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Ab wann leisten die Versicherer und Pflegebedürftigkeit und Kündigung – private Berufsunfähigkeitsvorsorge

Ab wann leisten die Versicherer – Pflegebedürftigkeit und Kündigung?
Die meistverwendete Vereinbarung ist die 50-%Regelung. Sie besagt, dass der Versicherer ab einer ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit von 50% zur Rente bzw. Beitragsbefreiung verpflichtet ist (in der Regel bis Laufzeitende des Versicherungsvertrages).

Nur wenige Versicherer bieten eine Staffelregelung an, die bereits bei einer Berufsunfähigkeit ab 25% bis 75% eintritt. Die Leistung des Versicherers richtet sich nach dem BU-Grad. In Verbindung mit einer KLV (Versicherungssumme 100 000,-€) wird eine 24%ige BU-Zusatzversicherung vereinbart. Bei einer 40%igen BU erhält der Versicherte nach der 50-%-Regelung nichts, während er bei der Staffelregelung bereits 40% der vereinbarten Rente (= 800,- €) bekommt und auch 40% weniger Beiträge für den Versicherungsvertrag zahlen muss.

Wie schon erwähnt, zählt bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur der Preis, sondern auch die Versicherungsbedingungen. Wenige Versicherungen weichen von den Normativbedingungen ab und definieren die BU etwas anders. Sie verzichten auf den Passus voraussichtlich dauernd außerstande ist und ersetzen ihn durch die Worte voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen. Diese Definition ist verbraucherfreundlicher, da die eine zeitliche Eingrenzung beinhaltet (sechs Monate).

Die Leistungszusage
Nach der Rechtsprechung ist eine zeitliche Begrenzung nach den alten BU-Bedingungen ohne die Zustimmung des Versicherungsnehmers nicht möglich.

Ausschlüsse
Gemäß den Normativbedingungen sind viele Ausschlüsse bei der Berufsunfähigkeitsversicherung definiert. Es wird nicht geleistet, wenn die BU verursacht ist
• unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
• durch vorsätzliche Ausführung oder strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens des Versicherten;
• durch die absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Geleistet wird jedoch, wenn der Versicherte diese Handlung in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat;
• durch eine widerrechtliche Handlung, mit der der Versicherungsnehmer vorsätzlich die BU herbeiführt;
• durch Beteiligungen an Fahrveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und den dazugehörigen Übungsfahrten;
• durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie, durch Laser oder Maserstrahlen und durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen. Wenn eine Bestrahlung für Heilzwecke durch den Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht erfolgt, wird geleistet.
• Bei Luftfahrten wird eine Zahlung nur geleistet, wenn die BU bei einer Reise oder Rundflügen als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in einem Hubschrauber verursacht wird. Fluggäste sind, mit der Ausnahme der Besatzungsmitglieder, die Insassen, denen das Luftfahrzeug ausschließlich zur Beförderung dient.

Wie in den vorangegangenen Punkten machen auch hierbei einige wenige Versicherungsgesellschaften gegenüber den Normativbedingungen Ausnahmen und bemühen sich, ihre Bedingungen verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Berufszuschläge:
Für einzelne Berufe verlangen die Versicherungsgesellschaften Berufszuschläge bis zu 100% des normalen Beitrages. Diese Zuschläge können von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich sein. Bevor man einen Berufszuschlag akzeptiert, sollten unbedingt andere Angebote eingeholt werden.

Die Pflegebedürftigkeit
Ganz neu hinzugekommen ist, dass das Pflegefallrisiko mitversichert ist. Beträgt der Berufsunfähigkeitsgrad weniger als 50%, entfallt die Verpflichtung zur Beitragszahlung (sofern es sich um eine BU-Zusatzversicherung handelt) für die BU-Versicherung und den Hauptvertrag. Der Versicherte erhält die versicherte BU-Rente in Höhe von
• 100% bei der Pflegestufe III
• 70% bei der Pflegestufe II und
• 40% bei der Pflegestufe I

Die Pflegestufen hängen von der persönlichen Hilfe ab, auf die der Versicherte täglich angewiesen ist. Der Maßstab hierfür ist eine so genannte Punktetabelle. Mit jeweils einem Punkt wird bewertet, wenn der Versicherte bei folgenden Tätigkeiten täglich Pflege oder Unterstützung benötigt:
• Aufstehen und Zubettgehen
• An- und Auskleiden
• Waschen, Kämmen und Rasieren
• Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
• Stuhlgang
• Wasserlassen

Von den sechs möglichen Punkten müssen erreicht sein:
in der Pflegestufe III: sechs Punkte
in der Pflegestufe ll: vier Punkte
in der Pflegestufe I: drei Punkte
In den neuen Bedingungen haben jedoch einige Gesellschaften eine kleine Änderung vorgenommen.

in der Pflegestufe III: sechs Punkte
in der Pflegestufe II: fünf Punkte
in der Pflegestufe I: vier Punkte
Statt bei drei Punkten erhält der Versicherte also erst bei vier Punkten 40% der BU-Rente, ein Nachteil für den Versicherungsnehmer. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die einen Katalog von 7 Pflegepunkten haben, allerdings erhält der Versicherte bereits bei 4 Pflegepunkten die ganze Rente.

Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Nach den Normativbedingungen kann die BU-Zusatzversicherung für sich alleine jederzeit gekündigt werden, mit Ausnahme der letzten fünf Versicherungsjahre, in denen die BUZ nur in Verbindung mit der Hauptversicherung gekündigt werden kann. Dies ist eine eindeutige Benachteiligung des Versicherten, denn wollte er innerhalb dieser Frist die BUZ kündigen, weil er keinen BU-Schutz mehr benötigt, würde ebenfalls die Hauptversicherung zur Auszahlung kommen. Da die Laufzeit des Hauptvertrages nicht eingehalten wurde, verliert der Versicherte in der Regel die Schlussgewinnanteile des Vertrages. Meines Wissens hat lediglich eine Versicherungsgesellschaft diesen Passus nicht.

Meine persönliche Meinung:
Die Absicherung vor den finanziellen und sozialen Folgen einer Berufsunfähigkeit ist prinzipiell ein Muss für jeden. Im Gegensatz zu fast allen anderen Versicherungsformen sollte man im Vergleich hier nicht unbedingt auf den Preis achten. Die Leistungen, also die Versicherungsbedingungen, spielen hier eine wesentliche Rolle, übrigens wie auch bei der privaten Krankenversicherung. Dieses Versicherungsartikel entstand mit der maßgeblichen Hilfe der Firma LOGOS Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (Karl-Halle-Str. 82, 58097 Hagen), die sich auf BU-Versicherungen spezialisiert hat.

Jan 14, 2018gesundhe-admin
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