Die Kosten des Aufenthaltes in einer Heilstätte oder einem Sanatorium werden von der PKV nicht generell erstattet. Leistungen für Heilstätten- oder Sanatoriumsaufenthalt, mit Ausnahme von Tuberkulose-Erkrankungen (Tbc), werden grundsätzlich nur erbracht, wenn der Tarif entsprechende Leistungen auch vorsieht. Die VR bieten deshalb Spezialtarife an, die meistens nur als unselbstständige Teilversicherung (Zusatzversicherung) abgeschlossen werden können.
Die Kurversicherung wird in Form einer Kurkostenversicherung oder einer Kurtagegeldversicherung angeboten. Die Leistungen in der Kurkostenversicherung sind i. d. R. auf Höchstsätze pro Tag beschränkt. Bei der Kurtagegeldversicherung erfolgt die Zahlung des vereinbarten Tagessatzes. Bei beiden Formen ist die Dauer der Zahlung zeitlich beschränkt (z.B. auf 28 Tage).