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Vertragstechnische Änderungen, Rechtliche Fragen, die Produktlandschaft – Versicherungswesen in Deutschland

Vertragstechnische Änderungen
Was bedeutet bei der Informationspflicht vor Vertragsabschluss?
Nach deutschem Recht steht vor Vertragsabschluss für vor Antragstellung. Das ist bei der praktischen Umsetzung nicht problemlos – insbesondere bei der Ermittlung der individuellen Rückkaufswerte, denn es setzt entsprechende technische Unterstützung beim Verkaufsgespräch voraus. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber eine Gesetzeserweiterung beschlossen: Die Informationspflicht soll erst zum Zeitpunkt der Policierung erfüllt werden. Der Kunde hat deshalb ein 14-tägiges Widerspruchsrecht ab Erhalt der Police und schriftlicher Belehrung.

Müssen seit dem 1.7.1994 die AVB (Allgemeine Versicherungs-bedingungen) fest mit dem Antrag verbunden werden?

Ein Teil der Kontrollmechanismen zum Schutz des Versicherungsnehmers, die in das Gesetz eingefügt wurden, sind die Informationspflichten, die vor Vertragsabschluss zu erfüllen sind. Diese Informationspflichten umfassen:
• die Beschreibung der Leistungs- und Gestaltungsrechte in etwa im bisherigen Umfang. Der Kunde soll dadurch informiert werden, welche Leistung er erhält und welche Rechte er während der Laufzeit des Vertrages hat.
• die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
• das dem Vertrag zugrunde liegende Recht
• die Mitteilung der individuellen Rückkaufswerte und inwieweit sie garantiert sind
• eine Belehrung über das neu eingeführte 14-tägige Rücktrittsrecht
• allgemeine Angaben zu auf den Vertrag anwendbare Steuerregelungen

Rechtliche Fragen
Welches nationale Recht ist für den Kunden in Deutschland maßgeblich?
Grundsätzlich gilt das Recht des Staates der Risikobelegenheit, bei der Lebensversicherung also der Wohnsitz des Versicherungsnehmers. In einigen Ländern (Dänemark, Irland, Italien, Niederlande und Großbritannien) können beide Parteien im Vertrag das Recht des Sitzlandes der Versicherungsgesellschaft vereinbaren.

Inwiefern hat das Versicherungsvertragsgesetz Aussagekraft für die Beteiligung ausländischer Anbieter am deutschen Versicherungsmarkt?

Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt nicht nur vor, dass für alle Personen, die in Deutschland leben, deutsches Vertragsrecht vereinbart werden muss (Ausnahme s.o.), sondern zusätzlich müssen alle Unterlagen in deutscher Sprache verfasst sein. Dies kann ein Hindernis für ausländische Unternehmen darstellen, die aus einer völlig anderen Rechtstradition kommen.

Die Produktlandschaft
Wie wird sich die Produktlandschaft verändern?
Die Produktlandschaft – insbesondere die Dominanz der klassischen Kapitalversicherung, ein typisch deutsches Spezifikum innerhalb der EG – ändert sich nur graduell. Es lässt sich mittelfristig eine Zunahme des Anteils der fondsgebundenen Lebensversicherungen, der Rentenversicherung und bankähnlicher Produkte erwarten. Innovationskraft und Kundenorientierung werden immer bedeutendere Wettbewerbsfaktoren.

Ist die erhöhte Produktvielfalt für den Markt gesund?
Der Endverbraucher hat es nun schwerer, die Übersicht zu behalten. Gegen eine bedarfsgerechte Produktvielfalt ist so lange nichts einzuwenden, wie es genügend qualifizierte Berater gibt, die dem Versicherungsnehmer bei seinen Verständnisproblemen helfen.

Wer wird die Nase vorn haben?
Im verstärkten Wettbewerb unter den bereits am Markt agierenden Unternehmen wird der stark sein, der Innovation mit Kundennutzen verknüpft und entsprechende Produkte anbietet. Dabei helfen enorm internationales Knowhow und eine entsprechende Finanzkraft des Unternehmers.
Neu hinzukommende Anbieter werden nur dann Erfolg haben, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.

Werden die Produkte vergleichbar bleiben?
Unter den neuen Marktbedingungen wird es für den Versicherungskunden sehr viel schwieriger sein, Prämien- und Produktvergleiche anzustellen. Viele Vertragsbestimmungen, -bedingungen und -klausein können nun in die Produktgestaltung und Prämienbestimmung einbezogen werden, ohne dass Nutzen oder Nicht-Nutzen für den Kunden ersichtlich werden.

Wird die Geschwindigkeitzunehmen, mit der sich Produkte ändern?
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch. Der Markt in Großbritannien brachte z. B. auch in der Vergangenheit fast jedes Jahr neue Tarife hervor.

Welche Produktinnovationen sind denkbar?
Man kann an Capitalisationstarife denken, wie sie in Frankreich äußerst erfolgreich sind. Sie sind in Deutschland jedoch nicht steuerbegünstigt. Tarife für besondere Zielgruppen oder neue BU/EU-Tarif- Konstruktionen sind genauso denkbar wie die Nichtraucher-Police.

Nov 12, 2017gesundhe-admin
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