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Die private Invaliditätsvorsorge in Deutschland – wo ist die Unfallgefahr

Eine Unzahl von Unfällen geschieht Jahr für Jahr, bei denen sich viele Bundesbürger erheblich verletzen. Einige von ihnen erleiden irreparable Schäden. Die Folge ist die Invalidität, die in der Regel erhebliche Konsequenzen für das weitere Leben des Betroffenen hat. Verliert man zum Beispiel durch einen Unfall einen Arm oder ein Bein, muss der gesamte Ablauf des täglichen Lebens umgestellt werden. Dies hat nicht nur persönliche Folgen, sondern auch finanzielle Konsequenzen. Der Beruf kann eventuell nicht mehr ausgeübt werden, oder die Einrichtungen des Hauses oder Autos müssen angepasst werden. Vater Staat hat auch hier Vorsorge getroffen, nämlich durch die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitnehmer sind hier zumindest gegen Arbeitsunfälle abgesichert. Zuständig dafür sind die entsprechenden Berufsgenossenschaften. Mitversichert ist ebenfalls der Weg zur Arbeitsstätte und zurück. Allerdings dürfen keine Umwege zurückgelegt werden. Wer auf dem Weg zur Arbeit einkaufen geht, verliert den Versicherungsschutz.

Wie sieht es jedoch mit der Freizeit aus, oder wie steht es um die Rentner, Kinder, Hausfrauen, viele Selbständige und Freiberufler? Hier besteht die Möglichkeit der Absicherung durch die private Unfallversicherung. Unverhofft kommt oft! Unfälle passieren an jeder Ecke. Was ist eigentlich ein Unfall im Sinne der Versicherungen? In Paragraph 1 Abs. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es: Wenn der Versicherte durch ein von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Steuer-und Sozialversicherungs-Werte 2000

1. Gesetzliche RentenversicherungAlte

Bundesländer

Neue

Bundesländer

Beitragssatz19,3%19,3%
Aktueller Rentenwert48,29 €42,01 €
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)monatl.8600€7100€
jährl.103200€85 200€
Monatliche Bezugsgröße4480€3640€
Monatlicher Höchstbeitrag für Pflichtversicherte1659,80 €1 370,30 €
Monatlicher Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte1 659,80 €1 659,80 €
Monatlicher Mindestbeitrag121,59 €121,59 €
Monatlicher Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte (zur Aufrechterhaltung des BU/EU-Rentenanspruchs)121,59 €100,36 €
Monatlicher Einheitsbeitrag (Regelbeitrag)864,64 €702,52 €
entspricht einem monatlichen
Einkommen von4480€3640€
Monatliche Entgeltgrenze für versicherungsfreie,
geringfügige Beschäftigungen630€520€
Monatliche Nebenverdienstgrenze bei einer vorgezo­
genen Vollrente630,00630,00
einer Teilrente von 2/3847,49737,28
einer Teilrente von ½1 267,611102,76
einer Teilrente von 1/31687,741468,25
Grundfreibetrag für die Einkommensanrechnung bei
Witwen- und Witwerrenten1 274,86 €1109,06 €
Zusätzlicher Kinderfreibetrag für die Einkommensan
rechnung bei Witwen- und Witwerrenten (je Kind)270,42 €235,26 €
Grundfreibetrag für die Einkommensanrechnung bei
Waisenrenten849,90 €739,38 €
(Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2000)
2. ArbeitslosenversicherungAlte BundesländerNeue Bundesländer
Beitragssatz6,5%6,5%
Beitragsbemessungsgrenzemonatlich8600€7100€
jährlich103 200€85200€
Höchstbeitragmonatlich559€461,50 €
3. Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragssatz0 13,7%0 13,0%
Beitragsbemessungsgrenzemonatlich6450€5325€
= Vers.-pflichtgrenzejährlich77400€63900€
Höchstbeitrag0 883,65 €0692,25 €
Freibeträge /
Kinderfreibetragledig/verh.
statt Kindergeld (auf Antrag)3456€/6912€
Sparerfreibetrag
für Kapitalerträge3 100€/6 200€
Werbungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge100€/200€
Sonderausgabenpauschbetrag108€/216€
Arbeitnehmerpauschbetrag2 000€
Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen nach
§ 10 EStG):
Vorwegabzug für Versicherungsbeiträgeledig/verh.
bei pflichtversicherten Arbeitnehmern,6 000€/12 000€
Beamten und Personen mit freier Alters­abzügl.
vorsorge aufgrund Vertrag16% bis max. BBG
Höchstbeträge voll abzugsfahig2 610,-€/5 220,-€
Höchstbeträße halb abzucsfahiß2 616 – €/S 220 – TIM
 

 
Wo ist die Unfallgefahr am größten?
Alljährlich verunglücken in der Bundesrepublik mehrere Millionen Menschen – zum größten Teil nur leicht, Hunderttausende jedoch so schwer, dass sie lange oder dauernd darunter zu leiden haben.

In einer repräsentativen Erhebung wurde ermittelt, bei welcher Gelegenheit die Unfälle passiert waren. Die Ergebnisse sprechen für sich: 30 Prozent der unter den Folgen leidenden Personen gaben an, am Arbeitsplatz verunglückt zu sein, nahezu jeder fünfte Unfall ereignete sich im Haushalt. Und bei Sport und Spiel sowie im Straßenverkehr zogen sich rund achtzehn bzw. dreizehn von hundert Befragten Verletzungen zu.

Was kann alles versichert werden?
In der privaten Unfallversicherung (FUV) können folgende Risiken versichert werden:

Die Invalidität
Der wohl wichtigste Absicherungsgedanke in der FUV. Der Invaliditätsbegriff wurde 1988 neu festgelegt. Die Versicherungsgesellschaft muss dann zahlen, wenn ein Unfall zu dauerhafter körperlicher oder geistiger Leistungsunfähigkeit fuhrt. Bei dem Vertragsabschluss wird die Versicherungssumme festgelegt. Je nach dem Invaliditätsgrad, der in einer so genannten Gliedertaxe definiert ist, leistet die Versicherungsgesellschaft ihre Zahlung. Bei einer Vollinvalidität (100% Invalide) die volle Versicherungssumme und den entsprechenden prozentualen Anteil bei einer Teilinvalidität, die aus der folgenden Gliedertaxe hervorgeht:

Gliedertaxe (gemäß Paragraph 7 der AUB 88)
Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit

eines Armes im Schultergelenk70 Prozent
eines Armes bis oberhalb des
Ellenbogengelenks65 Prozent
eines Armes unterhalb des
Ellenbogengelenks60 Prozent
einer Hand im Handgelenk55 Prozent
eines Daumens20 Prozent
eines Zeigefingers10 Prozent
eines anderen Fingers5 Prozent
eines Beines über der Mitte des
Oberschenkels70 Prozent
eines Beines bis zur Mitte des
Oberschenkels60 Prozent
eines Beines bis unterhalb des Knies50 Prozent
eines Beines bis zur Mitte des
Unterschenkels45 Prozent
eines Fußes im Fußgelenk40 Prozent
einer großen Zehe5 Prozent
einer anderen Zehe2 Prozent
eines Auges50 Prozent
des Gehörs auf einem Ohr30 Prozent
des Geruchs10 Prozent
des Geschmacks5 Prozent

Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.

Jul 11, 2017gesundhe-admin
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