Bei einer Versicherung auf verbundene Leben wird das Todesfallrisiko zweier oder mehrerer Personen in einem Vertrag zusammengefasst. Dies ist sowohl bei Kapital- als auch bei Rentenversicherungen möglich.
Am häufigsten ist die verbundene Lebensversicherung in Form einer gemischten Kapitalversicherung auf zwei Leben anzutreffen. Die vereinbarte Leistung wird i. d. R. beim Tod des zuerst Sterbenden, spätestens am Ende der Laufzeit folg. Mit dem Tod eines der Versicherten vor Laufzeitende erlischt die Versicherung.
Bei gleichzeitigem Tod beider Versicherten (z.B. bei Unfall) wird die Leistung nur einmal fällig. Da das Todesfallrisiko von zwei Personen in einem Vertrag zusammengefasst ist, muss der Beitrag höher sein als bei einer entsprechenden gemischten Lebensversicherung auf ein Leben.
Exkurs: Berechnung des mittleren Alters
Aus dem Eintrittsalter der versicherten Personen wird ein Zwischenalter gebildet, das für die Beitragsbemessung maßgebend ist.
Bei zwei Versicherten wird dieses Zwischenalters i. d. R. wie folgt ermittelt:
1. Bei Frauen Verminderung des Eintrittsalters um 5 Jahre
2. Ermittlung der Differenz zwischen beiden Altern
3. Verminderung des Eintrittsalters des älteren Versicherten um Korrekturjahre entsprechend folgender Tabelle:
Altersunterschied(Jahre) | Korrekturjahre | Altersunterschied(Jahre) | Korrekturjahre |
0 bis 1 | 0 | 9 bis 12 | 4 |
2 bis 3 | 1 | 13 bis 18 | 5 |
4 bis 5 | 2 | ab 19 | 6 |
6 bis 8 | 3 |
Beispiel: Ein 32-jähriger Mann und seine gleichaltrige Ehefrau schließen eine Kapitalversicherung auf den Todes-und Erlebensfall für verbundene Leben mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einer VS von 50000,00€ ab.
Berechnung des mittleren Alters:
Eintrittsalter des Mannes: 32 Jahre
Eintrittsalter der Frau: 32 Jahre – 5 Jahre = 27 Jahre
Differenz zwischen den beiden Eintrittsaltern: 5 Jahre
Korrekturjahre lt. Tabelle: 2 Jahre
Zwischenalter für Beitragsbemessung: 32 Jahre – 2 Korrekturjahre = 30Jahre
Außer als Partnerversicherung (Ehegattenversicherung) in den Fällen, in denen der Tod eines Partners jeweils Versorgungsprobleme für den anderen bedeuten würde, wird die Kapitalversicherung auf verbundene Leben auch für Personengesellschaften (OHG, KG) als Teilhaberversicherung abgeschlossen. Dadurch soll der Geldbedarf gedeckt werden, der beim Ausscheiden eines Gesellschafters für das Unternehmen entstehen kann (z.B. Barabfindung der Erben beim Tod eines Gesellschafters oder Auszahlung des Geschäftsanteils beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus Altersgründen). Die Personengesellschaft ist bei einer Teilhaberversicherung VN und Bezugsberechtigter.
Terminfixversicherung
Beispiel: Für die spätere Ausbildung seines zwei Jahre alten Sohnes Sven möchte Herr Breitner ein Kapital von 15 000,00 € ansparen. Das Kapital soll auch dann zur Verfügung stehen, wenn Herr Breitner vorzeitig stirbt.
Tarifmerkmale
Normalerweise wird eine Lebensversicherung beim Tod des Versicherten fällig. Die Versicherung mit festem Auszahlungstermin (Terminfixversicherung) sieht dagegen die Auszahlung der VS nicht im Todesfall, sondern nur nach Ablauf der Versicherungsdauer vor. Die Beiträge sind längstens bis zum Ende der Versicherungsdauer zu entrichten. Stirbt der Versicherte jedoch vorher, wird die Versicherung beitragsfrei und mit unveränderter VS bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit fortgeführt. Die Ablaufleistung ist dabei genauso hoch, wie sie ohne Tod des Versicherten bei fortlaufender Beitragszahlung gewesen wäre. Allerdings lässt sich für den Todesfall auch eine sofortige Kapitalabfindung in Höhe der auf den Todestag abgezinsten VS vereinbaren.
Anwendungsbereiche
Eine Terminfixversicherung eignet sich für die Fälle, in denen ein vereinbarter Kapitalbetrag zu einem bestimmten Termin unabhängig vom Tod des Versicherten ausgezahlt werden soll. Diese Versicherungsform wird daher insbesondere von Eltern und Angehörigen als sog. Ausbildungsversicherung genutzt, um für Kinder bei Beginn der Berufsausbildung oder bei Existenzgründung einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.
Die Ausbildungsversicherung wird zweckmäßigerweise auf das Leben des Versorgers abgeschlossen, der die Kinderversorgung mit seinen Beiträgen finanziert und daher gleichzeitig VN ist. Stirbt der Versorger vorzeitig, läuft die Versicherung bei gleicher VS beitragsfrei weiter.
Das Kind selbst wird nicht versichert. Ihm wird jedoch häufig ein Bezugsrecht eingeräumt, wodurch es Anspruch auf Auszahlung von VS und Überschussbeteiligung zum vereinbarten Termin erwirbt. Sollte das bezugsberechtigte Kind vorher sterben, kann eine Vertragsauflösung erfolgen oder die Versicherung läuft weiter. Die Ablaufleistung wird dann zum vereinbarten Termin an einen beliebigen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Der Vorteil gegenüber dem Ansparprozess bei einem Geldinstitut besteht darin, dass die Zielsumme auch beim Wegfall der laufenden Zahlungen (Beiträge) wegen Tod des Sparers (Versorgers) trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Gegenüber einer Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall sind die Beiträge bei der Ausbildungsversicherung niedriger, da die VS bei Tod der versicherten Person nicht fähig wird.
Heirots und Aussteuerversicherung
Beispiel: Der Familientradition folgend möchte Herr Breitner bei Heirat seiner z. Zt. 5-jährigen Tochter Miriam ein Kapital von 15 000,00 € zur Verfügung haben, um die Hochzeitsfeierlichkeiten und eine Aussteuer finanzieren zu können. Sollte die Tochter nicht heiraten, könnte sie mit dem Kapital ihren eigenen Hausstand begründen oder sich einen Bildungs- bzw. Studienwunsch erfüllen.
Die Heirats- bzw. Aussteuerversicherung weist ähnliche Merkmale wie die Ausbildungsversicherung auf. Bei dieser Versicherung gilt neben dem Tod des Versorgers und dem vereinbarten Endalter des Kindes (maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) zusätzlich noch die standesamtlich beurkundete Heirat des Kindes als Versicherungsfall. Das Kind ist mitversicherte Person neben dem versicherten Versorger. Im Gegensatz zur Ausbildungsversicherung sind also bei der Heirats-/Aussteuerversicherung sowohl zwei Risiken (Tod und Heirat) als auch zwei Personen versichert.
Beim Tod des mitversicherten Kindes vor Ende der Laufzeit erfolgt eine Auflösung der Versicherung und die Beiträge werden zurückerstattet. Einige VR zahlen stattdessen auch das bis dahin angesparte Kapital und die darauf entfallenden Überschussanteile aus.
Beim Tod des versicherten Versorgers entfällt die weitere Beitragszahlung. Die VS zuzüglich der angefallenen Überschussanteile wird bei Heirat des Kindes, spätestens jedoch am vereinbarten Ablauftermin, ausgezahlt.
Um Missbrauche durch einen möglichst frühen Heiratstermin zu vermeiden, sind das Höchsteintrittsalter für das mitversicherte Kind (Junge oder Mädchen) i. d. R. auf 10 Jahre und die Höchstversicherungssumme auf 50 000,00 € beschränkt. Gegenüber der Ausbildungsversicherung müssen die Beiträge zur Heiratsversicherung – bei sonst gleichen Ausgangsdaten – höher sein, da in diesem Fall zusätzlich das Heiratsrisiko abgedeckt wird. Das Heiratsrisiko wird bei der Beitragskalkulation dadurch berücksichtigt, dass neben der Sterbetafel auch eine Tabelle mit Heiratswahrscheinlichkeiten benutzt wird.
Lebenslängliche Todesfallversicherung
Beispiel: Nadja Kettler wird ihrem Neffen eine Immobilie vererben. Sie möchte deshalb eine Lebensversicherung auf ihr Leben abschließen, die bei ihrem Tod eine Kapitalzahlung vorsieht, damit der Neffe die dann fällige Erbschaftsteuer bezahlen kann.
Tarifmerkmale
Die Todesfallversicherung in ihrer ursprünglichen Form sieht eine lebenslängliche Beitragszahlung (höchstens jedoch bis zum 85. Lebensjahr) vor. Die Leistungspflicht des Versicherers tritt beim Tod der versicherten Person ein. Eine Abkürzung der Beitragszahlungsdauer mit beitragsfreiem Fortbestehen der Versicherung bis zur Fälligkeit ist aber möglich.
Es kann aber auch vereinbart werden, dass die VS spätestens beim Erreichen eines hohen Endalters (85., 90. oder 100. Lebensjahr) zu zahlen ist. Diese Form kommt einer Todes- und Erlebensfallversicherung mit entsprechend hohem Endalter gleich.
Da bei der beschriebenen Form der Todesfallversicherung die VS auf jeden Fall zu erbringen ist (= unbedingte Leistungspflicht des Versicherers), müssen in den Beiträgen Sparanteile enthalten
sein, die zur Kapitalbildung verwendet werden. Eine Todesfallversicherung, bei der die Möglichkeit vertraglich eingeräumt wird, durch ein- oder mehrmalige Sonderzahlungen den Zeitpunkt der Fälligkeit beispielsweise auf das 65. Lebensjahr vorzuziehen (Laufzeitverkürzung bei gleich bleibender VS), wird auch als Aus- oder Aufbauversicherung bezeichnet.
Anwendungsbereiche
Die lebenslängliche Todesfallversicherung eignet sich zur Hinterbliebenenvorsorge, zur Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung) und zur Erfüllung der Erbschaftsteuerpflicht (Erbschaftsteuerversicherung).
Diese Versicherungsform kommt in der Praxis überwiegend als Sterbegeldversicherung mit einer VS von maximal 10 000,00 € vor.
Wird vom Recht ein- oder mehrmaliger Sonderzahlungen (Zuzahlungsrecht) Gebrauch gemacht, kann die Versicherung auch zur Ergänzung der Altersversorgung dienen (Aufbauversicherung).