9. Bei einem Kindergeburtstag zerreißt ein Kind einem anderen Kind bei einem ausgelassenen Fangspiel das Kleid. Die Mutter des Geburtstagskindes hatte kurzfristig den Raum verlassen, da es an der Haustür geklingelt hatte.
Muss die Privat-Haftpflichtversicherung der Gastgeberfamilie den Schaden ersetzen, wenn die Eltern des geschädigten Kindes Schadenersatzansprüche gegen die Gastgeber geltend machen?
10. Unser VN hat seit 2 Jahren Frau Müller als Putzhilfe. Schon seit einiger Zeit hatte Frau Müller unseren VN gebeten, die schadhafte Haushaltsleiter reparieren zu lassen. Nach einer wenig erfolgreichen Reparatur durch unseren VN bricht die Leiter zusammen, als Frau Müller gerade die Fenster putzen wollte. Durch den Sturz erleidet Frau Müller eine Gehirnerschütterung, gleichzeitig wird ihre Armbanduhr beschädigt und ihr Kleid zerrissen. Sachschaden 250,00 €, Personenschaden
1 000,00 €. Prüfen Sie die Haftpflicht- und Deckungsfrage.
11. Den so genannten Frühjahrsputz führen die Putzfrau und die Ehefrau des Versicherungsnehmers gemeinsam durch. Dabei fällt der Ehefrau ein ätzend wirkendes Reinigungsmittel um. Die Putzfrau bekommt Spritzer in die Augen und auf ihre Kleidung. Sie muss wegen einer möglichen Augenverletzung sofort den Arzt aufsuchen. An ihrer Kleidung haben sich hässliche Flecken gebildet, die nicht mehr entfernt werden können.
a) Muss die Privat-Haftpflichtversicherung des VN den Schaden der Putzfrau
ersetzen?
b) Besteht Versicherungsschutz aus der Privat-Haftpflichtversicherung des VN, wenn
die Putzfrau das ätzende Reinigungsmittel umgeworfen und ein zufällig im Haushalt
des VN anwesender Handwerker die genannten Schäden erlitten hätte?