Wegen der Kostenexplosion im Gesundheitswesen sind die Leistungen der GKV erheblich reduziert und die Eigenbeteiligungen der gesetzlich Versicherten wesentlich erhöht worden. Für die GKV-Versicherten bietet die PKV deshalb in verstärktem Umfang ambulante Ergänzungsversicherungen an, mit denen die Einschränkungen aufgefangen werden können. Die Leistungsbereiche der ambulanten Ergänzung Versicherung sind vorwiegend:
Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz und Kronen, Brillen, Heilmittel, Auslandsreiseversicherungsschutz .
Bei Ergänzungsversicherungen werden nach Vorleistung durch die GKV die verbleibenden Aufwendungen je nach Tarif in unterschiedlicher Höhe durch die PKV übernommen.
Krankenhaus-Zusatzversicherung
Die Krankenhaus-Zusatzversicherung deckt die von der GKV nicht getragenen Kosten bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen im Krankenhaus.
Beispiel:
Herr Müller ist gesetzlich pflichtversichert. Um über den Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus versichert zu sein, schließt er einen Zusatztarif für stationäre Heilbehandlung bei einem privaten Krankenversicherer ab. Im Krankenhaus kann er sich nun als privat versicherte Person behandeln lassen, da seine Zusatzversicherung die von der GKV nicht getragenen Kosten im Rahmen des vereinbarten Tarifs übernimmt.