Versicherungen rund ums Haus – Hausratversicherung detailliertere Information Teil 1
Hausratversicherung
Die VHB 92 – VHB 84 im Vergleich
VHB 92 | VHB 84 | |||
Gefahren-Kombination | vierfach (Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser und Sturm incl. Hagel) ohne Ausschlussmöglichkeit der einen oder anderen Gefahr. | wie VHB 92 (Hagel bisher über Klausel mitversichert) | ||
Neuwertversicherung | Generell Neuwert-Entschädigung (Wiederbeschafifungspreis) außer, wenn Sachen nicht mehr im Haushalt des VN verwendet werden; ansonsten keine Einschränkung. | wie VHB 92 | ||
Unterversicherung | Kein Abzug wegen Unterversicherung, wenn als Versicherungssumme mindestens 1200 € je m2 Wohnfläche vereinbart wurden. | wie VHB 92 | ||
Vandalismus nach Einbruch | versichert | versichert | ||
Glasversicherung für Gebäude und Mobilar | nur durch besonderen Vertrag versicherbar | wie VHB 92 | ||
Motorgetriebene Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Gokarts und Spielfahrzeuge | versichert | nicht versichert | ||
Vom Mieter in das Gebäude eingefugte Sachen bei Gefahrtragung | versichert | wie VHB 92 | ||
Brandschäden durch Nutzfeuer/-wärme | -versichert | nicht versichert | ||
Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen | versichert | nicht versichert | ||
Hotelkosten nach einem Versicherungsfall | versichert bis zu 100 Tage, täglich bis max. 1 °/00 der Versicherungssumme (Erweiterung gegen Zuschlag) | nicht versichert | ||
Transport- und Lagerkosten nach einem Versicherungsfall | versichert bis zu 100 Tage | nicht versichert | ||
Sachen in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes | versichert | nicht versichert | ||
Wertsachen | Die Entschädigungsgrenze für Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber und Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel, liegt bei 20% der Versicherungssumme. Sofern sich diese Sachen außerhalb mehrwandiger Stahlschränke (Mindestgewicht 200 kg) oder eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür befinden, ist die Entschädigung außerdem begrenzt auf | wie VHB 92 | ||
2 000 € für Bargeld, | 1500 € für Bargeld | |||
5 000 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, | wie VHB 92 | |||
40 000 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. | wie VHB 92 | |||
Abgrenzung zur Schmuck- und Pelzsachenversicherung | Nicht versichert sind Sachen, für die eine Versicherung für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz besteht. | wie VHB 92 | ||
Einbruchdiebstahl und Raubschäden durch Hausangestellte oder Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen | nicht versichert | nicht versichert | ||
Kraftfahrzeug-Inhalts- Diebstahl | nicht versichert | nicht versichert | ||
Diebstahl von Wäsche auf der Leine vom Versicherungsgrundstück | nicht versichert | nicht versichert | ||
Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten vom Versicherungsgrundstück | nicht versichert | nicht versichert | ||
Diebstahl von Fahrrädern aus allgemein genutzten Räumen oder im Freien | gegen Beitragszuschlag Fahrraddiebstahl versicherbar | wie VHB 92 | ||
Boote, Flugdrachen | versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte und Flugdrachen, dazugehörige Motoren | wie VHB 92, jedoch ohne deren Motoren | ||
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen | in der Wohnung versichert, jedoch nicht in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen | wie VHB 92 | ||
Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte | in der Wohnung versichert | wie VHB 92 | ||
Außenversicherung | weltweit 10%, max. 20 000 € | 10%, max. 15 000 €, Europa geografisch | ||
Antennen, Markisen | versichert, soweit nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Räumen dienend | analog VHB 92 | ||
Versicherungssumme nach einem Schaden | volle Summe nach der Entschädigung | analog VHB 92 | ||
Summenanpassung | Vertragsbestandteil, Widerspruch möglich | analog VHB 92 | ||
Anzeigepflicht | Beantwortung der Antragsfragen | analog VHB 92 |
Vandalismus liegt vor, wenn der Einbrecher in die Wohnung gewaltsam eindringt und dabei vorsätzlich versicherte Gegen-stände demoliert oder zerstört.
• Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (einschließlich Überspannungsschäden), Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges sowie Folgeschäden, die damit immittelbar Zusammenhängen (z. B. Schäden durch Rauch oder Ruß). Mitversichert sind Schäden durch Löschen, Niederreißen und Aufräumen.
• Vandalismus
Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung einschließlich Beschädigungen am Versicherungsort und Kosten für notwendige Schlossänderungen sowie Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Täter in eine Wohnung einbricht und dort versicherte Sachen mut- oder bös-willig zerstört oder beschädigt (Vandalismus).
• Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Aquarien und Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen. Inbegriffen sind auch andere wärmetragende Flüssigkeiten (z.B. Sole, Öle), außerdem Schäden durch Wasserdampf; Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat. Erstattet werden auch Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um die an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten entstandenen Leitungswasserschäden zu beseitigen.
• Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden.
• Elementarschäden
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung des Versiche- rungsortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Achtung: Elementarschäden sind nicht immer mitversichert. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag!
Zusatzversicherungen
Gegen zusätzliche Beiträge können auch Glasbruch, Fahrraddiebstahl und so genannte Induktionsschäden mitversichert werden. Alle diese Zusatzeinschlüsse im Hausratvertrag sollten gut überlegt werden. Die Schäden, die hierbei entstehen können, sind relativ gering, im Verhältnis zum zusätzlichen Beitrag meines Erachtens sehr niedrig. Wie die meisten Zusatzversicherungen sind sie Luxus. Dennoch hierzu einige Anmerkungen:
• Fahrraddiebstahl
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
– das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem
– der Diebstahl zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Was Sie im Schadensfall tun müssen
• Im Falle eines Brandes rufen Sie sofort die Feuerwehr. Halten Sie immer die für Sie gültigen Notrufhummern bereit!
• Bei Wasserschäden schließen Sie als erstes den Haupthahn (Wissen Sie, wo der Haupthahn ist?). Besteht Gefahr, dass austretendes Wasser unter elektrischer Spannung steht? Im Zweifelsfall immer die Sicherungen der betroffenen Räume ausschalten.
• Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
• Benachrichtigen Sie unverzüglich die Versicherungsgesellschaft, und legen Sie sobald wie möglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis aller abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen vor, in welchem Sie jeweils den Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr aufführen.
• Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub benachrichtigen Sie unverzüglich die Polizei, und legen Sie ihr
eine Liste der abhanden gekommenen oder beschädigten Gegen-stände vor.
• Bei Diebstahl eines versicherten Fahrrads teilen Sie der Polizei den Hersteller, das Modell, die Lackierung und die Rahmennummer mit (Liste griffbereit halten!). Hilfreich ist auch die Angabe auffälliger Zusatzausstattung.
• Lassen Sie entwendete Sparbücher, Kreditkarten u. a. sofort sperren.
• Helfen Sie bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen (Wenn Sie Originale weggeben müssen, zur Sicherheit Kopien aufbewahren).
• Wenn der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt werden konnte, teilen Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherungsgesellschaft mit.