Im Gegensatz zur Autohaftpflichtversicherung sind die Kaskoversicherungen freiwillig. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Was leistet die Teilkasko?
Die Teilkasko kommt bei Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung sowie für Elementarschäden (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild auf. Wichtig: Diebstahl, Raub, Unterschlagung und der unbefugte Gebrauch des Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen sind mitversichert. Dies gilt auch für unter Verschluss verwahrte oder am Fahrzeug befestigte Teile (Radio, Kindersitz, Werkzeug, Warnkreuz) und Schmorschäden an der Verkabelung. Die Entschädigung eines Kfz-Diebstahls ist bei Teil- und Vollkasko gleich.
Was leistet die Vollkasko?
Die Vollkasko zahlt über den Teilkaskoschutz hinaus für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfalle und Unfalle durch höhere Gewalt (geplatzter Reifen) sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder – etwa wenn Jugendliche oder Betrunkene die Karosserie beschädigen.
Hat der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, geht er leer aus. So muss er darauf achten, dass das Lenkradschloss eingerastet ist, die Wagentüren verschlossen sind und dass das Auto auf einer Gefallstrecke mit eingelegtem Gang geparkt ist.
Bei einem Reparaturschaden zahlt die Vollkasko-versicherung die Wiederherstellungskosten einschließlich notwendiger Nebenkosten (Transport zur nächsten Werkstatt, einfache Ersatzteil-Frachtkosten). Bei Totalschaden (Diebstahl oder Zerstörung) ersetzt sie den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert), abzüglich eventueller Restwerte des Fahrzeugs sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung (300,-, 600,-, 1 000,- oder 2 000€). Wer bei Vertragsabschluss keine anerkannte Diebstahlsicherung in seinem Fahrzeug nachweisen kann, muss bei Entwendung des Wagens mit einem prozentualen Abzug (in der Regel 10 Prozent) rechnen.