• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Vertragsabschluss bei Lebensversicherung richtig verstehen

Umfang der Gesundheitsprüfung bei Lebensversicherungen, Risikoversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen
TodesfallsummeBU-Rente jährlichbenötigte Unterlagen
bis 75 000 €bis 12 000 €– Gesundheitsfragen im Antrag
über 75 000€ bis250 000€über 12 000 €bis 25 200 €-Gesundheitsfragen im Antrag-Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test (ab 56 Jahren)
über 250 000 €bis 400 000€über 25 200 €bis 36 000 €– Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test
über 400 000€bis 750 000 €über 36 000 € bis 60 000 €-Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test-Kreislaufspezialuntersuchung

-Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse bei BU-Rente

über 750 000€über 60 000 €-Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test-Kreislaufspezialuntersuchung mit Röntgenaufnahmen der Brustorgane

-Diverse Labortests (z.B. Cholesterin)

Bereits bestehende Versicherungen bei der Gesellschaft, die während der letzten 5 Jahre abgeschlossen wurden, werden auf die Summengrenze angerechnet. Bei der Berufsunfähigkeits- (Zusatz-)Versicherung werden alle bestehenden BU-Renten berücksichtigt.
Während sich in der reinen Altersrentenversicherung eine Risikoprüfung gänzlich erübrigt, wird i.d.R. auch bei der Gruppenversicherung auf eine Gesundheitsprüfung in der sonst üblichen Form verzichtet.
Ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für das zu versichernde Risiko
(z.B. Tod, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit) nach Einschätzung des Versicherers zum Zeitpunkt der Antragsstellung zu groß (z. B. HIV-Infizierte, Alkoholiker, Krebskranke im fortgeschrittenen Stadium), gilt das Risiko als nicht versicherbar. Der Antrag wird abgelehnt oder vorläufig zurückgestellt, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Antrag nach einiger Zeit mit Erschwernissen angenommen werden kann.

Antragsannahme und risikoeinschränkende Maßnahmen
Wenn gegen die Antragsannahme keine Bedenken bestehen, wird dem Antragsteller der Versicherungsschein oder eine gesonderte Annahmeerklärung zugesandt. Ergibt die Risikoprüfung hingegen Anzeichen für ein von der Norm abweichendes erhöhtes Risiko (z.B. Vorerkrankungen, gegenwärtiger Gesundheitszustand, Beruf), ist-soweit das Risiko überhaupt versicherbar ist – ein spezieller Risikoausgleich nötig. Die Art dieses Risikoausgleichs hängt vom erschwerenden Umstand, dem Eintrittsalter der versicherten Person sowie von Art und Dauer der Versicherung ab. Der VR unterbreitet dem Antragsteller ein neues Angebot (Erschwerungsangebot), das dann angenommen oder abgelehnt werden kann.

Risikozuschlag
Wenn die Risikoprüfung zu dem Ergebnis führt, dass der Antrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen werden kann, kommt in vielen Fällen ein Beitragszuschlag infrage, durch den das überdurchschnittliche Risiko ausgeglichen wird. Der Risikozuschlag kann auch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden (z. B. nach einer Operation). Eine ähnliche Wirkung wird mit der Staffelung erzielt.

Staffelung
Bei einem vorübergehenden Risiko (z. B. nach einer kurz vor Vertragsabschluss erfolgten Operation) kann eine Verminderung der Versicherungsleistung in den ersten Jahren bei voller Beitragszahlung vereinbart werden (Staffelung).

Beispiel:
Staffelung bei einer Versicherungssumme von 100000,00€.

Eintritt des VersicherungsfallesLeistung des Versicherers
1. Jahr25000,00€(= 25%)
2. Jahr50000,00€(= 55%)
3. Jahr75000,00€(= 75%)
ab 4. Jahr100000,00€(= 100%)

Sonstige Erschwernisse
Als weitere risikoeinschränkende Maßnahmen kommen in Betracht
• Abkürzung der Versicherungsdauer,
(z. B. wenn mit späterem Ausbruch einer Krankheit gerechnet wird)
• Vereinbarung von verminderten Todesfallsummen,
• Alterserhöhung,
(z.B. 30-Jähriger wird wie ein 35-jähriger Mann eingestuft)
• Leistungsausschlüsse in der BUZ bzw. SBV.
Besonderheit: Lebensversicherung ohne Risikoprüfung
In Deutschland werden nach amerikanischem Vorbild inzwischen auch Kapitallebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen ohne Risikoprüfung angeboten. Als risikobegrenzende Maßnahmen sind bei diesen Versicherungen vorgesehen:
• Mindest- und Höchsteintrittsalter,
• Höchstversicherungssummen (z. B. 30000,00€ bei der Kapitallebensversicherung, 10000,00€ bei der Risikolebensversicherung),
• dreijährige Wartezeit, innerhalb deren bei Tod nur die Beiträge unverzinst zurückerstattet werden.

Jun 14, 2015gesundhe-admin
Beitragsberechnung bei LebensversicherungWagnisgruppen und Beitragsberechnung bei Vorsorgemaßnahmen
  Weitere Artikel  
 
Verletzungsfolgen – Verletzungsfolgen bei Gefahrerhöhung nach VVG
 
Leistungsarten bei Unfallversicherung verstehen
 
Gesamtschuldnerische Haftung im Vertragsrecht – Haftpflichtversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Die Produktlandschaft und allgemeine Markterwartungen – Versicherungswesen in Deutschland

    Die Produktlandschaft Wie wird sich die Produktlandschaft verändern? Die Produktlandschaft – insbesondere die Dominanz der klassischen Kapitalversicherung, ein typisch deutsches Spezifikum innerhalb der EG – ändert sich nur graduell. Es […]

    Jun 24, 2017gesundhe-admin
  • Sicher bei Versicherungen – so klären Verbraucher, wie seriös ein Anbieter ist

    Sicher bei Versicherungen Beim Thema Geld und Versicherungen gibt es für Verbraucher inzwischen eine große Anzahl an Angeboten: von Banken und Versicherungsgesellschaften, über unabhängige Vermittler, bis hin zu Webseiten wie […]

    Dez 30, 2020gesundhe-admin
  • Vermögensbildende Lebensversicherung und Vorteile

    Neben Kontensparverträgen, Wertpapiersparverträgen (Aktien, Aktienfonds u. Ä.) und Bausparverträgen bzw. sonstigen wohnungswirtschaftlichen Aufwendungen sieht das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) auch die sog. Vermögensbildungsversicherung als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen vor. Als vermögensbildende […]

    Jun 17, 2015gesundhe-admin
  • Neuordnung und vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages II

    a)Neuordnung des Vertrages Kommt es innerhalb der Versicherungsperiode zu einer Veränderung der Risikosituation, z.B. durch Anbauten, ist der Versicherungsvertrag neu zu ordnen und ein neuer Beitrag zu berechnen. Grundsätzlich werden, […]

    Jun 8, 2015gesundhe-admin
  • Test und Lernkotrolle zu Bausparen und Bausparvertrag

    1 Sie sind Finanzberater der Proximus Bausparkasse. Das Ehepaar Mohn hat noch keine Erfahrung mit dem Bausparen. a) Erläutern Sie das Prinzip des Bausparens (Ablauf, Vertragsinhalt). b) Gehen Sie besonders […]

    Dez 9, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr