Versicherungs(Tarif-)formen
(1) Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung in flexibler Höhe und Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod
(2) Fondgebundene Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung in flexibler Höhe und Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod
Tarifliche Leistungen
– lebenslange monatliche Rente
– frühester Rentenbeginn: nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres
– spätester Rentenbeginn: nicht nach Vollendung des 68. Lebensjahres
– Abrufoption: ab Vollendung des 60. Lebensjahres (ohne Stornogebühren)
– Verlängerungsoption: Hinausschieben des Rentenbeginns um 5 Jahre mit jederzeitiger Abrufoption
Todesfallleistung vor Rentenbeginn
– Rückzahlung des gebildeten Kapitals einschließlich Überschussleistungen abzüglich der staatlichen Förderung
Todesfallleistung nach Rentenbeginn
– Mindestlaufzeit: wählbar zwischen 0 Jahren und mittlerer Lebenserwartung
– Bei Tod während der Mindestlaufzeit: Die Rente wird bis zum vereinbarten Ende der
Mindestlaufzeit gezahlt (einmalige Kapitalabfindung möglich). Die staatliche Förderung wird anteilig gekürzt.
Qnrantie
– eingezahlte Beiträge plus zugeflossene staatliche Zulagen abzüglich tarifliche Kosten werden garantiert mit 3,25 % verzinst. Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich die garantierte Leistung.
– Bei Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und zugeflossenen staatlichen Zulagen für die Bildung einer Rente zur Verfügung.
Verwendung für eigene Wohnzwecke
Entnahme aus dem gebildeten Kapital möglich mindestens 10 000 EUR höchstens 50 000 EUR
– Rückzahlung des entnommenen Kapitals
– in gleichen Beträgen
– ohne Einrechnung von Zinsen
– ab dem zweiten Jahr nach der Entnahme
– bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
Ruhen des Vertrages
– vor Rentenbeginn jederzeit ohne Frist möglich
– die Versicherung wird ohne Stornoabzug beitragsfrei gestellt
Kündigung
– vor Rentenbeginn möglich
– Rückkaufswert: gebildetes Kapital einschließlich Überschussleistungen abzüglich Stornoabzug. Die staatliche Förderung wird einbehalten, sofern keine Übertragung auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Versicherten erfolgt.
– nach Rentenbeginn während der Mindestlaufzeit möglich
– Rückkaufswert: Todesfallschutz (= Barwert der bis zum Ende der Mindestlaufzeit ausstehenden Renten) abzüglich staatlicher Förderung. Restbetrag wird für eine beitragsfreie Rente verwendet.
Beitragszahlung
– nur laufende Beiträge möglich
– Ausnahme: Ein Ehegattenvertrag für nicht pflichtversicherte Ehegatten ist auch ohne eigene Beitragszahlung möglich, um die staatlichen Zulagen zu erhalten.
Leistungs- und Beitragsanhebung
– automatische Beitragsanhebung entsprechend den Förderstufen des Altersvermögensgesetzes
– zum 01.01. 2004 um 100 %
– zum 01. 01. 2006 um 50 %
– zum 01.01.2008 um 33 1/3 % des zuvor geltenden Beitrages
– die Beitragsanhebung ist auf den jeweiligen höchsten Förderbeitrag von 1 050 EUR im Jahr 2004, 1 575 EUR im Jahr 2006 und 2 100 EUR im Jahr 2008 begrenzt
– dadurch erhöhen sich selbstverständlich auch die Rentenleistungen
Beitragsänderungen
– Anpassung (Anhebung oder Senkung) des laufenden Beitrages einmal pro Jahr möglich
– Zweck: Reaktion auf geändertes Einkommen oder geänderte Fördervoraussetzungen
Staatliche Zulagen, Sonderzahlungen
– um die staatlichen Zulagen zu bekommen, muss der Kunde einen Antrag stellen
– neben der staatlichen Zulage kann der Kunde einmal pro Jahr eine Sonderzahlung vornehmen (Sicherung der vollen Zulage)
– sowohl die staatliche Zulage als auch die Sonderzahlung sind Einmalzahlungen, die die Rente erhöhen
Anbieterwechsel
– der Kunde kann ein bestehendes Guthaben aus einem anderen Altersvorsorgevertrag auf einen anderen Vertrag übertragen.
Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn
– Investmentfonds (für chancenorientierte Kunden)
– jährliche Überschüsse werden zum Kauf von Fondsanteilen verwendet
– Wahl eines von 6 lukrativen Aktienfonds
– bei Rentenbeginn wird aus dem Fondsguthaben eine zusätzliche lebenslange Rente gebildet
– diese hat das gleiche Leistungsschema wie die tarifliche Rente oder
– Rentenzuwachs (für sicherheitsorientierte Kunden)
– aus den jährlichen Überschussanteilen wird eine zusätzliche lebenslange Rente gebildet
– diese hat das gleiche Leistungschema wie die tarifliche Rente nach Rentenbeginn
– Rentenzuwachs
– aus den jährlichen Überschussanteilen wird eine lebenslange Rente gebildet
– die Rente (garantierte Rente + Überschussrente) steigt jährlich um 4,25 %*)
*) Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Sie gelten nur dann, wenn die für 2002 festgesetzten Überschusssätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben.