Herd oder eine brennende Kerze) nicht versichert. Durch den Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips seit 2008 können Sie in solchen Fällen aber hoffen, wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Der grob fahrlässig herbeigeführte Schaden durch einen Miteigentümer innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft ist hingegen versichert, wenn Sie die Klausel Wohneigentum vereinbart haben.
Nicht versichert sind normalerweise Überspannungsschäden am Gebäude durch Blitzeinschlag, ein Kaminbrand sowie ein Löscheinsatz der Feuerwehr und die eventuell dadurch entstehenden Entsorgungskosten. Wie beim Hausrat ist auch am Wohngebäude ein Schaden durch einen Kernenergieunfall oder durch innere Unruhen nicht abgesichert.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung richten sich nach dem Wert des Hauses, der Bauart, dem Standort und nach dem gewählten Versicherer. Es gibt mehrere Bauartklassen: Massivhäuser sind am billigsten, dann folgen Fertig- beziehungsweise Holzhäuser und am teuersten sind Häuser mit Reetdach. Die Standorte werden gewöhnlich in vier Tarifzonen unterteilt: Stürmische Standorte wie die Küstenregionen sind teurer als andere, außerdem wird nach Leitungswasserqualität differenziert.
Nach einem Vergleich von Finanztest zahlt man bei günstigen Versicherern zwischen 150 und 200 Euro für die Standardabsicherung Feuer/Sturm/ Leitungswasser eines Hauses in Dresden (Baujahr 1980, 134 Quadratmeter mit Keller, Neuwert 235000 Euro). Für ein gleichwertiges Haus in Hannover kam die Zeitschrift sogar teilweise auf knapp 100 Euro. Ist das Haus neu, können Sie zwischen 10 und 25 Prozent Rabatt abziehen. Selbstbeteiligungen, die bei anderen Versicherungen durchaus sinnvoll sind, sollten Sie wegen zu geringer Ersparnis nicht vereinbaren.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme lieber dem Versicherer überlassen. Dann zahlen Sie zwar im Zweifelsfall etwas zu viel, im Schadenfall haben Sie aber die Sicherheit, dass Sie alles ersetzt bekommen.
Wenn Sie in späteren Jahren erhebliche Um- oder Anbauten durchführen, die den Wert des Gebäudes deutlich steigern, müssen Sie dies dem Versicherer melden. Denn sonst droht wieder Unterversicherung! Auch wenn die Umgebung Ihres Hauses gefährlicher wird, zum Beispiel durch eine neue Tankstelle, müssen Sie dies ebenfalls melden, denn sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz!
Sie können auch später selbst überprüfen, wie viel Sie im Totalschadenfall bekommen würden: Die meisten Versicherer rechnen zurück auf den Versicherungswert 1914. Das ist der Wert, den Ihr Haus theoretisch im Jahre 1914 in Mark gehabt hätte. Diesen Wert multiplizieren Sie mit dem sogenannten gleitenden Neuwertfaktor (erfahren Sie von Ihrem Versicherer). Dieser Faktor berücksichtigt die Preissteigerungen seit 1914 und ändert sich jedes Jahr. Das Ergebnis ist die Summe, die Sie maximal bekommen würden.
Achtung!
Verwechseln Sie die Wohngebäudeversicherung nicht mit der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung! Letztere versichert Schäden, die Dritte durch Ihr Haus oder Grundstück erleiden. Während beim selbstbewohnten Eigenheim die Privathaftpflicht genügt, sollten Sie als Vermieter oder Bewohner einer Eigentumswohnung über einen solchen Abschluss nachdenken (siehe auch das Artikel Haftpflichtversicherung)
Versicherung von Bauvorhaben
Bei einem Neubauvorhaben sollten Sie bereits vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Dann haben Sie bereits eine Feuerrohbauversicherung mit abgeschlossen. Die Rohbauversicherung ist meist für ein Jahr beitragsfrei, wenn die eigentliche Wohngebäudeversicherung für drei Jahre abgeschlossen wird. Doch damit ist der Rohbau nur gegen Brand, Blitzschlag oder Explosion abgesichert. Viel häufiger treten jedoch Sturmschäden an Neubauten auf. Dafür brauchen Sie die Bauleistungsversicherung. Sie deckt auch Schäden durch Vandalismus und oft auch Hochwasser ab. Prüfen Sie, ob auch Diebstahl abgesichert ist, sonst sollten Sie das zusätzlich versichern. Eine Bauleistungsversicherung kostet bei einer Bausumme von 250000 Euro einmalig rund 300 Euro.
Und nicht zuletzt: Eine Baustelle stellt immer auch eine Gefahrenquelle dar. Dagegen sollten Sie unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Sie gilt von Baubeginn bis zur Bauabnahme und kostet bei einer Bausumme von 250000 Euro einmalig etwa 100 Euro. Ist Ihr Bauvorhaben nur klein, reicht vielleicht Ihre private Haftpflichtversicherung aus. Ob das so ist, steht im Kleingedruckten Ihrer Haftpflicht. Vermutlich werden Sie als Bauherr schon bald Post von der Bau-Berufsgenossenschaft bekommen. Die will wissen, ob Sie private Bauhelfer auf Ihrem Bau beschäftigen. Private Helfer müssen Sie innerhalb einer Woche dort anmelden und gegen Unfälle versichern.