Im Jahr sterben rund 6 000 Kinder unter 14 Jahren, 41% infolge von Unfällen. Häufigste Unfallursache ist nicht etwa der Straßenverkehr, sondern Gefahrenquellen in Haus, Hof und Garten. So ereignen sich die meisten tödlichen Unfälle im Laufstall, durch Plastiktüten, Arzneimittel, Steckdosen, Reinigungsmittel und heiße Flüssigkeiten. 80% aller Unfälle sind auf diese Ursachen zurückzufuhren.
Eckdaten
Grundsätzlich gilt, dass
a) Kinder unter drei Jahren nicht versichert sind
b) lediglich der Schulbereich und -weg, nicht aber die Freizeit, versichert sind
c) die Leistungen keineswegs ausreichen
Wer ist versichert?
• Kinder ab drei Jahren beim Besuch von Kindergärten
• Schüler allgemein bildender Schulen
• Lernende in beruflicher Aus- und Fortbildung sowie ehrenamtlich Lehrende in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, berufsbildenden Schulen usw.
• Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen
Was wird gezahlt?
Nach einem Unfall bezahlt der Versicherungsträger (Gemeindeunfallversicherungsverband, Städte über 500 000 Einwohner, das Land)
• die Heilbehandlung, ambulante und stationäre Behandlung, solange sich eine Besserung der Verletzungsfolgen oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit erwarten lässt.
• Verletztengeld, das den Ausfall eines Arbeitseinkommens ausgleichen soll und nur gezahlt wird, wenn der Schüler oder Student bereits beruflich tätig war.
• Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% gemindert ist.
Grundlage der Rentenberechnung
1. Bezugsgröße für 1995:
48 720,- (alte Bundesländer bzw.
39 480,- (neue Bundesländer)
2. Höhe der Rente (bei 100% Invalidität):
bis 6. Lebensjahr: 25% von 2/3 der jeweiligen Bezugsgröße,
ab 6. – 14. Lebensjahr: 33,33% von 2/3
ab 14. – 18. Lebensjahr: 40% von 2/3
ab. 18. Lebensjahr: 60% von 2/3
Bei einem Unfall im Jahre 1995 würde die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung folgende Renten zahlen:
Monatliche Rentenbeträge in der Gesetzlichen Unfallversicherung, Werte für 1995
Alter des Verletzten | Grad der Invalidität | Monatliche Rente in € | |
alte Bundesländer | neue Bundesländer | ||
Vor Vollendung des 6. Lebensjahres | 100% 80% 60% 40% 20% | 677.- 541.- 406,- 271.- 185.- | 548.- 439.- 329.- 219.- 110.- |
Ab dem 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 100% 80% 60% 40% 20% | 902.- 772.- 541.- 361.- 180.- | 731.- 585.- 439.- 292.- 146.- |
Jugendliche ab dem 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 100% 80% 60% 40% 20% | 1083.- 866.- 650.- 433.- 217.- | 877.- 702.- 526.- 351.- 175.- |
Ab dem 18. Lebensjahr | 100% 80% 60% 40% 20% | 1624.- 1299.- 874.- 650.- 325.- | 1316.- 1053.- 790.- 526.- 263.- |
Ergänzung ist notwendig
Berücksichtigt man die Ferien usw., dann sind die Kinder nur während 20% der Zeit versichert. Dabei ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit (81%) und nur 19% in der Schule.
Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie in dem Artikel Die Invaliditätsvorsorge. Seit dem 01.01.1997 ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr durch die Reichsversicherungsordnung geregelt, sondern im siebten Buch des Sozialgesetzbuches. Die gesetzliche Schülerunfallversicherung wurde dahingehend erweitert, dass künftig Kinder auch während des Besuches von Tagesheimen, Kinderkrippen, Kinderhorten und Krabbelstuben versichert sind, wenn es sich hierbei tun genehmigungspflichtige Einrichtungen handelt.