• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Versicherungen rund ums Haus – Hausratversicherung detailliertere Information Teil 1

Hausratversicherung
Wer einen eigenen Haushalt hat und nicht auf Apfelsinenkisten wohnt, braucht in der Regel eine Hausratversicherung. Über eine Million Einbruchsdelikte werden Jahr für Jahr registriert.

Was gehört eigentlich zum Hausrat?
Vereinfacht formuliert: Hausrat sind alle Gegenstände, die üblicherweise bei einem Einzug mitgebracht oder bei einem Umzug mitgenommen werden.

Hausrat sind nicht nur Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, elektrische und optische Haushaltsgeräte, sondern z. B. auch Gardinen, Bücher, Schallplatten und Musikinstrumente, Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen. Sogar Camping-Ausrüstungen, Sportgeräte wie Surfbretter, Falt- und Schlauchboote sowie dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zählen dazu. Ebenso Rundfunk- und Fernseheinzelantennen und Markisen, die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dabei ist fremdes Eigentum mitversichert. Ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.

Wo ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung samt Garage in der Nähe des Versicherungsgrundstückes und Nebenräumen auf dem Versicherungsgrundstück. Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

Die Hausratversicherung kommt sogar für Schäden außerhalb der Wohnung auf: Sie zahlt auch für Sachen, die auf Reisen mitgefuhrt werden, sich am Arbeitsplatz oder sonst vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Erstattet wurden nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 84 bis zu 10% der Versicherungssumme, höchstens 15 000,- €. Die VHB 92 haben den Deckungsumfang weltweit ausgedehnt und die Entschädigungsgrenze auf 20 000,- € angehoben. Einige Versicherungen bieten jetzt VHB 96 an.

Wie man die richtige Versicherungssumme findet Was besitzen Sie an Hausrat? Wie hoch ist der Wert? Wie viel kostet es, wenn Sie dies und das nach einem Schaden neu kaufen müssten? Die Summe, mit der Sie Ihren Hausrat versichern (Versicherungs oder Deckungssumme), sollte dem tatsächlichen Wert entsprechen. Ist sie zu niedrig – der Fachmann spricht dann von Unterversicherung – reicht sie nicht aus, um z. B. einen Totalschaden zu decken und im Falle eines Falles bekommen Sie nur den jeweiligen Schadensanteil ersetzt. Aber das lässt sich leicht vermeiden, indem man Raum für Raum die Werte auflistet.

Abgeschlossen wird auf eine bestimmte Versicherungssumme; sie muss dem Neuwert aller Sachen entsprechen (einschließlich Wertsachen, Teppiche, Kleidung und Sachen im Keller). Nur so lässt sich eine Unterversicherung und dadurch eine Kürzung im Schadensfall vermeiden. Durch Neuanschaffungen und Preisanstieg erhöht sich der Wert des Hausrats nach Vertragsabschluss vielfach. Die Gefahr der Unterversicherung wächst, kann aber vermieden werden, wenn Sie eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbaren, beispielsweise 1 200 €,-/qm. Ersetzt wird nicht der in der Regel niedrigere Zeitwert, sondern der Neuwert. Das ist der Betrag, den man zur Weiterbeschäftigt neuer Einrichtungsgegenstände benötigt. Da vieles von Jahr zu Jahr teurer wird, muss man beim Wiederkauf z. T. erheblich mehr zahlen als Jahre zuvor.

Unterversicherung
Wird die Versicherungssumme bei der Beantragung zu niedrig festgesetzt, liegt eine Unterversicherung vor.

Wertermittlungstabelle
Mit dieser Tabelle können Sie den Neuwert Ihres Hausrats genau bestimmen.

Neuwert des HauratsWohn­

zimmer

Schlaf­

zimmer

Gäste-/

Kinder­

zimmer

Küche, Bad, ToiletteFlur, Keller, Speicher Garage u. a.Summe in €
Möbel (auch Polstermöbel), Vorhänge, Gardinen, Jalousien
Lampen, Leuchten, Spiegel, Uhren, Fußbodenbeläge (echte Teppiche gesondert)
Bekleidung, Wäsche, Schuhe
Matratzen, Federbetten, Kissen, Decken, Bettwäsche, Tischwäsche, Hand- und Badetücher
Küchenmaschinen, Küchen­geräte, Kühlschrank, Kühltruhe
Töpfe, Geschirr, Bestecke, Gläser, Vasen, Zinn-, Kupfer-, Messing-, Bronzegegenstände
Vorräte (Lebens-, Genuss-, Putz-, Reinigungsmittel)
Toilettenartikel, Kosmetika, Rasierapparat, Haartrockner, Heimsonne, Massagegerät, Sauna
Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräte, Plattenspieler, CD- Spieler, Videorecorder, Kassettenrecorder
Foto-, Film- und optische Geräte mit Zubehör
Wasch-, Nähmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Heizgeräte
Schreib-, Rechenmaschinen, berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände
Musikinstrumente, Noten, Schallplatten, Musik- und Videokassetten, Bücher
Koffer, Taschen, Schirme, Kinderwagen, Roller, Schlitten, Spielzeug
Werkzeuge, Gartengeräte und – möbel, Campingausrüstung, Jagd- und Hobbygeräte
Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts u. Spielfahrzeuge
Kohle-, Gas-, Elektro-, 01herde/-öfen
Brennstoffvorräte (z. B. Heizöl); fremdes Eigentum ausgeschlossen
Fahrräder
Vom Mieter angeschaffte sanitäre Einrichtung
Bargeld
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber
Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel
Summe:

Der Wert des Hausrats liegt bei 50 000,- € und die Versicherungssumme beträgt 40 000,- €, es liegt eine Unterversicherung vor. Werden bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände im Wert von 30 000,- € entwendet, stehen dem Versicherten nur 24 000,- € zu.

Die Versicherungsbedingungen
Was genau versichert ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die Gegenstand des Versicherungsvertrages sind. Bei einem Neuabschluss werden die VHB 92 bzw. VHB 96 zugrunde gelegt. Die VHB 84 werden nicht mehr angeboten, sind aber noch bei vielen Altverträgen Vertragsbestandteil.

Die Tarifzonen
Wegen des regional unterschiedlichen Schadensverlaufs gibt es verschiedene Gefahrdungszonen. Am teuersten ist es, den Hausrat in Ballungsräumen und Großstädten zu versichern, am günstigsten in dünn besiedelten ländlichen Gebieten.

Versicherte Schäden
• Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Beim Einbruchdiebstahl muss die versicherte Wohnung gewalt-sam aufgebrochen worden sein. Der so genannte einfache Diebstahl, der zum Beispiel durch ein offenes Fenster ermöglicht wurde, ist nicht versichert. Hierfür gibt es allerdings ein BGH-Urteil, das diese Versicherungsklausel für unwirksam erklärt, da der Versicherungsnehmer unangemessen belastet wird. Genaugenommen müsste der Versicherer schon dann nicht zahlen, wenn der Versicherte die Wohnung verließe, um den Mülleimer zu entleeren.

Dem Kunden könne nicht zugemutet werden, in diesem Fall Türen und Fenster zu schließen, die Rolläden herunterzulassen und die Alarmanlage einzuschalten.

Raub liegt dann vor, wenn innerhalb der Wohnung gegen den Versicherten Gewalt angewendet wird, um ihn zu berauben. Schon die Androhung von Gewalt ist ausreichend.

Versicherungen rund ums Haus – Hausratversicherung detailliertere Information Teil 2

Dez 1, 2017gesundhe-admin
Klassische Kapitallebensversicherung, Tarifanalyse, Dynamik und Policen Teil 2Nächtlicher Hilfebedarf, Rufbereitschaft, Dekubitus - Pflegeversicherung Urteile
  Weitere Artikel  
 
Bitcoin – eine Währung mit großer Zukunft
 
Test und Lernkontrolle zu Konto, Zahlungsverkehr und Geldanlege
 
Allgemeines zur Autoversicherung – Fristen, Schäden, Prämienzahlung und Autoschutzbrief
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Gefährdungshaftung, Haftung ohne Verschulden – Haftpflichtversicherung

    Grundgedanke und Merkmale der Gefährdungshaftung Als eine der wichtigsten Ausnahmen vom Prinzip der Verschuldenshaftung kennt das deutsche Zivilrecht die Gefährdungshaftung. – Die Gefährdungshaftung basiert auf der Überlegung, dass derjenige, der […]

    Aug 16, 2015gesundhe-admin
  • Sozialverträgliche Einkommens- und Vermägensverteilung – Ziele der Wirtschaftspolitik

    Die wirtschaftspolitischen Ziele des Stabilitätsgesetzes haben für unsere Volkswirtschaft große Bedeutung. Dennoch ist nicht zu übersehen, dass die moderne Industriegesellschaft neue Probleme aufgeworfen hat. Neben stagnierendem Wachstum, struktureller Arbeitslosigkeit und […]

    Mai 11, 2016gesundhe-admin
  • Haftpflichtversicherungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes – hilfreiche Information

    Als Beamter können Sie eine Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung gegen geringen Zuschlag in die Privathaftpflichtversicherung einbeziehen. Damit sichern Sie sich bei Personen- oder Sachschäden gegen Regressansprüche des Dienstherrn ab. Voraussetzung für […]

    Mrz 10, 2016gesundhe-admin
  • Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag der privaten Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit

    Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit und privat versichert sind, erhalten für sich und ihre Angehörigen von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. […]

    Aug 30, 2016gesundhe-admin
  • Spezielle Ursachen der Konzernbildung bei Versicherungsunternehmen und Ausprägungen

    Unter Versicherungskonzernen sollen im Folgenden Konzerne verstanden werden, deren Geschäftstätigkeit sich im Wesentlichen auf Versicherungsgeschäfte beschränkt. Sie fassen mehrere Versicherungsunternehmen zumeist unterschiedlicher Sparte unter einheitlicher Führung zusammen und bieten so […]

    Sep 29, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr