Eine Anwartschaftsversicherung dient der Wahrung von Rechten in Zeiten, in denen der Versicherte einen Anspruch auf tarifliche Leistungen nicht benötigt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherte vorübergehend anderweitige Leistungsansprüche hat.
Beispiel:
Der Versicherte hat Anspruch auf freie Heilfürsorge während der Ableistung des Wehrdienstes. Nach Ablauf des Wehrdienstes kann er sofort wieder in die PKV wechseln.
Einen vorübergehend entbehrlichen Krankenversicherungsschutz aufzuheben und bei erneutem Bedarf einen neuen zu begründen ist aus folgenden Gründen nicht ratsam:
• Berücksichtigung von Wartezeiten
• erneute Gesundheitsprüfung
• höheres Eintrittsalter und damit höherer Beitrag
Durch eine Anwartschafts- oder Ruhensversicherung werden diese Nachteile vermieden.
Arten von Anwartschaftsversicherungen | |
G Große Anwartschaftsversicherung | Kl eine Anwartschaftsversicherung |
• Bei Umwandlung in den gewünschtenTarif wird das ursprüngliche Eintrittsalter (= Eintrittsalter, das zu Beginn der Anwartschaftszeit gültig war) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. • Der Anwartschaftsbeitrag enthält einen Sparbeitrag zum Aufbau einer Alterungsrückstellung. • Höhere Anwartschaftsbeiträge. | • Bei Umwandlung in den gewünschten Tarif wird das Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Umwandlung zugrunde gelegt. • Es wird keine Alterungsrückstellung gebildet. • Geringere Anwartschaftsbeiträge. |
Für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung kommen insbesondere folgende
Personenkreise infrage:
• Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, die zu einem vorhersehbaren
Zeitpunkt erlischt bzw. sich verringert (z. B. bei Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit,
Wehrdienstpflichtigen, Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, der Polizei und zu
Teil der Feuerwehr).
Beispiel:
Herr Keller ist Berufsoffizier bei der Bundeswehr. Während seiner aktiven Dienstzeit benötigt er keinen Krankheitskostenversicherung, da er Anspruch auf freie Heilfürsorge hat. Nach Beendigung der aktiven Dienstzeit entfällt die freie Heilfürsorge. Herr Keller hat dann einen Beihilfeanspruch als Versorgungsempfänger. Zur Abdeckung der Differenz zwischen Beihilfe und tatsächlichem Kostenaufwand muss Herr Keller dann eine Krankheitskosten-Vollversicherung nach dem Quotentarif abschließen.
• Versicherungspflichtige Personen ohne Befreiungsmöglichkeit und Personen mit
Anspruch auf Familienversicherung, die in absehbarer Zeit die Möglichkeit haben
werden, sich privat zu versichern.
• Bereits versicherte Personen, die sich in einer außergewöhnlichen Notlage (z.B.
Arbeitslosigkeit) befinden.
• Bereits versicherte Personen, die einen längeren Auslandsaufenthalt antreten.
Mit der Anwartschaftsversicherung erwirbt der Kunde folgende Ansprüche:
• Es erfolgt bei Umwandlung keine erneute Risikoprüfung.
• Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten der gewählten
Tarife angerechnet.
Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch.
Der Beitrag für Anwartschaftsversicherungen errechnet sich in Prozentsätzen vom jeweiligen Tarifbeitrag. Die Prozentsätze sind abhängig vom Tarif, vom Geschlecht und von der zurückgelegten Versicherungsdauer.
Sonderform: Ruhensversicherung
Bei Arbeitslosigkeit kann die Versicherung bis zu 3 Jahren ruhen. Für die ersten sechs Monate der Arbeitslosigkeit sind keine Ruhensbeiträge zu zahlen. Anschließend zahlt der VN Anwartschaftsbeiträge.
Diese können auch durch einen monatlichen Beitragszuschlag nach dem Ende der Ruhenszeit nacherhoben werden.
Eine Ruhensvereinbarung kann auch für folgende Fälle getroffen werden:
•vorübergehender Auslandsaufenthalt
•wirtschaftliche Notlage