Klassische Kapitallebensversicherung, Tarifanalyse, Dynamik und Policen Teil 1
Verbundene Kapitallebensversicherung – Klassische Kapitallebensversicherung
Diese Vertragsform beinhaltet, dass sich zumeist zwei Personen in einem Versicherungsvertrag absichern. Durch die Doppelabsicherung, die für das Versicherungsunternehmen auch ein doppeltes Risiko darstellt, liegt der Beitrag naturgemäß etwas höher als für einen Einzelvertrag.
Diese Versicherungsform eignet sich unter Umständen für Ehe-gatten wie für Geschäftspartner, die sich gegenseitig absichern wollen.
Diese Vertragsform bieten einige Versicherungsgesellschaften auch als Risikolebensversicherung an. Für den Absicherungsaspekt reicht die RLV völlig aus. Bedacht werden muss, dass die verbundene Kapitalleben nicht zwei Verträge ersetzen kann, wenn diese notwendig sind. Tritt der Versicherungsfall ein, erlischt der Vertrag automatisch. Bestünden zwei Einzelverträge, bliebe die zweite Personversichert.
Ausbildungs- und Aussteuerversicherung Wer an die Zukunft seiner Kinder denkt, weiß, dass er auch etwas in finanzieller Hinsicht hm sollte. Die Berufsausbildung oder auch eine neue Wohnungseinrichtung kosten viel Geld. Natürlich bietet auch die Assekuranz Lösungsmöglichkeiten. Klassisch wird das Kindergeld dafür eingesetzt. • Die Ausbildungsversicherung: Der Beitragszahler und die versicherte Person ist meist ein Elternteil. Stirbt der Versicherte vor dem Vertragsende, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Die Versicherungsleistung wird zum vereinbarten Termin ausgezahlt, zum Beispiel zum Studienbeginn.
• Die Auszahlungsversicherung: Hierbei gibt es ebenfalls einen festen Auszahlungstermin. Meist das 25. Lebensjahr des Kindes. Heiratet es vorher, wird die Versicherungsleistung fällig. Auch bei der Aussteuerversicherung läuft der Vertrag beim vorzeitigen Tod des Versorgers beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind, werden die eingezahlten Beiträge erstattet.
Aufgrund der mangelnden Flexibilität empfehle ich, die Beträge eher in einen Investmentfonds zu zahlen. Schon deshalb, weil die Chancen für höhere Renditen durchaus gegeben sind. Vermögenswirksame Kapitallebensversicherung Arbeitnehmer bekommen in der Regel von ihrem Arbeitgeber so genannte vermögenswirksame Leistungen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz. Diese können in verschiedener Weise angelegt werden. Eine davon ist die vermögenswirksame KLV Vater Staat belohnt die Sparer in dieser Anlageform mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Für die KLV muss der Vertrag vor dem 1. Januar 1989 abgeschlossen sein, und der Sparer darf grundsätzlich kein höheres zu versteuerndes Einkommen als 35 000,- € (Ledige) bzw. 70 000,- € (Verheiratete) haben, um gefordert zu werden. Gefördert werden je nach Anlage 20/25% (West/Ost), von 800,- bzw. 936,- € pro Jahr. Wer heutzutage vor der Entscheidung steht, seine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, wird mit der KLV nicht mehr gefördert.
Ausschließlich das Beteiligungssparen (z.B. Aktieninvestments) und das Bausparen wird über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Je nach der zukünftigen persönlichen Zielsetzung würde ich die Anlageform wählen. Die KLV ist hierfür nicht mehr geeignet. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Beteiligungssparen und beim Bausparen beträgt 10% von maximal 936,- € pro Jahr bzw. 78,- € pro Monat, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 35000,- (Ledige) bzw. 70000,- € (Verheiratete) beträgt. Dies zumindest spricht für das Beteiligungssparen. Die Beiträge zu einer KLV, die nicht mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden, können jedoch im Rahmen der Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
Hie Zusatzversicherungen in der KLV
Mit dem Abschluss einer KLV werden meist vom Vermittler neben dem Hauptvertrag so genannte Zusatzversicherungen angeboten und verkauft. Ein zusätzliches Geschäft für den Vermittler, aber meist nicht für die Versicherten.
1. Die Unfallzusatzversicherung (UZV)
In fast allen Lebensversicherungsverträgen ist die Unfallzusatzversicherung (UZV) eingeschlossen. Zusätzlicher Versicherungsschutz kostet natürlich auch zusätzliches Geld. Durch die UZV erhält der Anspruchberechtigte eine weitere Versicherungsleistung, wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt. Meist entspricht die Versicherungssumme der UZV der Summe der Hauptversicherung. Das bedeutet, stirbt der Versicherte durch einen Unfall, wird die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
Meines Erachtens ist die UZV überflüssig. Sie reduziert die Rendite der KLV auch nicht unerheblich. Hat der Versicherte einen Versicherungsbedarf für den Unfalltodesfallschutz, hat er die Möglichkeit, sich über die private Unfallversicherung abzusichern. Dies hat zwei Vorteile. Einerseits ist der Preis bei einem günstigen Unfallversicherer niedriger, und andererseits kann man bei der richtigen Vertragsgestaltung von Jahr zu Jahr den Unfalltodesfallschutz aus der privaten Unfallversicherung herauskündigen. Die UZV begleitet die KLV vertragsgemäß über die gesamte Vertragsdauer, ist jedoch ebenfalls jederzeit aus dem Hauptvertrag heraus kündbar.
2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Die BUZ entspricht von den Bedingungen her denen der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die BU wird in einem gesonderten Versicherungsartikel erörtert. Deshalb hier nur ein kurzes Beispiel. Bei der BUZ kann vereinbart werden, dass im Versicherungsfall keine Beiträge mehr für den Versicherungsvertrag gezahlt werden müssen und dass eine BU Rente in vereinbarter Höhe bis zum Vertragsende gezahlt wird. Nach dem Vertragsende wird bei der KLV trotz der Nichtbeitragszahlung die volle Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung ausgeschüttet. Die maximale BU-Versicherungssumme beträgt z. Zt. 600% pro Jahr der Versicherungssumme des Hauptvertrages, also bei einer Lebensversicherungssumme von 10 000,- € x 6 = 60 000,- €.
3. Die Pflegerenten-Zusatzversicherung
Unterschiedliche Auszahlungsergebnisse bei den Kapitallebens- versicherungs-Gesellschaften müssen aber nicht nur an der Kostenstruktur der KLV-Gesellschaft liegen bzw. daran, wie sie gewirtschaftet hat. Mitunter sind es auch die unterschiedlichen Überachusssysteme. Es wird zwischen dem Bonussystem und der verzinslichen Ansammlung differenziert.
• Das Bonussystem: Bei einem Vertrag mit Bonussystem erhöht sich Jahr für Jahr die Leistung für den Todesfall in Form einer beitragsfreien Versicherungssumme (Bonus), die zu einer weiteren Überschussbildung beiträgt. Bei einem vorzeitigen Vertragsende durch Tod oder Rückkauf kommt mehr Kapital zur Auszahlung.
• Verzinsliche Ansammlung: Bei diesem System werden die verzinsten Überschüsse beim Vertragsende zusätzlich ausgezahlt. Im Erlebensfall gibt es dann eine etwas höhere Auszahlung als beim Bonussystem.
• Beitragsverrechnung der Überschüsse: Einige Versicherungs-gesellschaften bieten auch diese Form der Überschussverwendung an. Dadurch reduziert sich die laufende Beitragszahlung bei gleicher Versicherungssumme etwas, natürlich dann aber auch die Ablaufleistung.
Wenn man Lebensversicherungen vergleichen will, muss man auch auf das verwendete Überschusssystem achten!
Die Dread-Disease-Police (3-D-Police)
Neue, innovative Versicherungsprodukte drängen auf den Markt. Die bekannte klassische Kapitallebensversicherung zahlt ihren Versicherungsnehmern im Erlebensfall nach der vereinbarten Laufzeit oder im Todesfall, wenn die versicherte Person verstirbt, das Versorgungskapital aus, und zwar in Höhe der Versicherung zuzüglich die angefallenen Gewinnanteile.
Die dritte und neue Komponente heißt: Die Absicherung des finanziellen Risikos einer schweren Krankheit während der Versicherungsdauer. Sollte die versicherte Person während der Vertragslaufzeit folgende Erkrankungen erleiden, wird ebenfalls das vereinbarte Versorgungskapital, zusammen mit den bis dahin angefallenen Gewinnanteilen, ausgezahlt:
• Schwerer Herzinfarkt
• Krebs
• Schlaganfall
• Chronisches Nierenversagen
• Multiple Sklerose
• Lähmung
• Herztransplantation
Worin liegt hierbei der spezielle Bedarf?
Bei den versicherten Krankheiten handelt es sich um so genannte Zivilisationskrankheiten, die immer häufiger auftreten. Im Versorgungsfall hat der Betroffene Kapital, um z. B. eine spezielle medizinische Behandlung im Ausland zu erhalten, eine wissenschaftlich noch nicht anerkannte Heilmethode anzuwenden, Pflegepersonal und Haushaltshilfen einzustellen oder einen Wohnortwechsel in klimatisch günstigere Gegenden zu vollziehen usw., also für sich und seine Genesung entsprechende Maßnahmen zu treffen, die von den Sozialversicherungsträgem nicht übernommen werden.
Dieser ergänzende Schutz kostet natürlich zusätzlich Geld, ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenzusatzversicherung. Mit etwa 10% Mehrbeitrag als bei der klassischen Kapitallebensversicherung muss der Verbraucher rechnen. Ich halte diese Innovation für durchaus interessant, jedoch müsste man die Leistungsbedingungen bei den einzelnen Versicherungen vergleichen, da es dort Unterschiede gibt.
Die Options-Police
Was unterscheidet die Options-Police von unserer normalen Lebensversicherung?
Die Laufzeitoption macht den Unterschied!
Wie eine normale Lebensversicherung dient auch unsere Options-Police einer angemessenen Hinterbliebenen- und Altersvorsorge. Zugleich ist sie auch eine renditeträchtige Geldanlage. Doch im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung bietet die Options-Police eine für die Kapitalrendite und Flexibilität der Lebensversicherung entscheidende Besonderheit: die Laufzeitoption. Mit der Options-Police behält sich unser Kunde die Entscheidungs-freiheit über die Laufzeit der Lebensversicherung vor.
Im Unterschied zu einer herkömmlichen Lebensversicherung ist die Options-Police nicht von vornherein auf einen bestimmten Ablauftermin festgelegt. Vielmehr hat man mit ihr die Freiheit, nach Ablauf einer in der Regel bis zum Endalter 60 dauernden Grundphase – entsprechend dem dann bestehenden Finanz- bzw. Anlagebedarf – die tatsächliche Laufzeit der Lebensversicherung endgültig festzulegen. Das heißt, man entscheidet erst zu Beginn oder in der Erhöhungsphase, ob die Lebensversicherung zum gleichen Beitrag wie zuvor für weitere 5 Jahre oder weniger Jahre fortgesetzt oder die erreichte Versicherungsleistung abgerufen wird.
Vorteile:
• Mit jedem zusätzlichen Laufzeitjahr wächst der Versicherungsschutz zugunsten einer verbesserten finanziellen Absicherung der Familie und zwar ohne Neuantrag, ohne Mehrbelastung und natürlich ohne erneute Gesundheitsprüfung.
• Mit jedem zusätzlichen Laufzeitjahr steigt die Kapitalrendite der Options-Police gegenüber der Ablaufleistung am Ende der Grundphase beträchtlich an – und zwar vollkommen steuerfrei.
Nachteile:
• Die anfänglich garantierten Leistungen werden geschmälert.
• Nur wenige Gesellschaften bieten diese Tarifvariationen, so dass die besten Versicherungsgesellschaften mit ihren Tarifen bessere Ablaufleistungen versprechen als schlechtere Gesellschaften mit ihren Options-Policen.
Wie bewertet man eine Kapitallebensversicherung? Versicherungsvermittler leben zunehmend gefährlich, insbesondere diejenigen, die sich als unabhängige Finanz- oder Vermögensberater bezeichnen oder als Makler auftreten. Die Qualität einer Beratung ist sicherlich schwierig zu definieren, doch der Unabhängige hat selbstverständlich eine Sorgfaltspflicht. So muss man sich als seriöser Versicherungsvermittler die Frage stellen, ob man noch guten Gewissens Versicherungsprodukte verkaufen kann, die nicht zu den besten der Branche zählen. Dies gilt nicht nur für Kapitallebensversicherungen.
Um eine Lebensversicherungsgesellschaft beurteilen zu können, benötigt man die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und natürlich eine Bewertungsmethode. Mein Versuch der Beurteilung bezieht sich auf die ABC-Analyse aus der Betriebswirtschaftslehre. Grundsätzlich werden in meiner ABC-Analyse Aspekte bewertet wie die Vergangenheits- und Zukunftsentwicklung, die Sparsamkeit (bzw. Verschwendung), und der Erfolg der Finanzmanager bzw. Finanzanalysten bei der Anlage des Kapitalanteils der Versicherungsbeiträge. Welche Gesellschaft in der Summe den größten berechneten Wert hat, ist nach dem Zeitpunkt der Analyse die beste Gesellschaft. Diese ABC-Analyse, wie überhaupt alle Versuche einer Bewertung, gibt jedoch keine Garantie dafür, dass man tatsächlich die beste Kapitallebensversicherung erwischt hat. Das kann nur die Zukunft zeigen. Für meine ABC-Analyse habe ich sechs Kennzahlen als Gewichtungskriterien wie folgt verwandt:
1. | Die Prognose Sie ist eine Zukunftsbetrachtung, die sich auf die mögliche Ablaufleistung der KLV bezieht. Der Faktor resultiert aus der voraussichtlichen Ablaufleistung der Summe der Einzahlungen (Beiträge). | 20% |
2. | Der Vergangenheitswert Er ist die Betrachtung des tatsächlichen Verlaufes der KLV, also was die Gesellschaft real erwirtschaftet hat. Der Faktor resultiert aus der tatsächlichen Ablaufleistung zur Summe der Einzahlungen. | 35% |
3. | Die Abschlusskostenquote Sie sagt aus, in welcher Höhe Kosten für den Vertragsabschluss bzw. für die Verwaltung in den Beiträgen enthalten sind. | 15% |
4. | Die Stomoquote Sie sagt aus, wie viele Verträge im Verhältnis zum Gesamtbestand vorzeitig gekündigt werden. | 5% |
5. | Laufende Durchschnittsverzinsung Sie sagt aus, mit welcher Rendite sich der Kapitalanteil des Beitrages verzinst. | 15% |
6. | Der Rückkaufwert nach zwei Jahren Er sagt aus, wieviel der Versicherungsvertrag nach zwei Versicherungs- und Beitragszahlungsjahren in € wert ist. Der Faktor resultiert aus dem Rückkaufwert nach zwei Jahren im Verhältnis zu den bis dahin gezahlten Beiträgen. | 10% |
Summe der Gewichtungen = | 100% |
Anmerkung zu den Gewichtungen:
Die Punkte 1 und 2 habe ich stärker gewichtet, weil sie eine Langzeitbetrachtung darstellen. Insbesondere halte ich den Vergangenheitswert für sehr wichtig, da er die langfristige Geschäftspolitik der Gesellschaft widerspiegelt.
Die Punkte 3 bis 6 sind operative Ergebnisse einer Gesellschaft, die sich von Jahr zu Jahr ändern. Sie habe ich deshalb geringer gewichtet.
Kurze Erläuterung zum Kapitallebensversicherungsbeitrag:
Der KLV-Beitrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Risikoanteil für den Todesfallschutz, dem Kostenanteil für die Bezahlung des Vermittlers sowie den Kosten für die Verwaltung und dem Kapitalanteil für den Sparvorgang.
Bewertung einer KLV mittels ABC-Analyse
ABC-Analyse | Kapitallebensversicherungs; | Gesellschaft | |||||
X | Y | Z | |||||
Faktoren | Gewich tung | Faktor | Ergebnis | Faktor | Ergebnis | Faktor | Ergebnis |
Prognose | 20% | 2,88 | 0,576 | 2,77 | 0,554 | 2,51 | 0,502 |
Vergan genheits wert | 35% | 2,31 | 0,809 | 2,61 | 0,914 | 2,27 | 0,795 |
Ab- schluss- kosten- quote | 15% | 2,43 | 0,364 | 2,44 | 0,366 | 2,40 | 0,360 |
Stomo- quote | 5% | 2,45 | 0,123 | 2,39 | 0,119 | 2,45 | 0,123 |
Lfd. Durch- •chnitts- verzin- sung | 15% | 2,57 | 0,386 | 2,45 | 0,368 | 2,43 | 0,365 |
Rückkaufwert nach 2 Jahren | 10% | 2,34 | 0,234 | 2,21 | 0,221 | 1,49 | 0,149 |
Bewertung | Summe | = 2,492 | Summe | = 2,542 | Summe | = 2,294 |
Das Ergebnis der ABC-Analyse zeigt die meines Erachtens beste Gesellschaft. Die Kapitallebensversicherung B ist sozusagen mein persönlicher Testsieger. Nochmals erwähnt sei, dass selbst die genaueste und ausgefeilteste Analyse keine Aussage darüber treffen
kann, welche Gesellschaft tatsächlich die beste in 12, 20 oder 30 Jahren ist, aber sie gibt zumindest eine Richtlinie.
Allgemeine Hinweise zur Kapitallebensversicherung
• Frauen/Männer
Laut Statistik leben Frauen in Deutschland länger als Männer. Schließt eine Frau einen Lebensversicherungsvertrag ab, geht das Versicherungsunternehmen somit ein kleineres Risiko ein als bei einem Mann, zumindest der Statistik nach. Daraus resultiert, dass Frauen für den gleichen Versicherungsschutz weniger Beitrag zahlen müssen. Dies gilt ebenso für die Risikolebensversicherung.
• Rückdatierungen
Eine Rückdatierung einer KLV bedeutet, dass der Versicherungsbeginn auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit zurückgelegt wird. Dies hat seit Neuestem aber steuerliche Auswirkungen für den KLV-Vertrag.
Für Verträge, deren Policierung nach dem 30.12.1990 erfolgt ist, gilt die so genannte Drei-Monats-Regelung. Das bedeutet, dass KLV- Verträge um nicht mehr als drei Monate rückdatiert werden dürfen. Sinnvoll wäre es, wenn aufgrund der Rückdatierung ein niedrigeres Eintrittsalter angerechnet würde.
Legt man den Versicherungsbeginn trotzdem davor, werden diese Beiträge wie Einmalbeiträge behandelt. Somit sind sie weder bei den Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, noch sind die daraus resultierenden Zinserträge steuerfrei. Voraussetzung für die Einhaltung der Drei-Monats-Regelung ist neben der Policierung des Vertrages die Zahlung des Erstbeitrages. Wird eine Einzugsermächtigung bzw. ein Abbuchungsauftrag erteilt, so gilt die Voraussetzung der Beitragszahlung als geleistet.
Was geschieht bei der Kündigung der Kapitallebens-versicherung?
Die Kündigung einer KLV bringt immer Nachteile. Je kürzer die fortgeschrittene Laufzeit und Beitragszahlungsdauer, umso geringer ist der Rückkaufswert im Verhältnis zu den bereits eingezahlten Beiträgen. Auch dies kann man in der Tabelle der KLV-Tarif-Analyse erkennen. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist:
Ist die Kündigung einer KLV eventuell das kleinere Übel? Die Frage ist in der Regel nur individuell zu beantworten. Pauschal würde ich die Frage bei den Endaltertarifen bejahen und verneinen bei den Auswirkungen der Abschluss- und Yens altungskosten sowie der Rlsikoprimie auf die Todesfall-Leistung, der Rückkaufswertentwicklung sowie der Ablaufleistung klassischen Tarifen, sofern es sich um eine der führenden Versicherungsgesellschaften handelt.
Die meisten Gesellschaften garantieren eine Mindestrückvergütung von 85% der ab dem zweiten Versicherungsjahr gezahlten Versicherungsprämien. Andere vereinbaren eine Rückvergütung von 50% der ab dem Versicherungsbeginn gezahlten Prämien. Eines ist allerdings sicher, der finanzielle Verlust für den Versicherungsnehmer!
Beispiel: Alter: 35 Jahre, Laufzeit: 25 Jahre, männlich, Jahresprämie: € 3000,-
Ungezillmerter Vertrag1 | Vertrag mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten | Direktversicherer | Vertrag mit geringen Abschluss- und Verwaltungskosten | ||||||||||||
Jahr | Jahres- | Rück | Todesfall- | Rück | Todesfall- | Rück | Todesfall- | Rück | Todesfall- | ||||||
prämie (kumuliert) | kaufswert | Leistung | kaufswert | Leistung | kaufswert | Leistung | kaufswert | Leistung | |||||||
1994 | 3 000 | 2610 | 92789 | 0 | 92633 | 2156 | 97566 | 1598 | 94515 | ||||||
1995 | 6000 | 5414 | 93145 | 2049 | 93 368 | 5 087 | 97 897 | 3313 | 94729 | ||||||
1996 | 9000 | 8428 | 93 676 | 4526 | 94468 | 8222 | 98 391 | 5197 | 95113 | ||||||
1997 | 12000 | 11666 | 94398 | 7410 | 95 705 | 11574 | 99061 | 7 871 | 95 687 | ||||||
1998 | 15 000 | 15144 | 95 328 | 10608 | 97094 | 15158 | 99923 | 11587 | 96469 | ||||||
1999 | 18000 | 18 884 | 96484 | 14053 | 98 650 | 18 993 | 100992 | 15 624 | 97481 | ||||||
2000 | 21000 | 22903 | 97 884 | 17988 | 100389 | 23 098 | 102286 | 20010 | 98 746 | ||||||
2001 | 24000 | 27225 | 99549 | 22 296 | 102329 | 27492 | 103 823 | 24774 | 100289 | ||||||
2002 | 27000 | 32138 | 101501 | 27019 | 104 490 | 32276 | 105 624 | 29 947 | 102139 | ||||||
2003 | 30000 | 37240 | 103 765 | 32138 | 106892 | 37360 | 107710 | 35 563 | 104325 | ||||||
2004 | 33 000 | 42 748 | 106366 | 37 690 | 109558 | 42 823 | 110105 | 41659 | 106 880 | ||||||
2005 | 36000 | 48 699 | 109 333 | 43 715 | 112513 | 48 696 | 112 832 | 48 272 | 109841 | ||||||
2006 | 39000 | 55130 | 112 697 | 50251 | 115 783 | 55 015 | 115 920 | 55445 | 113 247 | ||||||
2007 | 42000 | 62086 | 116489 | 57347 | 119397 | 61826 | 119396 | 63225 | 117140 | ||||||
2008 | 45 000 | 69616 | 120745 | 65 054 | 123385 | 69181 | 123 291 | 71662 | 121 563 | ||||||
2009 | 48 000 | 77777 | 125 500 | 73 386 | 127598 | 77144 | 127 641 | 80 814 | 126564 | ||||||
2010 | 51000 | 86632 | 130794 | 82432 | 132256 | 85 790 | 132481 | 90744 | 132 194 | ||||||
2011 | 54000 | 96251 | 136668 | 87 692 | 137398 | 95206 | 137 854 | 101885 | 138 508 | ||||||
2012 | 57 000 | 106713 | 143 171 | 107 399 | 143 069 | 105495 | 143 801 | 113 532 | 145 567 | ||||||
2013 | 60000 | 118104 | 150352 | 118801 | 149 316 | 116778 | 150 372 | 126 176 | 153 438 | ||||||
2014 | 63 000 | 130 524 | 158265 | 131109 | 156189 | 129200 | 157618 | 139 902 | 162 192 | ||||||
2015 | 66000 | 144081 | 166971 | 144404 | 163 745 | 142 937 | 165 596 | 154 805 | 171 906 | ||||||
2016 | 69000 | 158904 | 176531 | 158772 | 172045 | 158205 | 174367 | 170989 | 182 664 | ||||||
2017 | 72000 | 175134 | 187014 | 174315 | 181154 | 175269 | 184001 | 188570 | 194 555 | ||||||
2018 | 75 000 | 198431 | 198431 | 186847 | 186 847 | 194432 | 194432 | 207 621 | 207 621 | ||||||
Rendite: 6,85% | Rendite: 6,46% | Rendite: 6,71% | Rendite 7,15% |
Wer vorübergehend in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen ist und die KLV nicht kündigen will, hat folgende Möglichkeiten:
1. Die Versicherungssumme kann gesenkt werden, womit sich auch die Prämien erniedrigen.
2. Bei Arbeitslosigkeit können die Prämien für ein halbes bzw. ein Jahr gestundet werden, die später nachgerichtet werden müssen. Es fallen dafür Zinsen an.
3. Der Vertrag kann beitragsfrei weiterlaufen, wobei die Versicherungssumme reduziert wird.
4. Die Überschüsse können in den Beiträgen verrechnet werden. Dadurch verringert sich die Leistung.
Sammel- und Gruppenversicherungsverträge Meist mittelständische bis Großunternehmen haben im Rahmen der betrieblichen Vereinbarungen Verträge mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen geschlossen, die zu rabattierten Versicherungsverträgen führen. Daraus resultieren günstigere Beiträge für die gleiche Leistung bzw. eine höhere Leistung bei gleich bleibendem Beitrag.
Erwähnt sei, dass eine Einzelversicherung bei einem führenden Unternehmen günstiger sein kann als ein Vertrag bei einem durchschnittlichen Versicherer mit Rabatt.
Sollte man eine solche Konstellation bei seinem Arbeitgeber feststellen, müsste er darauf aufmerksam gemacht werden. Die Auswahl eines besseren Versicherungsunternehmens gehört meines Erachtens zu den Fürsorgepflichten jedes Arbeitgebers. Falls der Arbeitgeber hierfür nicht zugänglich sein sollte, bleibt noch der Weg zum Betriebsrat.
Neben Firmen können auch Vereinigungen oder Versorgungswerke die Vertragspartner von Lebensversicherungsunternehmen sein. Der Arbeitgeber kann wiederum Mitglied eines solchen Versorgungswerkes werden und damit auf rabattierte Versicherungsverträge zurückgreifen.
Bei einem Gruppenversicherungsvertrag müssen mindestens zehn Arbeitnehmer zusammengefasst werden, um eine rabattierte Vereinbarung zu installieren. Bei einem Versorgungswerk reichen mitunter zwei Personen aus.
Rabattierungen von 3%, 5,5% bis zu einem Niveau von 8 bis 10% sind, bezogen auf die Normaltarife, möglich. Ein weiterer Vorteil ist, dass vielfach bei installierten Gruppenversicherungsverträgen bzw. Versorgungswerken die Risikoprüfung bei den Gesundheitsfragen zumindest reduziert wird.
Alle genannten Möglichkeiten müssen mit dem Versicherer vereinbart werden. Er muss nicht darauf eingehen. Nur auf eine Kündigung oder Umwandlung in eine beitragsfreie KLV muss das Versicherungsunternehmen eingehen.
Wenn man festgestellt hat, dass man bei einem zweit- bzw. dritt- klassigen Lebensversicherer gelandet ist, und der Vertrag besteht erst seit einigen Monaten, kann ein Wechsel durchaus sinnvoll sein. Hierzu noch einige Tipps:
1. Die Beitragszahlung sollte hier sofort eingestellt werden.
2. Bei einem Lastschriftverfahren können die Prämien bis zu sechs Wochen zurückgeholt werden.
3. Auch wenn noch keine volle Jahresprämie in den Vertrag eingezahlt ist, werden die Prämien nicht eingeklagt, obwohl der Versicherungsnehmer laut den Bedingungen dazu verpflichtet ist. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat die Lebensversicherer hierzu angewiesen. Trotzdem versuchen viele Versicherungsunternehmen nach wie vor, die Versicherten mit Klagedrohungen einzuschüchtern.
4. Grundsätzlich besteht nach der Antragstellung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, auch wenn die Policierung bereits erfolgte.
5. Der Vertrag kann für ein Jahr ruhen, wenn er bereits mindestens zwei Jahre besteht. Der Vertragsbeginn wird dann verlegt. Hierbei fallen weder Zinsen an, noch müssen Beiträge nachentrichtet werden.
6. Ein Policedarlehen kann zur Beitragszahlung vereinbart werden, jedoch nur in der Höhe des Rückkaufswertes der KLV
7. Es wird nur der Risikoanteil der KLV für ein bis zwei Jahre weiter gezahlt. Hier fallen wieder Zinsen an, und die fehlenden Prämien müssen nachentrichtet werden.
Der Mindest-Todesfallschutz
Bekanntlich gelten als kapitalbildende Lebensversicherungen (Vertragsabschluss nach dem 31.03.1996) im Sinne des Paragraphen 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG nur solche Versicherungen, bei denen der Todesfallschutz während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 60% der insgesamt zu zahlenden Beiträge beträgt. Zweifelhaft war hierbei noch, wie der Begriff Beitragssumme zu definieren ist, ob z. B. Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise, Risikozuschläge und Beiträge für Zusatzversicherungen mit enthalten sein müssen. Hier hat das Bundesfinanzministerium jetzt Klarheit geschaffen: In die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung des Mindest-Todesfallschutzes 60% der zu zahlenden Beiträge sind alle zu zahlenden Beiträge einzubeziehen. Ausnahme: die Beitragsanteile für Berufsunfähigkeit und Pflege, wenn sie gesondert ausgewiesen werden.