1. Im Zusammenhang mit der Vertragserklärung werden zwei Modelle unterschieden.
a) Erläutern Sie die beiden Modelle.
b) Stellen Sie das Widerrufsrecht des VN nach WG dar.
c) Welche vorvertraglichen Pflichten hat der VR?
2. Herr Julius Ohnesorg, selbstständiger Handelsvertreter, stellt bei der Proximus Krankenversicherungs-AG am 10. Jan. d.J. einen Antrag auf Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung. Herr Ohnesorg erhält vom Außendienstmitarbeiter Stockinger die Versicherungsbedingungen (MB/KK 94) mit allen erforderlichen Unterlagen. Die schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht wird von Herrn Ohnesorg am gleichen Tag durch Unterschrift bestätigt. Den Antrag selbst unterschreibt Herr Ohnesorg erst am 14. Jan. d.J. und übergibt diesen am selben Tag dem Außendienstmitarbeiter.
Am 21. Jan. d.J. erhält Herr Ohnesorg ein günstigeres Angebot von einem anderen Versicherungsunternehmen. Er widerruft deshalb schriftlich seinen Antrag und sendet diesen am 27. Jan. d.J. (Datum des Poststempels) dem VR zu. Dem VR geht die Widerrufserklärung am 29. Jan. d.J. zu.
Muss der Versicherer den Widerruf akzeptieren (mit Begründung)?
3. Sie sind Mitarbeiter/-in der Generalagentur Heumann der Proximus Krankenversicherungs-AG. Am 7. Februar d.J. hat Ihnen Ihr Kunde, Herr Seifert, einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Abschluss einer Krankheitskosten- Vollversicherung einschließlich Pflegepflichtversicherung zugeschickt. Als Versicherungsbeginn ist der 01. März d.J. eingetragen. Dem Antrag ist eine Bescheinigung über die bisherige Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. Januar 1989 bis 31. Dezember v.J.) beigefügt. Nachdem Sie mehrfach ohne Erfolg versucht haben, mit Herrn Seifert Kontakt aufzunehmen, reichen Sie den Antrag an die Hauptverwaltung mit dem Hinweis weiter, dass als Versicherungsbeginn der 1. Januar 2004 dokumentiert werden soll. Am 17. Februar d. J. erhält Herr Seifert die Police, die den neuen Versicherungsbeginn enthält. Am 28. Februar d. J. teilt Ihnen Herr Seifert schriftlich mit, dass er mit der vorgenommenen Änderung nicht einverstanden ist.
Arbeitsauftrag
1. Erläutern Sie die Rechtslage, wenn der Versicherungsschein keine weiteren
Hinweise enthält.
2. Aus welchen Gründen sollten Sie, unabhängig von der Rechtslage, Herrn Seifert
empfehlen, als Versicherungsbeginn den 1. Januar d. J. anzuerkennen?
Risiko
4. Bei der Risikobeurteilung wird zwischen dem objektiven und dem subjektiven Risiko unterschieden.
a) Erläutern Sie die Unterschiede dieser beiden Risikobegriffe am Beispiel der PKV.
b) Welche Möglichkeiten hat der VR, das objektive Risiko zu erfassen und zu
begrenzen?
c) Wodurch versucht die PKV, das subjektive Risiko zu beeinflussen?
d) Geben Sie Beispiele für das natürliche und unnatürliche subjektive Risiko.
5. In der PKV kommt der Risikoprüfung eine ähnlich hohe Bedeutung zu wie in der Lebensversicherung.
a) Wann liegt für die PKV ein erschwertes Risiko vor?
b) Nennen Sie vier Möglichkeiten für den VR, das Risiko zu begrenzen.
6. Ein VN ist drogenabhängig. Der Arzt ordnet eine Entziehungsmaßnahme an. Prüfen Sie die Leistungspflicht des VR für die Kosten der Entziehungsmaßnahme nach MB/KK 94.
7. Welche Regelung sehen die MB/KK 94 für die Leistungspflicht des VR bei der Behandlung durch Ehegatten und Kinder vor?
8. Sie sind Mitarbeiter der Antragsabteilung der Proximus Krankenversicherungs-AG und erhalten von einer Bezirksdirektion den Antrag des VN Walter Holzer. Herr Holzer beantragt eine Krankheitskosten-Vollversicherung mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen. Die Gesundheitsfragen hat Herr Holzer ordnungsgemäß beantwortet.
Bei der Risikoprüfung stellen Sie folgende Erkrankungen und Beschwerden fest:
– Koronare Durchblutungsstörungen (die Beschwerden werden seit drei Jahren vom
Hausarzt behandelt)
– akute Mandelentzündung
– Kreislaufbeschwerden (seit zwei Jahren in ärztlicher Behandlung)
Arbeitsauftrag
Entscheiden Sie über die Annahme des Antrages. Benutzen Sie als Grundlage für Ihre Entscheidung die Risikoliste im Bedingungswerk 1 Proximus Versicherungen.
9. Teilen Sie Ihre Entscheidung dem VN in Form eines Briefes mit.
Der Außendienstmitarbeiter der Proximus Krankenversicherungs-AG, Herr Kümmerle, bittet Sie um telefonische Auskunft. Ein 36-jähriger Kunde hat im Antrag für eine Krankheitskosten-Vollversicherung bei den Gesundheitsfragen eine chronische Nierenentzündung sowie eine Gichterkrankung (Hyperurikämie) angegeben. Auf Nachfrage konnte Herr Kümmerle feststellen, dass der Kunde sich seit mehreren Jahren bei einem Urologen in Behandlung befindet.
• Arbeitsauftrag
Beurteilen Sie das Gesundheitsrisiko mit Hüfe der Risikoliste im Bedingungswerk 1 Proximus Versicherungen und teilen Sie Ihre Entscheidung Herrn Kümmerle schriftlich mit.
10. Als Mitarbeiter der Antragsabteilung liegt Ihnen der Antrag von Frau Anna Kress zur Risikoprüfung vor.
Frau Anna Kress, 48 Jahre, beantragt am 01. Okt. d. J. eine Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung im Krankenhaus und eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung (Krankenhaustagegeld 30,00 €).
Die Gesundheitsangaben liefern auszugsweise folgende Daten:
• Gesundheitsangaben
• Arbeitsauftrag
Entscheiden Sie über die Annahme des Antrags. Begründen Sie Ihre Entscheidung.
11. Sie sind Mitarbeiter/-in der Antragsabteilung der Proximus Krankenversicherungs-AG. Ihnen liegt am 1. Dezember 2007 ein Antrag von Herrn Kellermann auf Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung vor. Herr Kellermann ist
derzeit noch gesetzlich krankenversichert. Dem Antrag entnehmen Sie folgende Informationen:
Auszug aus den Gesundheitsangaben:
Nr. | Gesundheitsangaben | Nein | Ja |
1 | Ist es in den letzten 5 Jahren zu Krankenhaus-, Heilstätten-, Kur oder Sanatoriumsbehandlungen gekommen? | X | |
1.1 | Mit Operation? | X | |
1.2 | Mit anschließender Strahlenbehandlung auch ambulant? | X | |
2 | Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Unfallfolgen, Beschwerden oder sonstige Gesundheitsstörungen? | X | |
3 | Werden Arzneimittel (z.B. Tabletten, Salben), Heilmittel (z.B. Massagen/Bestrahlungen) angewendet? | X | |
4 | Ist eine ambulante/stationäre Untersuchung oder Behandlung, eine Zahnprothetik oder Kieferorthopädie beabsichtigt oder angeraten? | X | |
5 | Wurde jemals eine HlV-Infektion festgestellt? | X | |
6 | Besteht ein körperlicher/organischer Fehler, ein chronisches Leiden, eine Wehrdienstbeschädigung, eine Minderung der Erwerbstätigkeit? | X | |
7 | Besteht Schwangerschaft? | X | |
8 | Fehlen natürliche Zähne (außer Milch- und Weisheitszähne)? | X |
Erläuterungen zu den Gesundheitsfragen:
ZuFrage | Art der Erkrankung | Behandelt von – bis | Name,Anschrift der Ärzte, Krankenhäuser | Sind weitereBehandlungenvorgesehen |
1 | Armbruch beim Handball | 06.09.2003 -09.11.2003 | SportklinikHeidelberg | Nein |
1.1 | Operation einer Knochenabsplitterung (Metallteile wurden entfernt) | 06.09.2003 | SportklinikHeidelberg | Nein |
2 | Akute Mandelentzündung | Sommer 2007 | Hausarzt Dr. Baltes, Heddesheim | Nein |
2 | Krampfadern an den Beinen | Zuletzt untersucht 07/2006 | Dr. Krämer, Mannheim | Nein |
2/3 | Kreislaufbeschwerden | 04 – 10/2001 | Hausarzt Dr. Baltes Heddesheim | Nein |
Prüfen Sie die Gesundheitsfragen und beurteilen Sie anhand der Annahmerichtlinien der Proximus Krankenversicherungs-AG die Auswirkungen auf die Annahme des Antrags. Begründen Sie Ihre Entscheidungen.
12. Sie sind Mitarbeiter/-in der Antragsabteilung der Proximus Krankenversicherungs-
AG. Ihnen liegt folgender Auszug eines Antrags zur Risikoprüfung vor:
Beurteilen Sie das Risiko.