• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Altersrückstellung – Private Krankenversicherung

Das VAG schreibt vor, dass in der PKV, die nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, eine Alterungsrückstellung nach § 341 f HGB zu bilden ist. Die Berechnung der Alterungsrückstellung muss auf der Grundlage aufsichtsrechtlicher Bestimmungen für die Berechnung der Prämien erfolgen.

Die Alterungsrückstellung hat folgenden Zweck:
Mit zunehmendem Alter der versicherten Person nimmt die Anzahl der Versicherungsfälle zu. Entsprechend müsste der VR einen steigenden Risikobeitrag erheben. Statt dessen wird der zu zahlende Risikobeitrag um einen Sparbeitrag erhöht. Deshalb ist zu Beginn der Versicherung ein höherer Beitrag zu entrichten, als aufgrund der Versicherungsfälle in diesem Lebensalter erforderlich wäre. Dieser zu Beginn der Versicherung nicht benötigte Beitragsteil wird als Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt und für spätere Leistungen bereitgestellt.
Entwicklung der Alterungsrückstellung in Mrd. Euro 1994-2004

Altersrückstellung – Private Krankenversicherung15

Der gesetzliche Vorsorgezuschlag wird den Versicherten in voller Höhe als zusätzliche Alterungsrückstellung gutgeschrieben und verzinslich angesammelt. Im Alter, wenn die Versicherungsfälle zunehmen, werden die Fehlbeträge aufgrund des dann zu niedrigen Beitrages aus der Alterungsrückstellung entnommen. Zum rechnerisch kalkulierten Vertragsende (= Tod des Versicherten lt. Sterbetafel) ist die Alterungsrückstellung abgebaut.

Altersrückstellung – Private Krankenversicherung16

Da es in der PKV – im Gegensatz zur Lebensversicherung – keinen Rückkaufswert aus der Alterungsrückstellung gibt, wird beim Ausscheiden versicherter Personen deren Alterungsrückstellung frei. Diese frei werdende Alterungsrückstellung stellt keinen Gewinn für das Unternehmen dar, sondern sie wird im Umfang der rechnungsmäßigen Ausscheideordnung an die verbleibenden Versicherten vererbt.

Portabilität von Alterungsrückstellungen
– Grundsatz
Dem Versicherten steht kein Recht auf Auszahlung seiner angesammelten Alterungsrückstellung zu. Dies hat der BGH in einem Urteil entschieden. Auch die Übertragung der Rückstellung bei Übertritt zu einem anderen PKV-Unternehmen war bisher nicht möglich.
Durch die Gesundheitsreform 2007 haben sich für die Weitergabe (Portabilität) von Alterungsrückstellungen jedoch Änderungen ergeben. Dabei muss differenziert werden zwischen einem Wechsel innerhalb des gleichen Unternehmens und dem Wechsel zu einem anderen Unternehmen der PKV.
– Wechsel innerhalb desselben Unternehmens
Wechselt der Versicherungsnehmer innerhalb desselben Unternehmens in einen anderen Tarif, ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Rechtslage. Die Alterungsrückstellung aus dem bisherigen Tarif wird voll angerechnet.
Die Alterungsrückstellung aus dem Normaltarif wird bei einem Wechsel in den Basistarif desselben Unternehmens vollständig angerechnet. Dabei sind die Besonderheiten hinsichtlich des begrenzten Wechselrechts zu beachten, d. h. aus bestehenden Tarifen kann in den Basistarif gewechselt werden, wenn
• die Krankheitskostenvollversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen
wurde (Neugeschäft),
• der VN das 55. Lebensjahr vollendet oder vor dem 55. Lebensjahr
Rentenansprüche hat bzw. als Beamter ein Ruhegehalt bezieht (Bestand),
• die bestehende Krankheitskostenvollversicherung bereits vor dem 31. Dezember
2008 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif innerhalb von
Monaten ab dem 1. Januar 2009 beantragt wird (Bestand).
– Wechsel zu einem anderen Unternehmen
Im Falle des Wechsels zu einem anderen PKV-Unternehmen muss differenziert werden, wann der Versicherungsschutz begründet wurde.
 

Krankenversicherungsschutz besteht vor dem 1. Januar 2009Krankenversicherungsschutz besteht ab dem 1. Januar 2009
Die Versicherten erhalten einmalig die Gelegenheit, unter Übertragung von Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifs in den Basistarif eines anderen Unternehmens zu wechseln, wenn die Kündigung des Vertrages zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 erfolgt.Die kalkulierten Alterungsrückstellungen werden in Höhe des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen VR übertragen. Es werden also Alterungsrückstellungen in der Höhe übertragen, wie sie sich ergeben hätten, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre, jedoch nicht mehr, als nach dem alten Tarif zu übertragen gewesen wäre.(KalV §§ 12, 13a)

Wechselt der Versicherte unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen das Versicherungsunternehmen, kann der Versicherte bei seinem bisherigen VR eine Zusatzversicherung nehmen, auf die verbleibende Teile der Alterungsrückstellung, die nicht in den Basistarif übertragen worden sind, angerechnet werden.

Beispiel:
Der VN Ludwig Roth ist seit 1996 bei der Südstern Krankenversicherungs-AG versichert. Am 31. März 2009 (= im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2009) kündigt der VN seinen Versicherungsvertrag zum Ende des Versicherungsjahres und wechselt zur Proximus Krankenversicherungs-AG. Bei diesem Wechsel werden Alterungsrückstellungen übertragen, wie sie sich ergeben hätten, wenn der VN von Beginn an (ab 1996) im Basistarif versichert gewesen wäre. Die tatsächlich aus seinen Beiträgen aufgebauten Alterungsrückstellungen bei der Südstern Krankenversicherung AG liegen oberhalb der mitgegebenen Alterungsrückstellungen. Der VN kann in diesem Fall bei der Südstern Krankenversicherung AG eine Zusatzversicherung nehmen, in welcher der Differenzbetrag als Alterungsrückstellung angerechnet wird.
Der Versicherungsnehmer kann auf das Recht zur Portabilität nicht verzichten.

Nach § 178 f Abs. 3 VVG a.F. erhalten Versicherungsnehmer und versicherte Personen das Recht, einen gekündigten Versicherungsvertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung fortzuführen.

Aug 4, 2015gesundhe-admin
Haftung für den Erfüllungsgehilfen – Lernkotrolle und TestsKrankenhaus-Tagegeldversicherung und Private Pflegezusatzversicherung
  Weitere Artikel  
 
Versicherte Kosten berechnen und verstehen
 
Solvency II im Versicherungsunternehmen – hilfreiche Information
 
Versicherungsbeginn und Wartezeiten – Lernkotrolle und Tests
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Welche Versicherungen sind nötig Teil I – empfehlenswerte Information

    Ob man richtig versichert ist, hängt nicht von der Zahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge ab. Hier spielen vielmehr die Wertung der Versicherungsarten sowie der Umfang des Versicherungsschutzes eine Rolle. Auch sollte […]

    Apr 18, 2016gesundhe-admin
  • Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer – Phasen der Schadensbearbeitung

    Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen den deutschen Feuerversicherern, wonach sie bei übergreifenden Schadenereignissen unter folgenden Voraussetzungen auf den möglichen Rückgriff beim Schadenverursacher verzichten wollen: […]

    Nov 13, 2015gesundhe-admin
  • Rechtsschutzversicherung, Kosten und Leistungen – empfehlenswerte Information

    Sind wir ein Volk von Prozesshanseln? Jedenfalls gehört die Rechtsschutzversicherung zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Dabei gibt es wahrlich wichtigere Policen. Andererseits stimmt auch: Recht haben heißt noch lange […]

    Mai 6, 2017gesundhe-admin
  • Kreditsicherheiten hilfreiche Information – Verbraucherdarlehen und Finanzierungsanlässe

    Merkmale und Grundsätze Für die Rückzahlung eines Kredits haftet der Kreditnehmer als Schuldner zwar mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Oft ist allerdings nicht abzusehen, ob dieses Vermögen hoch genug ist. […]

    Okt 31, 2015gesundhe-admin
  • Aachener und Münchener, das Glashaus der Branche – Versicherungswesen und -wirtschaft

    Die bauen mit unserem Geld doch nur Paläste, heißt ein beliebter Spruch frustrierter Versicherter. Im Fall der Aachener und Münchener Versicherung könnte man den Eindruck haben, dass daran etwas Wahres […]

    Okt 8, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr