Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Im Klartext: Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden. Sie ist nicht nur sehr wichtig, sondern auch sehr preiswert. Das Risiko, Schadenersatz leisten zu müssen, ist groß.
Jeder kennt die Schlagzeilen: Großbrand durch Zigarettenkippe, Nicht gestreut: Fußgänger brach sich ein Bein oder Hundebiss mit Todesfolge. Es lässt sich zumindest erahnen, dass den Verursacher des Schadens ein gewaltiges Ungemach erwartet.
Oft genügt eine kleine Unachtsamkeit, und schon ist es passiert. Pech, wenn durch Ihr Verschulden anderen ein Schaden entstanden ist, denn Sie haften dafür – in unbegrenzter Höhe. Und das kann teuer werden.
Wofür haften Sie?
Der Gesetzgeber definiert dies in der entscheidenden Bestimmung des Paragraphen 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) so:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt (z. B. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung).
Die Aufgabe aller Haftpflichtversicherungen ist es, den Versicherten vor finanziellen Folgen zu schützen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen von Dritten als Schadensersatzansprüche an ihn erhoben werden können.
Betrifft der Schaden nur die Reparatur einer zerbrochenen Fensterscheibe, wirft das sicherlich keine finanziellen Probleme auf. Doch kaum jemand wird wohl in der Lage sein, einen von ihm verursachten Unfallschaden mit Invaliditätsfolge oder den Brand eines Hauses aus eigener Tasche zu bezahlen. Weil die Schadensersatzpflicht nach oben hin unbegrenzt ist, haftet jeder mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen so lange, bis der gesamte Schaden finanziell vollständig ersetzt ist, unter Umständen ein Leben lang!
Wer haftet?
• Alle körperlich und geistig gesunden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind für ihre Handlungen voll verantwortlich und haften unbegrenzt für alle schuldhaft (d. h. vorsätzlich oder fahrlässig) verursachten Schäden.
• Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht schuldfähig, somit für ihre Handlungen nicht verantwortlich und können deshalb nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden. Kommt es durch Kinder dieser Altersgruppe zu einem Schaden, so haftet unter Umständen der Aufsichtspflichtige (in der Regel die Eltern).
• Kinder und Jugendliche vom vollendeten siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Taubstumme sind nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie bei Begehung der schädigenden Handlung die erforderliche Einsicht hatten. Sie haften, wenn sie geistig gesund sind, wissen, was sie tun, und die Folgen der schädigenden Handlung richtig einschätzen können.
Wer ist versichert?
Der Abschluss einer Privathaftpflicht schützt zunächst einmal den Versicherungsnehmer, der den Vertrag abgeschlossen hat. Darüber hinaus sind der Ehegatte und die Kinder beitragsfrei mitversichert. Die Kinder, solange sie sich in Schul- und anschließender Berufsausbildung befinden, minderjährig und unverheiratet sind.
Auch der Partner in einer nichtehelichen Lebens-gemeinschaft ist beitragsfrei mitversichert. Bei der Antragsstellung muss er allerdings namentlich aufgeführt werden. Ebenfalls versichert sind Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind, im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen, zum Beispiel die Putzhilfe oder der Freund, der handwerklich aushilft.
Nicht versichert sind Schäden, die man selbst erleidet oder vorsätzlich herbeiführt. In jedem Schadensfall prüft der Versicherer, ob die Schadensersatzansprüche zu Recht bestehen – unberechtigte Ansprüche würde er auch abwehren. In diesem Fall handelt es sich praktisch um eine indirekte Rechtsschutzversicherung.
Versicherungssummen
Für buchstäblich alles, was im Alltag geschehen kann, ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Sie deckt Schäden in den Bereichen der Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, für die der Versicherte haftbar gemacht werden kann. Folgende Versicherungssummen können mit den Versicherungsunternehmen vereinbart werden:
• Eine Million € für Personenschäden und 300 000€ für Sachschäden.
• Eine Million € pauschal für Personen- und Sachschäden.
• Zwei Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden.
• Vereinzelt werden auch pauschale Deckungssummen von 3, 5 oder 7,5 Millionen € angeboten.
Da die Preisunterschiede innerhalb einer Versicherungsgesellschaft zu der nächsthöheren Deckungsklasse nicht sonderlich groß sind, sollte die höchstmögliche Versicherungssumme (Deckungssumme) gewählt werden.