Die statistischen Daten – Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung
Der Fragebogen, den der Gutachter zu Beginn des Besuchs hervorholt, stellt eine Art Allzweckwaffe dar. Er dient der Gedankenstütze für den Gutachter. Nach dem gleichen Schema wird er sein Gutachten erstellen. Im Fragebogen sind zahlreiche Fragen aufgelistet, die nicht nur den eigentlichen Zweck der Pflegebegutachtung unterstützen sollen, sondern auch der Pflege- und der Krankenversicherung als Informationsquelle dienen.
Für den Laien ist es sicher verwunderlich, dass die gesetzlichen Kassen gar nicht so viel von ihren Versicherten wissen. Die niedergelassenen Ärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen beispielsweise gar nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern mit den kassenärztlichen Vereinigungen. Das sind, einfach gesprochen, von den Ärzten selbst verwaltete Vereinigungen zum Zwecke der Aufteilung des Geldes, welches diese Vereinigungen von den Kassen für einen bestimmten Zeitraum erhalten. Vereinfacht kann man es auch Budget nennen. Diagnosen oder Krankengeschichten erhalten die Kassen im Gegenzug aber nicht. Durch diese Organisationsform bleibt der Versicherte für seine Krankenkasse ein Buch mit sieben Siegeln.
Wegen dieser Selbstverwaltung kommt es zu dem Effekt, dass die Diagnosen, die ja eine ärztliche Leistung maßgeblich auslösen, wie die Abrechnungen zu den kassenärztlichen Vereinigungen gehen und dort verbleiben. Die Kasse zahlt dann, und das war’s. Informationen erhalten die Kassen über ihre Versicherten nur bei Behandlungen, die direkt mit ihnen abgerechnet werden. Dazu zählen in erster Linie Behandlungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen.
Auch Fahrten mit dem Rettungs-wagen zählen hierzu. Somit dürfte klar sein, dass die Sachbearbeiter bei den Kassen die Gutachten des MDK äußerst aufmerksam lesen, denn da steht sehr viel drin, was die Kassen von ihren Kunden noch nicht wussten. Manchmal sind selbst die Diagnosen, die der Gutachter erfährt, für die Kassen absolut neu. Viele Versicherte wundern sich, was so ein Gutachter alles wissen will, beziehungsweise, dass er es noch nicht weiß. Deshalb ist die Erhebung und Ermittlung reiner Fakten ein recht ausführlicher Bestandteil der Begutachtung, die Gelegenheit ist schließlich einmalig günstig.
Zum Teil werden Daten sogar bis zu Unterorganisationen der UNO durchgereicht. Dass zum Beispiel Körpergröße und Körpergewicht erfragt werden, macht für die Hilfebedürftigkeit des Betroffenen durchaus Sinn. Ein schwergewichtiger Mensch mit Hüftschaden hat deutlich mehr Probleme als ein hagerer Zeitgenosse mit dem gleichen Hüftschaden. Auf der andere Seite wird der aufmerksame Zeitungsleser sich womöglich in einer Meldung wiederfinden, wonach so und so viele Menschen in Deutschland so und so viel Prozent Übergewicht haben, was im Vergleich zu Sambia oder Chile diesen und jenen Unterschied bedeutet. Wir leben in einer Welt, in der gigantische Mengen Daten gesammelt werden und dazu dienen, die tollsten Statistiken zu erstellen.
Zum anderen wird mit dem Fragebogen natürlich der Hauptzweck des Besuchs erreicht, nämlich Daten zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit strukturiert zu erfassen. Die Gutachter in ganz Deutschland sollen schließlich überall und zu jeder Zeit die gleichen Details erfragen und in der gleichen Weise behandeln, aufbereiten und bewerten. Insofern ist der Fragebogen ein standardisiertes Hilfsmittel.
Nicht zuletzt wird das Pflegegutachten auch in kommenden Jahren als Informationsquelle herangezogen, wenn es um beantragte Leistungen und Hilfsmittel jedweder Art geht. Auch Grundlage von juristischen Auseinandersetzungen sind nun einmal vor allem schriftliche Dokumente. Wenn ein Versicherter zum Beispiel einen Lifter für die Badewanne beantragt, schaut der Sachbearbeiter erst einmal ins Gutachten, um zu sehen, über welche Wanne der Versicherte verfügt und welche Art von Lifter die preiswerteste und für die Örtlichkeiten beste Version sein könnte. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass dem Sachbearbeiter beim Studium des Gutachtens erst auffällt, dass der Versicherte gar nicht über eine Wanne verfügt oder aber diese wegen seiner Hilflosigkeit seit Jahren nicht mehr benutzen kann. Wie auch immer, das Gutachten wird auch noch Jahre nach seiner Anfertigung helfen, Kosten zu sparen und dem Versicherten die passende Hilfe auszusuchen.
Der Fragebogen zeichnet jedenfalls die Struktur und Form des späteren Gutachtens nach. Er enthält alle wichtigen Fragen, die für eine Begutachtung, und damit auch für die Bemessung des Hilfebedarfs, notwendig sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alles, was hier nicht drinsteht, auch nicht wichtig ist.
Der Fragebogen des MDK
Auf der ersten Seite des Fragebogens sind die allgemeinen Daten verzeichnet. Hierzu zählen Name und Anschrift des Versicherten, sein Geburtsdatum und der Name des Auftraggebers. Mit Auftraggeber ist die Pflegeversicherung gemeint, zum Beispiel die AOK in Flensburg. Die Pflegeversicherung beauftragt den MDK mit der Durchführung der Begutachtung, daher die Bezeichnung, und erhält dann vom MDK das Gutachten übersandt. Erst die Pflegeversicherung teilt dann das Ergebnis der Begutachtung dem Versicherten mit.
Wichtig ist noch die Antragsart, also ob der Versicherte Geld erhalten möchte oder doch lieber einen Pflegedienst einschalten wird. Die Pflegeversicherung teilt dies zwar dem MDK mit, der Versicherte kann aber bei der Begutachtung seine Meinung ändern. Die Art der Leistung (Geld oder Pflegedienst) wird dann im Gutachten vermerkt und gilt auch, jedenfalls so lange, wie der Versicherte sich nicht wieder anders entscheidet. Das darf er, so oft er will und wann er will.