Die aufgeschobene Rentenversicherung und die Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung können um eine Hinterbliebenen-Rentenanwartschaft für eine frei wählbare, mit zu versichemde Person erweitert werden (Hinterbliebenenrenten- Zusatzversicherung).
Es gelten die folgenden Versicherungsbedingungen:
• Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung
• Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit auf geschobener Rentenzahlung
Die Leistungspflicht entsteht, wenn die die Rente beziehende versicherte Person stirbt und die mitversicherte Person zu diesem Zeitpunkt noch lebt.
Bei einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rürup-Rentenversicherung darf die mitversicherte Person nur der Ehegatte sein. Bei Eintritt des Versicherungsfalles gemäß Zusatzversicherung muss die Ehe noch bestehen.
Die Zusatzversicherung kann, wie auch die UZV oder BUZ, ohne die Hauptversicherung nicht bestehen.