1. Gerichtsbarkeit
a) Erläutern Sie den Instanzenaufbau im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
(Zivil- und Strafgerichtsbarkeit).
b) Nennen Sie zwei weitere Gerichtsbarkeiten neben der Zivil- und
Strafgerichtsbarkeit.
2.Ein VN aus Düsseldorf führt einen Schadenersatzprozess vor dem Landgericht
Stuttgart. Prozessanwalt ist ein Stuttgarter Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt
korrespondiert während des Prozessverlaufes mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt
des VN, der mit dem Rechtsstreit auch vertraut ist.
a) Wer wählt den Anwalt aus und beauftragt ihn?
b) Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutz-VR, wenn der VN im Prozess
unterliegt?
c) Unter welchen Gegebenheiten übernimmt der VR auch
Sachverständigengebühren?
3. Bis zu welcher Höhe wird Kostenersatz durch den Rechtsschutz-VR gewährt?
4. Einem VN wird die Kostenübernahme durch seinen Rechtsschutz-VR abgelehnt,
da keine hinreichende Erfolgsaussicht für den Rechtsstreit bestehen soll. Erläutern
Sie, was der VN jetzt unternehmen kann.
5. Stellen Sie dar, unter welchen Voraussetzungen die Kosten eines
Korrespondenzanwaltes für einen inländischen bzw. ausländischen Rechtsschutzfall
übernommen werden.
6. Auch die Haftpflichtversicherung gewährt Rechtsschutz. Wo liegt hier der
Unterschied zur Rechtsschutzversicherung?
Leistungsarten
7. Der VN hat eine Rechtsschutzversicherung vereinbart, die den Arbeits
Rechtsschutz einschließt. Er bittet um Versicherungsschutz in folgender
Angelegenheit:
Der Arbeitgeber hat ihn schon zum wiederholten Male auf seine Leistungsbereitschaft und seine Leistungsmängel angesprochen und man erwarte eine noch größere Leistungsbereitschaft von ihm. Der VN fühlt sich außerstande, die nach seiner Meinung übertriebenen Anforderungen zu erfüllen. Deswegen droht ihm jetzt sein Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung. Muss der Versicherer dem VN Rechtsschutz gewähren?
8 Der VN wird wegen einer Straftat angeklagt. In der ersten Instanz wird er wegen
Vorsatzes und im anschließenden Berufungsverfahren wird er wegen Fahrlässigkeit
verurteilt.
Prüfen Sie, unter welchen Gegebenheiten dem VN hier Rechtsschutz (1. und/oder
2.Instanz) zu gewähren ist.
9. Frau Bertram ruft entsetzt in der Agentur der Proximus Versicherung an und schildert folgenden Vorgang:
Sie hat in einem Drogeriemarkt diverse Artikel eingekauft und an der Kasse bezahlt. Beim Verlassen des Geschäftes wurde sie vom Hausdetektiv beschuldigt, Artikel an der Kasse vorbeigeschleust zu haben. Tatsächlich fand man bei der Taschenkontrolle einen Lippenstift, der auf dem Kassenbon nicht registriert war, von dem Frau Bertram aber angibt, dass er schon bei Betreten des Ladens in ihrer Tasche gewesen sei. Da ihr nun ein Verfahren wegen Ladendiebstahls droht, möchte sie wissen, ob die Rechtsschutzversicherung hierfür grundsätzlich Deckung gewähr
• Arbeitsauftrag
Geben Sie Frau Bertram die gewünschte Auskunft.
10. Erklären Sie einem Versicherungskunden den Beratungs-Rechtsschutz.
Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
11. Ein VN hat ein älteres Zweifamilienhaus gekauft und möchte jetzt größere Umbauarbeiten durchführen.
Prüfen Sie, ob die ARB 2005 grundsätzlich Rechtsschutz
a) für eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit dem Verkäufer des Hauses bzw. den
Bauhandwerkern (Gewährleistungsansprüche),
b) dem Nachbarn (Lärmbelästigung),
c) dem Mieter (Mietrückstand),
d) der Bausparkasse (Nichtgewährung eines Zwischenkredits) vorsehen, wenn die jeweiligen Leistungsarten versichert wurden.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
12 a) Der VN will einen Gebrauchtwagen erwerben. Vorsorglich lässt er seinen
Rechtsanwalt den Kfz-Kaufvertrag entwerfen, um späteren Rechtsstreitigkeiten
vorzubeugen.
Besteht Kostenschutz, wenn u. a. die Leistungsarten Rechtsschutz im Vertrags und Sachenrecht sowie Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht versichert wurden?
b) Wegen eines Verkehrsunfalls am 30. März d. J. macht der VN am 05. April d. J.
Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner geltend.
Muss der Rechtsschutz-VR die Kosten des Verfahrens übernehmen, obwohl der Vertrag am 01. April d. J. endete?
c) Für bestimmte Versicherungsfälle (Leistungsarten) ist eine Wartezeit von 3
Monaten vorgesehen. Nennen Sie diese Leistungsarten und führen Sie Gründe an,
warum der VR hier Wartezeiten vorsieht.
13. Frau Winter interessiert sich für eine Rechtsschutzversicherung. Sie hat gehört, dass es Wartezeiten geben soll, und möchte vorab wissen, wann sie mit einer Leistung in folgenden denkbaren Fällen nach Abschluss des Versicherungsvertrages rechnen kann:
a) Sie kauft ein Radio, das sich als defekt herausstellt und vom Händler nicht
umgetauscht wird.
b) Sie begeht einen Verkehrsverstoß und muss mit dem Entzug des Führerscheins
rechnen.
c) Sie ist mit dem Steuerbescheid Ihres Finanzamtes nicht einverstanden.
d) Ihr Pkw wird durch einen Dritten beschädigt, der die Zahlung verweigert.
e) Ihr droht ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
f) Mit dem Nachbarn gibt es Streitigkeiten wegen herüberhängender Äste.
g) Ihr Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Rationalisierungsmaßnahme.