Beispiel:
Familie Schulze möchte einen Bausparvertrag abschließen und fragt nach dem richtigen Tarif. Bei den Bausparangeboten wird nach Tarifen unterschieden. Die Tarife richten sich an den Zielen und Anforderungen der Kunden aus. Sie unterscheiden sich z. B. beim Spar und Darlehenszins, dem Regelsparbeitrag, dem Mindestsparguthaben. Der Bausparer entscheidet sich in einer bestimmten Lebenssituation für das Bausparen, der Kundenberater empfiehlt ihm den Tarif, der bestmöglich zu seinen individuellen Bedürfnissen passt.
Auszug aus den Tarifbedingungen der Proximus Bausparkasse: | ||
Tarif A | Tarif B | |
Abschlussgebühr von der Bausparsumme (BS) | 1% | 1% |
Guthabenzins/Zinsbonus | 1,5 %/2,5 % | 1,5%/- |
Darlehenszins | 6,5 % | 4,25% |
Mindestsparguthaben | 50% der BS | 40 % der BS |
Mindestansparzeit | 48 Monate | 18 Monate |
Regelsparbeitrag | 4%o der BS | 8% der BS |
Ansparzeit bei Regelbeitrag | 123 Monate | 64 Monate |
Darlehenslaufzeit bei max. Darlehensanpruch | 145 Monate | 71 Monate |
Der Zinsbonus wird gewährt, wenn der Bausparer nach Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet.
Flexibilität des Bausparens
Beispiel:
Nachdem sich das Ehepaar Schulze für den Tarif B und eine Bausparsumme von 50000,00 € entschieden hat, möchte Frau Schulze noch wissen, ob sie während der Laufzeit des Bausparvertrages den Tarif wechseln und/oder die Bausparsumme verändern können.
Bausparverträge werden häufig über einen längeren Zeitraum abgeschlossen, da der Bausparer zunächst das Guthaben anspart und noch keine konkrete Verwendungsmöglichkeit hat. Im Laufe der Zeit können sich die Ziele und/oder Wünsche des Bausparers ändern.
– Bausparkunden haben die Möglichkeit, die im Vertrag festgelegte Tarifvariante zu
wechseln, z. B. wenn anfänglich keine Bauabsicht bestand.
– Die Bausparsumme kann erhöht bzw. gesenkt werden.
– Der Bausparvertrag kann in zwei neue Verträge geteilt werden.
– Zwei oder mehrere Bausparverträge können zu einem zusammengelegt werden.
– Ein Bausparvertrag kann auf andere Personen übertragen werden. Zwischen Eheleuten ist die Übertragung kostenlos und prämienunschädlich, wenn die Voraussetzungen für eine steuerliche Zusammenveranlagung vorliegen,
– Vertragskündigungen aus Kundensicht sind rechtlich möglich.
Mit einigen Tarifen zielen Bausparkassen speziell auf Sparer ab, die lediglich eine rentable Geldanlage suchen und keinen Kredit in Anspruch nehmen wollen. Ein höherer Guthabenzins, verbunden mit den staatlichen Prämien und der Rückzahlung der Abschlussgebühr, ergibt eine wettbewerbsfähige Rendite.