Eine Direktversicherung muss über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Da Sie aber – durch Ihre Gehaltsumwandlung – letztlich der Beitragszahler sind, können Sie natürlich bestimmen, bei welchem Unternehmen und in welcher Form Ihre Direktversicherung abgeschlossen werden soll (als normale oder fondsgebundene Kapital-Lebens- oder private Rentenversicherung). Lassen Sie sich hier nicht durch verkappte Vermittler in der Buchhaltung Ihres Betriebes an ein Versicherungsunternehmen vermitteln; denn auch hier gilt, dass sich die Lebensversicherungsgesellschaften zwar nicht in den Beiträgen unterscheiden, doch ganz erheblich in der Gewinnbeteiligung und vor allem in der beitragsfreien Versicherungssumme, wenn die Police (z. B. durch Kündigung des Arbeitsvertrages) ohne Beitragszahlung bis zum 60. Lebensjahr weiterlaufen muss.
Der letzte Punkt ist bei der Direktversicherung besonders wichtig; denn wenn Sie nach fünf oder zehn Jahren den Arbeitgeber wechseln, dann kann Ihnen der Wert Ihrer Direktversicherung zufallen. Und der ist eben bei den einzelnen Lebensversicherungsunternehmen bei vorzeitiger Vertragsaufhebung oder Beitragsfreistellung sehr unterschiedlich und differiert um Tausende von Euro. Erwägen Sie daher für den Abschluss einer Direktversicherung ganz besonders die auch schon zur Kapital-Lebensversicherung als günstig genannten Unternehmen: (in alphabetischer Reihenfolge; Adressen siehe Anhang): Cosmos, Debeka, Dialog Leben, Europa, HUK-Coburg Leben, neue leben
Haben Sie eine Direktversicherung bei einer schlechten Gesellschaft, dann kann eine Beitragsfreistellung nach dem zwölften Vertragsjahr sinnvoll sein oder sich-ein Wechsel lohnen, den Sie dadurch erreichen, dass Sie die alte Versicherung nach fünf Jahren Beitragszahlung beitragsfrei stellen und anderweitig eine neue abschließen. Das Ganze ist ein Rechenexempel (siehe Wie aus falschen Lebensversicherungen rauskommen?). Fordern Sie von mehreren Versicherungsunternehmen Unterlagen an. Geben Sie dazu Ihr Geburtsdatum an. Und verlangen Sie Modellrechnungen für die voraussichtliche Gewinnbeteiligung bei Ablauf und – ganz wichtig! – fragen Sie nach den beitragsfreien Summen bei Einstellung der Beitragszahlung nach fünf oder zwölf Jahren Vertragsdauer.
Bei einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über den Abschluss der Direktversicherung müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vom Betrieb eine Versicherungszusage erhalten, in welcher ein unwiderrufliches direktes Bezugsrecht für Sie und Ihre Hinterbliebenen festgelegt ist. Denken Sie daran: Mit dem Abschluss einer Direktversicherung gehen Sie eine langfristige Bindung ein. Sie können diese Versicherung bis zum 60. Lebensjahr nicht aufheben und auch nicht beleihen oder – z. B. für eine Finanzierung – abtreten, ohne alle Vergünstigungen zu verlieren. Nur bei einer Erwerbsunfähigkeit oder einer als dauernd absehbaren Arbeitslosigkeit könnte evtl. mit dem zuständigen Finanzamt eine vorzeitige Aufhebung vereinbart werden. Direktversicherungen können auch vom Arbeitgeber für seinen mitarbeitenden Ehegatten oder andere von ihm beschäftigte Familienmitglieder abgeschlossen werden.