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Die Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittskosten-Versicherung in Deutschland

Die Reisegepäckversicherung
Auf Urlaubs- und Geschäftsreisen bewahrt die Reisegepäckversicherung vor finanziellem Schaden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Gepäcks. Versichert ist die persönliche Habe bei Diebstahl, Raub, Feuer, Transportmittelunfall und Unfall eines Versicherten. Ebenfalls geschützt sind Sie bei Sturm, Blitzschlag, Explosion sowie Überschwemmung und anderen Fällen höherer Gewalt – nicht jedoch bei Krieg und Beschlagnahme, Liegen-, Stehen oder Hängenlassen.
Für Wertsachen – also auch Foto- und Videoausrüstungen – beträgt die Höchstentschädigung 50 Prozent der Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme muss dem Gesamtwert des Reisegepäcks entsprechen, sonst wird der Schaden nicht voll erstattet. Ersetzt wird der Zeitwert – der Betrag also, zu dem man neue Sachen gleicher Art am Heimatort kaufen kann, wobei man einen Abzug für Alter, Abnutzung und Gebrauch in Kauf nehmen muss. Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten bezahlt.

Reisegepäckversicherungen können als Jahrespolice abgeschlossen werden und machen somit den Abschluss einer gesonderten Versicherung für den Kurzurlaub überflüssig. Zu beachten ist, dass Auslandsaufenthalte in der Regel nur bis zu sechs Wochen versichert sind.

Problematisch kann es auch werden, wenn das Gepäck in einem unbeaufsichtigten Pkw zurückgelassen wird. In diesem Fall besteht tagsüber nur Versicherungsschutz, wenn Fahrtunterbrechungen nur bis zu zwei Stunden dauern oder das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage abgestellt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie höchstens 500€ Entschädigung erhalten.

Kein Versicherungsschutz besteht
• bei Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Fahrzeugen für u. a. Foto- und Videoausrüstungen, Pelze und Schmucksachen.
• wenn das Gepäck unbeaufsichtigt am Bahnhof oder Flughafen abgestellt wird.
Den Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages sollte man sich meiner Meinung nach gründlich überlegen, denn die Ausschlussklauseln sind doch sehr umfangreich, und der Ärger mit der Versicherungsgesellschaft scheint vorprogrammiert.

Reiserücktrittskosten-Versicherung
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ersetzt die Kosten, die Sie wegen des Nichtantritts oder Unterbrechung einer Reise zu tragen haben und ist immer an Ihre spezielle Reisebuchung gebunden.

Akzeptierte Gründe für den Reiserücktritt sind Tod, ein schwerer Unfall, eine unerwartete schwere Krankheit, Schwangerschaft oder sogar ein abgebranntes bzw. ausgeraubtes Haus in der Heimat. Probleme gibt es aber mit Sicherheit, wenn eine Krankheit vorhersehbar war oder die Reise nicht rechtzeitig genug storniert wurde. Kann der Versicherer nachweisen, dass die Krankheit schon länger latent vorhanden war (z. B. länger andauernde Rückenleiden oder Allergien), kann dem Versicherten die Leistung versagt werden.

Die Beitragshöhe richtet sich an dem Reisepreis. Je wertvoller die Reise, umso teurer die Versicherungsprämie. Insbesondere bei hochwertigen Reisen ist die Versicherung sinnvoll. Ersetzt werden die anfallenden Stomokosten des Reiseveranstalters oder des Vermieters einer Ferienwohnung, wobei immer nur der Preis der Reise bei der Buchung versichert ist. Nachträglich am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistungen sind in der Regel nicht mitversichert.

Mit einer Zusatzabsicherung können Sie auch die gebuchten und bereits bezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z. B. Schiffstour, usw.) mitversichern.

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