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Die Betreuungsverfügung, Bestellung durchs Gericht – Pflegeversicherung in Deutschland

Die Betreuungsverfügung, Bestellung durchs Gericht
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einer Person tatsächlich uneingeschränkte Entscheidungsbefugnisse erteilen wollen, sollten Sie sich besser für eine Betreuungsverfügung entscheiden.

Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen vertreten soll, für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch anders als in einer Vorsorgevollmacht muss die von Ihnen in einer Betreuungsverfügung vorgeschlagene Person (es können auch mehrere sein) vom Vormundschaftsgericht erst noch als Ihr gesetzlicher Vertreter bestellt werden, bevor sie in Ihrem Namen handeln und entscheiden kann. Nachteil: Eine Bestellung durch das Vormundschaftsgericht kann off sehr langwierig sein. Anders als der eigenmächtig handelnde Bevollmächtigte wird der gesetzlich bestellte Betreuer in seinen Entscheidungen dann aber regelmäßig vom zuständigen Vormundschaftsgericht kontrolliert.

Vormundschaftsgericht muss sich nach Wünschen des Betroffenen richten
Bei der Auswahl des Betreuers muss das Vormundschaftsgericht sich nach den Wünschen des Betroffenen richten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Bestellung des Vorgeschlagenen dem Wohl des Betroffenen zuwiderlaufen würde (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB). Paragraf 1896 Abs. Satz 2 BGB stellt klar, dass ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht nur dann bestellt wird, wenn für die anstehende Entscheidung vom Betroffenen keine Person bevollmächtigt wurde. In einer Betreuungsverfügung können Sie auch festlegen, wer unter keinen Umständen Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll. Laut § 1897 Abs. 4 BGB muss das Gericht auch diesen Wunsch berücksichtigen. Eine Betreuungsverfügung ist jedoch nur dann gültig, wenn die ausgewählte Person sich zur Übernahme bereit erklärt hat. Darum sollte eine Betreuungsverfügung unbedingt vom Verfasser und dem ausgewählten Betreuer unterschrieben werden. In der Betreuungsverfügung sollte möglichst detailliert formuliert werden, was im Notfall für Sie geregelt werden soll und was nicht.

123Vesicherung rät: Eine Betreuungsverfügung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie niemanden kennen, der für Sie als Betreuer in Frage kommt. In einem solchen Fall trifft das Vormundschaftsgericht die Auswahl des Betreuers. Eine detaillierte Betreuungsverfügung liefert dem bestellten Betreuer dann zumindest wichtige Informationen, um in Ihrem Sinne entscheiden zu können.

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