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Auslandsreisekrankenversicherung sollte nicht unterschätzt werden – hilfreiche Information

Als gesetzlich Versicherter sollten Sie bei einem Urlaub im Ausland unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Egal, wohin es geht, egal, wie lang die Reise dauert, denn: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse reicht in diesem Fall nicht aus. Klären Sie vor Urlaubsantritt, ob mit dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ist dies nicht der Fall, leistet die Krankenkasse auch nichts. Wenn doch, leistet nur das gesetzliche Gesundheitssystem auf dem einheimischen Niveau für Sie. Das entspricht aber oft nicht annähernd dem deutschen Standard. Also werden deutsche Urlauber im Ausland häufig wie Privatpatienten behandelt und es wird in bar kassiert.

Von den gesetzlichen Kassen werden auch innerhalb Europas die Behandlungskosten nicht immer voll erstattet. Ein weiterer Grund für eine Auslandsreisekrankenversicherung: Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht. Und das wird dann richtig teuer.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Die Beiträge zur Auslandsreisekrankenversicherung können Sie steuerlich absetzen.
Auch für Privatversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Sie kann im Leistungsfall während des Auslandsaufenthalts den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt einsparen. Der medizinisch notwendige Rücktransport ist nur selten in der privaten Krankenvollversicherung enthalten.

Welche Leistungen sind versichert?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung können wir Ihnen nur empfehlen, denn sie deckt zahlreiche Leistungen für den Fall der Fälle ab. Die folgende Übersicht zeigt die einzelnen Leistungen auf.

Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung
Ambulante und stationäre Behandlung:
• Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung
• Benennung von deutsch- und englischsprachigen Ärzten
• Erstattung der Behandlungskosten durch Ärzte und Fachärzte nach freier Wahl
• Bezahlung von ärztlich verordneten Arznei-, Heil-, und Verbandsmitteln
• Leistung für schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen
• Kostenübernahme für die Unterbringung im Krankenhaus
• Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus
• Kostenübernahme für Krankentransporte
• Kontaktherstellung zwischen den behandelnden Ärzten und dem Hausarzt

Krankenrücktransport:
• Organisation und Kostenübernahme von medizinisch notwendigen und verordneten Krankenrücktransporten

Bei Tod im Ausland:
• Organisation der Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland und Übernahme der versicherten Kosten

Was ist nicht versichert?
Wer mit einer bestehenden Krankheit oder Diagnose ins Ausland startet, hat keinen Versicherungsschutz. Damit wollen die Versicherungsunternehmen teurem Medizintourismus Vorbeugen. Für akute Krankheiten, die schon vor der Reise bestanden, sowie für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle leistet die Auslandsreisekrankenversicherung nicht.

Unterstützung im Schadenfall
In Notfallsituationen sollten Sie sich sofort telefonisch an die Notrufzentrale Ihrer Versicherung wenden. Sie erhalten dort im Schadenfall zumeist rund um die Uhr direkte Unterstützung. Neben der Benennung von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland und Dolmetscherdiensten werden Arzt-zu-Arzt-Gespräche geführt, die medizinisch adäquate Versorgung überprüft und Krankenrücktransporte organisiert. Melden Sie unverzüglich den Schaden und klären Sie bei einer schweren Erkrankung oder einem notwendigen Krankenrücktransport den Ablauf mit Ihrer Versicherung. Kleinere Rechnungen können Sie vorab begleichen und später zur Kostenerstattung einreichen. Kosten für beispielsweise Krankenhausaufenthalte werden direkt von der jeweiligen Versicherung per Kostenübernahmeerklärung abgegolten.

Dauer des Versicherungsschutzes
Es gibt aus naheliegenden Gründen eine Zeitbeschränkung für den Auslandsschutz, damit nicht die Kurzurlauber etwa den ständig im Ausland Wohnenden die Versicherung finanzieren. Grundsätzlich gilt eine Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen maximal 42 Tage. Planen Sie eine Privat- oder Geschäftsreise von längerer Dauer, benötigen Sie entweder einen Jahresvertrag oder eine Police, bei der der Beitrag nach Reisedauer berechnet wird.

Achtung!
Schließen Sie nicht mehrere Einzelpolicen nacheinander ab, da diese nur dann gültig sind, wenn Sie nach jeweils 42 Tagen wieder nach Hause zurückkehren.

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