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Angebote von Versicherungsunternehmen und Drückerkolonnen – Riester-geförderte Altersvorsorgeverträg

Da im Zusammenhang mit der Rentenreform und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge immer wieder das Wort Privatrente auftaucht, hatte es die Versicherungsbranche anfangs relativ leicht, ihre private Rentenversicherung als den idealen Altersvorsorgevertrag anzubieten. Viele Unternehmen haben schon seit dem Frühjahr 2001 Tausende von Verträgen abgeschlossen, obwohl diese noch nicht einmal das für die staatliche Förderung erforderliche Zertifikat hatten. Dabei sind sich alle Experten einig, dass Altersvorsorgeverträge aus dem Versicherungsbereich nicht erste Wahl sind. Es ist zu vermuten, dass die Branche den hohen Kosten- und Werbeaufwand betreibt, weil sie neben den Riester-Verträgen weitere Kapital bildende Versicherungen abschließen will.

Keiner kennt bei einem Vertragsabschluss in jungen Jahren seinen Gesundheitszustand im Alter. Dadurch sind private Rentenversicherungen unter den staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen eine ganz schlechte Wahl, wenn der Versicherte kurze Zeit nach Beginn der Rentenzahlung verstirbt. Dann ist möglicherweise viel von dem angesparten Geld verloren. Die bessere Alternative ist, Geld bis zum Rentenalter z. B. in einem geförderten Aktienfondssparplan anzusparen, was mit größter Wahrscheinlichkeit einen wesentlich höheren Endbetrag ergibt, und dieses Geld – wenn man dann im Rentenalter kerngesund ist und ein langes Leben erwarten kann – als Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung einzuzahlen.

In den Jahren 2001 und 2002 wird es drei Verbrauchergruppen geben:
• Die einen haben einen nicht zertifizierten Versicherungsvertrag abgeschlossen (der auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag umgestellt werden muss oder bereits umgestellt worden ist).
• Andere haben bereits einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen (als Bank- oder Fondssparplan oder private Rentenversicherung).
• Viele haben – hoffentlich – bis Ende des Jahres 2002 noch keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen.

Die letzte Gruppe kann sich glücklich schätzen und sollte als Erstes zur Kenntnis nehmen:

Sie müssen keinen Altersvorsorgevertrag abschließen!
Das gilt vor allem für Alleinstehende. Es gibt möglicherweise rentablere und flexiblere Geldanlagen als Altersvorsorgeverträge. Und das gilt für alle (außer vielleicht junge kinderreiche Familien). Die Förderung in den ersten Jahren ab 2002 bringt noch nicht viel (siehe obige Tabelle). Sie können außerdem bis Ende des Jahres 2002 noch einen Vertrag abschließen, einen entsprechenden Altersvorsorgebeitrag ein- zahlen und die volle Förderung kassieren.

Vermutlich wird für alle die General-Empfehlung sein: Zunächst einmal rechnen, ob sich die Förderung überhaupt lohnt, und überlegen, ob man sich den Zwängen der Riester-Rente unterwerfen und einen Teil seines Vermögens im Grunde für immer und ewig festlegen will. Dafür folgende Gegenüberstellungen: Für einen Anlagezeitraum von 20 Jahren würden jährliche Einzahlungen von 2000 Euro bei einer weitgehend steuerfreien Zehn-Prozent-Rendite z.B. 126000 Euro ergeben. Würde jemand jährlich 2000 Euro als Eigenbeitrag in eine Rentenversicherung mit einer sechsprozentigen Rendite ein- zahlen, dann würde er ein Anlageergebnis von 78000 Euro erreichen, bräuchte also eine 60-Prozent-Förderung durch den Staat, um auf das gleiche Ergebnis von 126000 Euro zu kommen. Für eine Anlagezeitraum von 30 Jahren sieht die Rechnung wie folgt aus: Bei zehn Prozent Rendite ergeben jährliche Einzahlungen von 2000 Euro den Betrag von 362000 Euro. Bei einer Sechs-Prozent-Rendite werden nur 168000 Euro erreicht. Es wäre eine durchgehende staatliche Förderung von 120 Prozent erforderlich, um das gleiche Ergebnis wie bei der Zehn-Prozent-Anlage (362000 Euro) zu erreichen. Da durchschnittliche Förderquoten nur in einem Bereich von 30 bis 40 Prozent liegen und Förderquoten von 60 Prozent und mehr nur sehr selten sind und Kinderzulagen voraussetzen, die es wiederum nur für die Kindergeldjahre, also nur für etwa 20 Jahre, gibt, verlieren fast alle Altersvorsorger über langfristige Altersvorsorgeverträge mehr oder weniger Geld gegenüber einer – nicht geförderten – langfristigen Anlage in einem Aktienfonds mit einer durchaus realistischen Langzeit-Rendite von zehn Prozent. Das können bei langfristigen Verträgen Zehntausende von Euro sein!

Für alle, die sich für einen geförderten Altersvorsorgevertrag entscheiden (vor allem junge Familien mit Kindern), könnte die Empfehlung sein, das Geld in einem – selbst ausgesuchten und nicht von einem Vermittler aufgeschwatzten – Aktienfonds oder im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge anzulegen. Voraussichtlich wird das in einem geförderten Aktienfonds langfristig bis zum Rentenalter angesparte Altersvorsorgevermögen bei einer Durchschnittsrendite von um die zehn Prozent wesentlich höher sein als das in einer geförderten Rentenversicherung angesparte Kapital. Wer dann im Alter kerngesund ist und rundum lang lebende Familienangehörige (Eltern, Geschwister) hat, der kann dann immer noch die im Aktienfonds angesparte Summe als Einmalbeitrag auf eine Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung übertragen lassen und macht so – wenn er lange lebt – ein gutes Geschäft, weil er über lange Zeit eine höhere Rente erhält als aus einer vor Jahrzehnten abgeschlossenen Rentenversicherung. Beachten Sie auch die weiteren Informationen im Artikel Altersvorsorge, Geldanlage und Finanzplanung. Nützliche und aktuelle Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie im Internet unter altersvorsorge-verbraucherinfos*de und auf den Webseiten des Bundesarbeitsministeriums bma*de und durch die Anforderung der dort angebotenen Broschüren.

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