Am 12. Sept. d.J. stellte ein selbstständiger Maurermeister, der wegen seiner Geschäftsgröße auf den Baustellen nur noch Aufsicht führend tätig ist, einen Antrag auf Einzel-Unfallversicherung (beantragter Versicherungsbeginn 01.Okt. d.J.). Am 04.Okt. d.J. erhielt er den Versicherungsschein auf dem Postwege. Einen Tag nach Erhalt des Versicherungsscheins wurde der Maurermeister auf einer Baustelle von einem herabfallenden Brett an der Schulter getroffen. Er erlitt einen Schlüsselbeinbruch und mehrere Rippenbrüche und wird noch am gleichen Tag ins Krankenhaus eingeliefert, aus dem er am 20. Okt. d.J. wieder entlassen wird.
Am 05. Dez. d.J. teilt Ihnen der VN den Sachverhalt mit.
• Auszug aus dem Vertragsunterlagen
Versicherte Leistungen: Tod 20000,00 €, Invalidität 60 000,00€, Übergangsleistung 6000,00€, Krankenhaustagegeld mit KHTplus 10,00€. Beitrag nach der Gefahrengruppe A Zugang der Erstprämie am 06.Okt. d.J.
• Fragestellungen
a) Ist der Maurermeister in die richtige Gefahrengruppe eingeordnet worden
(mit Begründung)?
b) Welche der Leistungsarten sind angesprochen, wenn der Versicherungsschutz für diesen Unfall bejaht werden sollte?
c) Besteht Versicherungsschutz für diesen Unfall?
d) Kann sich der VR für den Fall, dass Versicherungsschutz besteht, auf Leistungsfreiheit wegen verspäteter Anzeige berufen?
Ein Vorarbeiter des in Rede stehenden Maurermeisters ist schwer erkrankt. Da kein Ersatz für die Dauer von ca. drei Monaten gefunden werden kann, nimmt der Maurermeister die Aufgabe des Vorarbeiters auf einer der Baustellen für diese Zeit wahr. Er glaubt sich ausreichend mit der bestehenden Unfallversicherung versichert und unternimmt deshalb in dieser Hinsicht nichts.
• Fragestellungen
a) Verhält sich der Maurermeister bezüglich seines Unfallversicherungsvertrages richtig?
b) Schon am dritten Tag erleidet der Maurermeister einen schweren Unfall auf der Baustelle. Nach Abschluss des Heilverfahrens wird eine dauernde Minderung der Leistungsfähigkeit von 25% festgestellt. Wie hoch ist die Invaliditätsentschädigung (mit Begründung), wenn die Versicherungssumme 60 000,00€ beträgt?
c) Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn sich der Unfall nicht am dritten Tag, sondern nach 10 Wochen ereignet hätte?
Sie entnehmen einem Unfallbericht, dem weitere Nachweise beigefügt sind, folgen de Angaben:
Der Versicherte Klaus-Peter Glasser hat am 04. Sept. d. J. einen Unfall bei einer Auslieferungsfahrt mit dem firmeneigenen LKW seines Arbeitgebers erlitten, der nach ärztlicher Feststellung zu einer Verminderung der Gebrauchsfähigkeit der linken Hand um 60% führte.
Herr Glasser ist seit drei Monaten bei der Speditionsfirma Interglobus Gmbl I als Berufskraftfahrer tätig.
• Auszug aus dem Vertragsunterlagen
Versicherte Person und VN: Klaus-Peter Glasser Beruf: Lagerleiter Versicherungsbeginn: 01. Jan. 2006 Tarif 30
Versicherte Leistungen: Invalidität 100000,00€ mit progressiver Invaliditätsstaffel Modell 225 Beitragssatz 2,15%o Todesfall 40000,00€
Beitragssatz 1,65%o jährliche Zahlungsweise
Bisheriger Vertragsverlauf: keine Änderungen, kein Versicherungsfall Anmerkung: Die bisherigen Beitragssätze sollen auch noch heute gelten.
• Fragestellungen
a) Welche Entschädigungsleistung kann Herr Klaus-Peter Glasser erwarten?
b) Wie begründen Sie Herrn Glasser gegenüber die Höhe der Entschädigung?
Was versteht man unter der formellen und materiellen Deckungsprüfung?
Welche Folgen hat die vorsätzliche Verletzung einer Obliegenheit, die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen war?
Ein 45-jähriger Techniker verunfallt. Berechnen Sie den Invaliditätsgrad mithilfe der Gliedertaxe, wenn alternativ folgende Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eingetreten sind:
a) Verlust der linken Hand
b) 50%ige Gebrauchsminderung eines Armes
c) Verlust des linken Armes im Schultergelenk und eines Auges
d) wie c), jedoch wurde die linke Hand schoben einem früheren Unfall verloren.
e) wie c), jedoch hat bei dem Verlust des Auges eine Erkrankung zu 60%, wie die vom VR beauftragten Ärzte feststellen, mitgewirkt.
Sie sind im Rahmen Ihrer Ausbildung in der Schadenabteilung der Unfallversicherung tätig und sollen folgenden Versicherungsfall bearbeiten:
Aus dem Bericht des behandelnden Arztes entnehmen Sie, dass der Versicherte am 16. März d.J. einen Autounfall erlitten hat. Glassplitter der Windschutzscheibe sind in sein linkes Auge eingedrungen. Nach ärztlichem Gutachten wird die Sehkraft auf dem linken Auge um 60% dauerhaft eingeschränkt sein. Außerdem mussten Daumen und Zeigefinger an der Unken Hand aufgrund schwerster Schnittverletzungen amputiert werden.
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
Versicherte Person: Karl Mark Heitmann Beruf: Handelsvertreter
Versicherte Leistungen: Invalidität 50000,00€ mit progressiver Invaliditätsstaffel Modell 350,
Todesfall 15 000,00 €
• Fragestellung
a) Wie hoch ist der Invaliditätsgrad?
b) Welche Kapitalleistung erbringt der VR?
Durch einen Unfall wird die Gebrauchsfähigkeit der linken Hand ab dem Handgelenk zu 100% eingeschränkt. Ferner wird die Sehkraft des linken Auges um 80% vermindert. Beim Verlust der Sehkraft hat ein im Unfallzeitpunkt bestehendes Leiden zu 40% mitgewirkt.
a) Berechnen Sie den Invaliditätsgrad.
b) Wie hoch ist die Kapitalleistung durch den VR, wenn der VN mit einer Invaliditätssumme von 75000,00€ versichert ist?
c) Welche Kapitalleistung wird erbracht, wenn die progressiver Invaliditätsstaffel Modell 500 vereinbart ist?
Auf dem Fußgängerüberweg wird ein VN überfahren und schwer verletzt. Der VN hat eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 60 000,00 €. Der behandelnde Arzt stellt folgende Dauerschäden fest: Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beines um 40% und des rechten Armes um 30%.
a) Wie hoch ist die Kapitalleistung durch den VR?
b) Zwei Jahre später rutscht der VN im Treppenhaus aus und verletzt sich so schwer, dass das rechte Bein nur noch zu 20% funktionsfähig ist. Außerdem wird die Gebrauchsfähigkeit der Unken Hand durch den Sturz um 20% eingeschränkt. Berechnen Sie die Höhe der Entschädigung.
Ein Unfallverletzter reicht am 02.Sept. d. J. seinem Unfallversicherer die vollständig ausgefüllte Unfall-Schadenanzeige auf vorgeschriebenem Formular ein und bittet um Leistungsabrechnung. Es werden geltend gemacht:
Invaliditätsgrad 20% aufgrund eines Gutachtens des Arztes, der den VN wegen der Unfallfolgen noch immer behandelt.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für vier Wochen aufgrund einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Aufenthaltsdauer.
Ersatz der Kosten für das ärztliche Gutachten in Höhe von 100,00€ und der Kosten für die Bescheinigung des Krankenhauses 5,00€.
Auszug aus dem Vertragsspiegel
Unfalltag: 25. Juni d.J.
Anzeige des Unfalls: 27. Juni d.J.
Versicherte Leistungen: Invalidität 40 000,00 € mit Doppelauszahlung ab
90% Invaliditätsgrad
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld 20,00€ pro Tag
Fragestellungen
a) Wann darf der Anspruchsteller mit einer Erklärung des Versicherers über die Leistungspflicht rechnen?
b) Besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die durch den VN vorgelegten Nachweise und ggf. in welcher Höhe?
c) Im Zusammenhang mit der Erklärung über die Leistungspflicht fordert der VR, dass der Invaliditätsgrad des Unfallverletzten jedes Jahr erneut ärztlich bemessen werden soll. Ist der VR hierzu berechtigt?
d) Der VR möchte die Zahlung der Invaliditätsleistung bis zum Ende des ersten Jahres nach dem Unfall zurückstellen. Ist er hierzu berechtigt?
Ein VN hat im Rahmen einer Einzelunfallversicherung folgenden Versicherungsschutz vereinbart:
Invaliditätssumme: 75000,006; Todesfallsumme: 25000,006; Krankenhaustagegeld 30,006, Genesungsgeld 30,006.
Nach einem Unfall am 23. April wird er stationär behandelt. Am 15. Mai wird der VN aus dem Krankenhaus entlassen, am 30. Juni endet die Arbeitsunfähigkeit.
Als Folge des Unfalles ermittelt der VR eine dauerhafte 30%ige Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des Unken Beines (Gliedertaxe 70%).
a)Wie hoch ist die Kapitalentschädigung aufgrund der Invalidität ?
b)Wie hoch ist die vierteljährliche Rente, wenn der VN zum Zeitpunkt des Unfalles 66 Jahre alt gewesen wäre und für 1000,006 Kapitalleistung nach Ziffer 2.1.2.3 der AUB 2005 eine Jahresrente von 79,336 vorgesehen ist?
c)Wie viel Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld erhält der VN?
Die Ermittlungen des Versicherers zu dem Unfall eines Handelsvertreters sind abgeschlossen, sodass die Versicherungsleistung berechnet werden kann.
Infolge des Unfalls (in einem Schaltjahr) war der Handelsvertreter
vom 05. Jan. bis 29.Febr. zu 100% arbeitsunfähig,
vom 01. März bis 06. März zu 50% arbeitsunfähig,
vom 07. März bis 22.März zu 30% arbeitsunfähig.
Für die Zeit vom 06. Jan. bis 11.Febr. musste er sich in stationäre Behandlung begeben.
Als Dauerfolgen bleiben die 70%ige Gebrauchsunfähigkeit des linken Fußes (Gliedertaxe 40%) und der Verlust des Zeigefingers der rechten Hand (Gliedertaxe 10%). Die 70%ige Gebrauchsunfähigkeit des linken Fußes ist zu 50% durch eine Vorerkrankung bedingt.
•Auszug aus dem Vertragsunterlagen
50000,00 € für den Todesfall
150 000,00 € für den Invaliditätsfall
mit progressiver Invaliditätsstaffel Modell 350
40,00€ Tagegeld ab dem 43. Tag
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von je 20,00 €
•Fragestellungen
a)Welchen Invaliditätsgrad legt der Versicherer als Folge des jetzt erlittenen Unfalls für seine Leistungsberechnung zugrunde?
b)Welche Leistungen sind zu erbringen und in welcher Höhe?
Ein VN hat folgende Unfallversicherung abgeschlossen:
40 000,00 € Tod, 80 000,00 € Invalidität, 80,00 € Tagegeld ab dem 43. Tag und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld von je 25,00€ ab dem ersten Tag.
Infolge eines Unfalls war er vom 02. Jan. d. J.
bis 19. März d.J. zu 100% arbeitsunfähig, vom 20.März d.J.
bis 04.April d.J. zu 50% arbeitsunfähig, vom 05. April d.J.
bis 19.April d.J. zu 30% arbeitsunfähig.
Für die Zeit vom 21. Jan. d.J. bis 05. März d.J. musste er sich in stationäre Behandlung begeben. Als Dauerunfallfolgen bleiben die vollständige Gebrauchsunfähigkeit der linken Hand und die 40%ige Gebrauchsunfähigkeit des linken Fußes. Berechnen Sie
a) die Invaliditätsleistung,
b) das Tagegeld,
c) das Krankenhaustagegeld,
d) das Genesungsgeld.