a) Gefahrengruppen nach dem Tarif eines Versicherers
Die Unfallversicherung kennt überwiegend zwei Wagnisgruppen, die auf die Tätigkeit
in einem Beruf, also nicht auf den erlernten Beruf, abstellen. Teilweise wird auch nach drei Gefahrengruppen (A, B, C) unterschieden.
Frauen werden von vielen Versicherern ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit der Gefahrengruppe A zugeordnet.
Gefahrengruppe A
Zu dieser Gruppe gehören Personen, die
• kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, lehrend im Innen- und Außendienst der Wirtschaft bzw. Verwaltung (einschließlich Verwaltung in Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz, Feuerwehr),
• leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschl. aufsichtführende Meister),
• im Verkauf, im Labor, in der Datenerfassung, Datenverarbeitung (EDV-Bereich) bzw. im Gesundheitswesen, in der Schönheitspflege tätig sind,
• Anlagen/Maschinen elektronisch steuern,
• keine berufliche Tätigkeit/Beschäftigung ausüben: Rentner, Pensionäre, Schüler sowie weibliche Personen.
Gefahrengruppe B
Zu dieser gehören männliche Personen, die
• körperliche (auch sportliche) oder handwerkliche Berufsarbeit verrichten (einschließlich mitarbeitende Meister),
• Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten,
• mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen arbeiten,
• Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren,
• Tiere behandeln oder pflegen,
• im Truppen-, Einsatz- oder Vollzugsdienst bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz und Feuerwehr tätig sind.
Männliche Personen, die sich in Ausbildung befinden (z. B. Studenten, Auszubildende, Volontäre und Praktikanten) sind nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf einzustufen.
Nicht versichert werden nach Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung:
Artisten, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Rennfahrer, Sprengpersonal (einschl. Munitionssuche und -räumung), Taucher, Tierbändiger.
b) Beitragsberechnung
Für jede versicherte Leistungsart wird der Beitrag einzeln entsprechend der Gefahrengruppe berechnet, zu der die zu versichernde Person zählt.
Der zu zahlende Gesamtbeitrag ergibt sich aus der Summe der Einzelbeiträge, ggf. vermindert um einen Nachlass bei Familien- oder Gruppen-Unfallversicherung, zuzüglich Ratenzuschlag bei unterjähriger Zahlung und Versicherungsteuer.
Beispiel:
Vorbemerkung: Dem Beispiel liegt der Tarifauszug zur Einzel-Unfallversicherung aus dem Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung zugrunde.
Der selbstständige Handelsvertreter Stefan Schäfer, 35 Jahre, beantragt eine Einzelunfallversicherung (Vollzeitschutz für Berufstätige) mit folgenden Leistungen: Invaliditätskapital 150 000,00 € mit progressiver Invaliditätsstaffel U 350 Todesfallkapital 50000,00€
Übergangsleistung 15000,00€
Tagegeld 40,00€ ab dem 8. Tag Krankenhaustagegeld je 75,00€ pro Tag.
Genesungsgeld je 75,00 € pro Tag.
Wie hoch ist der zu zahlende jährliche Beitrag?
Lösung:
Gefahrengruppe A, Tarif 30
Invaliditätsleistung | 150000,00€ | zu 2,69%o | 403,50€ |
+ Todesfallleistung | 50000,00€ | zu l,65%o | 82,50€ |
+ Übergangsleistung | 15000,00€ | zu 3,31%o | 49,65€ |
+ Tagegeld ab 8. Tag | 40,00€ | zu 9,69€ je 1,00€ | 387,60€ |
+ Krankenhaustagegel | 75,00€ | zu 1,10€ je 1,00€ | 82,50 € |
+ Genesungsgeld | 75,00€ | zu 0,74€ je 1,00€ | 55,50€ |
= Zwischensumme: | 1061,25€ | ||
+ 19% Versicherungsteuer | 201,64€ | ||
= zu zahlender Beitrag | 1262,89€ |
In der Regel sind Bergungs- und Rettungskosten bis 50 000,00€ beitragsfrei mitversichert.
Es gelten die üblichen Rechenregeln für die Beitragsberechnung, d. h. Einzelbeiträge, Ratenzuschlag und Versicherungsteuer sind Cents genau zu berechnen.