Die Glasversicherung gehört nach meiner Meinung zu den unwichtigen Versicherungsarten. Sie umfasst die gesamte Mobiliar- und Gebäudeverglasung; Thermopane- und Lärmschutzverglasungen sind ebenfalls mitversichert.
Die Frage, die man sich immer wieder bei einem Versicherungsvertragsabschluss stellen sollte, ist folgende: Wäre ein Schaden, der mir durch das Risiko entstehen könnte, existenzbedrohend oder nicht?
Wenn der Schaden durch Glasbruch 1000€ beträgt, ist das zwar ärgerlich, aber durchaus verkraftbar. Von einer Existenzbedrohung also keine Spur. Die Prämien für die Glasversicherung, die Jahr für Jahr anfallen, sollten besser gespart werden. Spätestens nach fünf Jahresprämien könnte man zumindest einen Kurzurlaub davon bezahlen.
Indirekt ist das Glas sowieso vielfach versichert, z. B. durch die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung; oder ein Dritter verursacht den Schaden, der ihn z. B. über seine Privathaftpflicht regulieren lässt.