Unnötig und teuer
Zusatztarife für die ambulante Heilbehandlung sind entbehrlich und teuer.
Für Arztbehandlung auf Privatrechnung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich beim Arzt oder Zahnarzt auf Privatrechnung behandeln und die Kosten anteilig von der Kasse erstatten lassen. Die Kasse erstattet jedoch nur die wesentlich geringeren Gebühren gemäß der Kassen-Gebührenordnung sowie nach Abzug einer Kostenpauschale von 5-10 Prozent für ihren Verwaltungsaufwand. Eine Beschränkung der Wahl auf die ambulante, zahnärztliche oder stationäre Behandlung ist möglich. An diese Wahl sind die Versicherten mindestens ein Jahr gebunden. Die höheren Ausgaben bei diesem Kostenerstattungsverfahren können meist nicht vollständig von einem privaten ambulanten Zusatztarif abgedeckt werden. Der Versicherte bleibt vielfach noch auf Kosten sitzen. Außerdem sind diese Tarife teuer, besonders wenn sie leistungsumfänglich sind.
→ Unser Rat: Verzichten Sie als gesetzlich Versicherter auf das Kostenerstattungsverfahren und die ambulante Zusatzversicherung.