Krankenversicherung für internationale Studierende in Deutschland während COVID19
International genießen die Universitäten in Deutschland einen sehr guten Ruf. Viele Studenten aus der ganzen Welt kommen jedes Jahr nach Deutschland, um ein Studium an einer der Universitäten im Land der Dichter und Denker aufzunehmen. Während der Corona Pandemie haben sich die Einreisebestimmungen und die einzuhaltenden Regeln zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland jedoch erheblich geändert. Viele Universitäten haben ihre Semester unterbrochen oder Studiengänge teilweise pausiert. Während sich allmählich die Regelungen festigen, kommen bei zukünftigen Studierenden vermehrt Fragen auf, wie es um die Krankenversicherung in Deutschland bestellt ist und welche Leistungen im Falle einer Corona Infektion abgedeckt sind. In den folgenden Abschnitten soll daher ein Überblick über die derzeitigen Regelungen gegeben werden.
1) Die Übernahme von Kosten im Falle einer Corona Infektion
Wer in Deutschland studiert und Symptome einer Corona Infektion zeigt, sollte zunächst zu einem Arzt gehen, um sich untersuchen zu lassen. Der Arzt wird anhand der Untersuchungsergebnisse und eines eventuellen Tests die nächsten Schritte entscheiden.
Kosten, die bei einer Infektion mit dem Covid-19 Virus entstehen, werden laut dem Bundesgesundheitsministerium übernommen. Üblicherweise haben Studierende unter 30 Jahren Anspruch auf die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden kann, hat die Möglichkeit sich einer privaten Krankenversicherung anzuschließen. Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen üblicherweise die Kosten bei einer Covid-19 Erkrankung.
2) Die Übernahme von Kosten für Präventionsmaßnahmen
Zu Präventionsmaßnahmen, die vor dem Covid-19 Virus schützen sollen, zählen beispielsweise Masken und Desinfektionsmittel. Der Gebrauch dieser Produkte wird von den Krankenkassen nicht finanziert. Sollten diese jedoch bei der Behandlung einer Covid-19 Infektion zum Einsatz kommen, werden die Kosten von der Versicherung übernommen.
3) Die Übernahme von Quarantäne-Kosten
Bei der Quarantäne handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Diese wird beispielsweise bei der Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten angeordnet, um die weitere Verbreitung des Coronavirus zu minimieren. Die Kosten der vorbeugenden Quarantäne werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen. Wird während der Quarantäne jedoch eine Covid-19 Infektion festgestellt, werden die anfallenden Behandlungskosten von der Versicherung erstattet.
4) Aufschub und Kündigung des Versicherungsschutzes
Unter Umständen kann es vorkommen, dass sich die Reise und der Beginn des Studiums in Deutschland verschiebt. Sollten sich Reisedaten aufgrund einer Covid-19 Infektion verschieben, haben Versicherte die Möglichkeit bei der Versicherung eine Änderung des Zeitraums, in der die Versicherung aktiv ist, zu beantragen. Sollte sich die Einreise verschieben, kann auch der Beginn der Versicherung aufgeschoben werden. Sollte eine Einreise gänzlich abgesagt werden, weil beispielsweise eine Corona Infektion die Reise unmöglich macht oder Reisebeschränkungen eine Einreise nicht zulassen, so kann bei der Versicherung die Kündigung der Versicherung beantragt werden.
Viele Versicherungen haben insbesondere für Fragen rund um das Thema Covid-19 Hotlines eingerichtet, an die sich Versicherte mit Fragen zur Übernahme von Kosten oder zum Status ihrer Versicherung wenden können. Von einem persönlichen Besuch bei einer Niederlassung der jeweiligen Versicherung wird abgeraten, da die meisten Versicherungen dies nicht gestatten. Es ist daher ratsam zunächst telefonisch oder per Email Kontakt aufzunehmen, um Informationen zu erfragen.
Sollte der Verdacht einer Covid-19 Infektion bestehen oder es Kontakt zu einer infizierten Person gegeben haben, gilt es mit Bedacht zu handeln. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Symptome mit dem üblichen Krankheitsbild einer Corona Erkrankung übereinstimmen. Übliche Symptome sind Husten, Atembeschwerden und erhöhte Temperatur. In diesem Fall sollten Sie sich zunächst telefonisch bei einem Arzt über mögliche Schritte informieren. Auf der Website des Robert-Koch-Instituts finden Sie den geeigneten Ansprechpartner in Ihrer Umgebung. Vermeiden Sie den Gang in die Apotheke oder den Arztbesuch ohne Termin, um andere Menschen nicht der Gefahr einer Ansteckung auszusetzen. Für weitere Informationen steht Ihnen zudem die Hotline 116 117 zur Verfügung oder einfach bei Bitstarz seriös melden
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