Um das berechtigte Misstrauen der Verbraucher gegenüber ihren Vertretern zu brechen, haben die Versicherungsgesellschaften fast alle ihre Vermittler (auch Drücker) neuerdings mit einem amtlich aussehenden grünen Ausweis geprüfter Versicherungsfachmann ausgestattet. Die Prüfungen hat die Branche natürlich selbst vorgenommen. So wurde dieser Ausweis im Handelsblatt auch zu Recht als Persil- schein für Betrüger bezeichnet.
Bei seiner Einführung wurde der neue Ausweis durch folgende Werbung begleitet:
Für alle Fragen rund um Ihre Sicherheit gibt es jetzt eine zusätzliche Sicherheit: das Zertifikat für den Versicherungsfachmann … Das gibt Ihnen als Kunden die Sicherheit, in jedem Fall gut beraten zu sein … auch dann, wenn Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann erstmals zu tun haben. DEUTSCHE VERSICHERUNGEN.
Wieder einmal eine Lüge! Der Ausweis gibt Ihnen auf keinen Fall die Sicherheit, in jedem Fall gut beraten zu sein. Als Reaktion auf diese Kritik versuchen die Versicherungsgesellschaften, ihre Vermittlerverbände und Vertriebsorganisationen zurzeit, eine schein-staatliche Ausbildung und Registrierung ihrer Vermittler zu erreichen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Politik der Branche auf den Leim geht und sich zu entsprechenden Gesetzen verleiten lässt. Denn die angestrebte Ausbildung und Registrierung allein können im Bereich der Versicherungsvermittlung keine Verbesserung bringen. Der scheinbar staatlich geprüfte und registrierte Vermittler mit entsprechendem Ausweis kann für den hilflosen Verbraucher noch viel gefährlicher werden als zuvor, weil das durch den Ausweis erweckte Vertrauen des Verbrauchers keinesfalls berechtigt ist. Ob ein Vermittler sachgerecht informiert und bedarfsgerechte Versicherungen vermittelt, ist keine Frage der Ausbildung und Registrierung, sondern der Provision und damit eine Frage des Charakters.
Experten fordern deshalb, dass – neben Ausbildung und Registrierung – vor allem gesetzlich vorgeschrieben werden muss, dass die Bedarfsermittlung und die Angebote zu wichtigen Versicherungen in einem schriftlichen Protokoll nachvollziehbar gestaltet werden müssen und dieses Protokoll dem Versicherten auszuhändigen ist. Dann kann dieser später eventuelle Fehler des Vermittlers beweisen und Schadenersatz von diesem oder seiner Gesellschaft erfolgreich einklagen. Ein ähnliches Ergebnis kann auch eine Beweislastumkehr bringen, wie sie eine Bundesratsinitiative vorsah, die Versicherungsvermittlern die Beweislast für die Bedarfsgerechtigkeit ihrer Versicherungsabschlüsse übertragen wollte für den Fall, dass ein Verbraucher wegen der Vermittlung falscher Verträge Schadenersatzansprüche geltend macht.