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Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen, AUB 2000 Teil II – empfehlenswerte Information

Bei der progressiven Invaliditätsstaffel U 500
– Für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
– für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Invaliditätssumme,
– für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditäts-grades die siebenfache Invaliditätssumme.

Wird nach Ziffer 2.1.2.1 Rente gezahlt, erhalten Sie an Stelle einer Kapitalleistung von jeweils 1 000 EUR die folgenden Jahresrentenbeträge.
Der Jahresrentenbetrag richtet sich nach dem am Unfalltag vollendeten Lebensjahr der versicherten Person.
Alter Betrag der Jahresrente in EUR für
Männer Frauen

037,50 36,57
137,61 36,65
237,73 36,73
337,85 36,82

Fortsetzung unten

 

Alter

Betrag der Jahresrente in EUR für Männer                   Frauen
437,9736,90
538,1136,99
638,2437,09
738,3937,18
838,5337,29
938,6937,39
1038,8537,50
1139,0237,62
1239,2037,74
1339,3837,86
1439,5737,99
1539,7738,13
1639,9738,27
1740,1738,41
1840,3838,55
1940,5838,70
2040,7938,86
2141,0139,02
2241,2339,18
2341,4639,36
2441,7039,54
2541,9539,73
2642,2239,93
2742,5040,14
2842,7940,36
2943,1040,58
3043,4240,82
3143,7541,07
3244,1041,33
3344,4641,61
3444,8541,89
3545,2542,19
3645,6742,50
3746,1242,83
3846,5943,17
3947,1043,52
4047,6243,90
4148,1844,29
4248,7744,70
4349,3945,12
4450,0545,57
4550,7346,05
4651,4646,54
4752,2247,07
4853,0347,62
4953,8948,21
5054,8048,83
5155,7649,49
5256,7850,19
5357,8550,93
5458,9951,71
5560,1952,55
5661,4653,44
5762,8054,39
5864,2155,40
5965,7056,49
6067,2957,65
6168,9858,90
6270,7960,24
6372,7261,67
6474,7963,19
6576,9964,81
6679,3366,51
6781,8168,31
AlterBetrag der Jahresrente in EUR für Männer  Frauen
6884,4270,22
6987,1872,24
7090,1274,39
7193,2776,70
7296,6579,19
73100,2981,89
74104,2484,83
75108,4988,02
und darüber

Die Rente zahlen wir rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, bis zum Ende des Vierteljahres, in dem die versicherte Person stirbt. Sie wird vierteljährlich im Voraus gezahlt.
2.1.2.4 Stirbt die versicherte Person
– aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder
– gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall,

und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

2.2 Übergangsleistung
Voraussetzungen für die Leistung:
Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt
– nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und
– ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen

noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.

Art und Höhe der Leistung:
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
2.3 Tagegeld
2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist unfallbedingt
– in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
– in ärztlicher Behandlung.

Höhe und Dauer der Leistung:
Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Fortsetzung nächste Spalte Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.

2.4 Krankenhaustagegeld
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.

Höhe und Dauer der Leistung
Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für fünf Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.

2.5 Krankenhaustagegeld plus (KHT plus)
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.4.

Höhe und Dauer der Leistung
KHT plus wird in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch für 100 Tage. KHT plus wird nicht für ambulante Operationen gezahlt.

2.6 Todesfallleistung
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin.

Höhe der Leistung:
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

2.7 Kosten für kosmetische Operationen
Voraussetzungen für die Leistungen
Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.

Art und Höhe der Leistungen
Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene
– Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
– notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
– Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.

Ausschluss der Dynamik
Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
2.8 Bergungs- und Rettungskosten

Art der Leistungen
Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Um-ständen zu vermuten war.

Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.

Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.

Bei einem unfallbedingten Todesfall ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.

Höhe der Leistungen
Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.

Ausschluss der Dynamik
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.2.9 Zuwachs von Leistung und Beitrag
Wir erhöhen die Versicherungssummen – ausgenommen die Summen für Kosten für kosmetische Operationen, für Bergungs- und Rettungskosten und für
Assistance-Leistungen – jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrages folgt oder mit ihm übereinstimmt.

Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
– für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle Tausend EUR,
– für die Übergangsleistung auf volle Hundert EUR,
– für die Unfall-Rente (ZBUR 2000) auf volle Fünf EUR,
– für Tagegeld, Krankenhaustagegeld und KHTplus auf volle EUR.

Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung.
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung schriftlich widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie hinweisen.
Sie und wir können diese Zuwachsvereinbarung auch für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

Dez 3, 2016gesundhe-admin
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