1. Welche Merkmale kennzeichnen die Gefährdungshaftung und wie sieht die Beweislastregelung im Gegensatz zur Verschuldenshaftung aus?
2. A kauft für seine 6-jährige Tochter Elke beim Spielzeughändler B eine Wipp-Wopp-Schaukel des Herstellers C. Nach 9 Monaten verletzt sich Elke schwer, als sie infolge des Bruchs der Schaukelsitzhalterung zu Boden fällt. Sie muss für mehrere Wochen stationär behandelt werden. Ein von A beauftragter Sachverständiger stellt fest, dass die Haltbolzen des Schaukelsitzes auch für eine Kinderschaukel zu schwach dimensioniert waren und es daher zwangsläufig zum Bruch der Bolzen kommen musste. Der Hersteller zweifelt die Feststellungen des Sachverständigen an und verweigert jede Schadenersatzleistung.
Prüfen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage Elkes auf Schadenersatz (Krankenhauskosten und Schmerzensgeld) gegen den Hersteller.
Anmerkung: Die möglichen Schadenersatzansprüche gegen B aus Vertrag sind erst später zu prüfen.
3. Entscheiden Sie jeweils die Frage der Haftung in den folgenden beiden Fällen:
a) Herr Fritz ist Liebhaber russischer Windhunde. Eines Tages will er mit seinem
Hund Boris ausgehen. Als er gerade die Gartentür öffnet, stürzt der Hund auf die
Straße und bringt einen Radfahrer zu Fall, der sich schwere Kopfverletzungen
zuzieht.
b) Trotz aller Vorsicht entflieht ein Löwe eines umherziehenden Zirkus aus dem gut
gesicherten Käfig und richtet Schaden an.
4. Im Rahmen des Umwelthaftungsgesetzes spielt der Begriff Verursachungsvermutung eine Rolle. Erläutern Sie diesen Begriff anhand eines Beispiels.
5. Ein Hotelier wird von einem Feriengast schadenersatzpflichtig gemacht. Prüfen Sie die Rechtslage in folgenden Fällen:
a) Diebstahl einer wertvollen Lederjacke aus dem Hotelzimmer. Das Zimmer war
nach der Tagesreinigung nicht mehr vom Personal abgeschlossen worden.
b) Beschädigung eines im Hotelhof abgestellten Pkw. Der Schaden war
offensichtlich von einem anderen Gast, der aber nicht zu ermitteln ist, verursacht
worden.
6. Herr Krause, Besitzer eines Einfamilienhauses, ist der Meinung, dass er auf eine Gewässerschaden- HV verzichten könne. Sein Öltank werde laufend durch die zuverlässige Lieferfirma überprüft, sodass er schuldlos wäre, wenn es im Zusammenhang mit dem Öltank zu einem Gewässerschaden käme.
Nehmen Sie zu dieser Ansicht Stellung.