• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Bei wem sind die Kinder zu versichern und Erziehungsurlaub – die die Private Krankenvorsorge

Erziehungsurlaub Kinder
Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Folgende Aufstellung soll hier Klarheit verschaffen:
Bei wem die Kinder zu versichern sind, hängt davon ab, ob die Eltern privat oder gesetzlich versichert sind, wer jeweils mehr verdient und ob das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

1. Fall:

Eltern 1: berufstätig, pflichtversichert,

Einkommen mtl. 3 000,- €= GKV
2: nicht erwerbstätig= GKV von 1.
Kind= GKV von 1.

 

 

2. Fall:
Eltern1: berufstätig, pflichtversichert,
Einkommen mtl. 3 000,- €= GKV
2: berufstätig, pflichtversichert,
Einkommen mtl. 2 000,- €= GKV
Kind= GKV von 1.

 

3. Fall:
Eltern 1: berufstätig, privat versichert,
Einkommen > der Bemessungsgrenze= PKV
2: berufstätig, pflichtversichert= GKV
Kind= eigene GKV
oder PKV

 

4. Fall:
Eltern 1: berufstätig, privat versichert,
Einkommen > der Bemessungsgrenze= PKV
2: berufstätig, pflichtversichert,
Einkommen mtl. 2 000,- €= GKV
Kind= GKV von 2.

 

5. Fall:
Eltern 1: berufstätig, freiwillig versichert, Ein­
kommen mtl. 6 000,- €= GKV
2: berufstätig, privat versichert, Einkom­
men mtl. 5 500,- €= PKV
Kind= GKV von 1.

 
Das Problem Erziehungsurlaub
Wenn sich eine junge Mutter nach der Geburt ganz ihrem Kind widmen und für die gesetzliche Höchstdauer von drei Jahren Erziehungsurlaub nehmen will, spielt der Krankenversicherungsschutz in dieser Zeit eine wichtige Rolle. Aber: Zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gibt es gerade in dieser Frage gravierende Unterschiede.

Besteht eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, Betriebs- oder Innungskrankenkasse, Ersatzkasse), besteht während des Erziehungsurlaubs bis zur Höchstdauer von drei Jahren ein umfassender beitragsfreier Krankenversicherungsschutz. Das kann in drei Jahren einige Tausender Beitragserspamis ausmachen, die gerade eine junge Familie anderweitig sinnvoll verwenden kann.

Dagegen zeigt sich die private Krankenversicherung in einem solchen Fall nicht so generös. Bei dieser Versicherungsart sind auch während des Erziehungsurlaubs die vollen Prämien für den Krankenversicherungsschutz weiter zu zahlen. Der hierfür aufzuwendende Betrag kann sich in drei Jahren gut und gerne auf 15 000,- € bis 20 000 – € summieren. Ein weiterer Vorteil, der oftmals in gleicher Weise übersehen wird, besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung darin, dass das Neugeborene im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei – ohne einen Pfennig Zuschlag oder Prämie – versichert ist.

Im Übrigen darf nicht vergessen werden: Auch während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) sind die gesetzlich krankenversicherten Frauen finanziell besser gestellt. Sie erhalten pro Kalendertag ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 25,- €; den Rest bis zur vollen Höhe des Nettoverdienstes zahlt der Arbeitgeber. Dagegen wird bei Bestehen einer privaten Krankenversicherung für die gesamte Schutzfrist lediglich ein einmaliger Betrag in Höhe von 400,- € durch das Bundesversicherungsamt gewährt.

In der Arbeitslosenversicherung begründen Zeiten des Erziehungsurlaubs in gleicher Weise wie ein Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Hierzu eine Entscheidung der Rechtsprechung Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1993 (Az.: 12 RK 48/91) entschieden, dass Ehefrauen während des Erziehungsurlaubs auch dann in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehemannes mitversichert sind, wenn die Frauen vorher selbst berufstätig waren und eine eigene Krankenversicherung hatten. Der Ehemann kann nach dieser Entscheidung von seiner Krankenkasse für seine Frau Familienversicherung beanspruchen.

Die beklagte Krankenkasse des Ehemannes hatte sich geweigert, während des Erziehungsurlaubs der freiwillig in der GKV versicherten Ehefrau für diese im Rahmen der Familienversicherung Leistungen zu erbringen, weil das Arbeitsverhältnis der Ehefrau während des Erziehungsurlaubs fortbestand. Das Bundessozialgericht kam aber zu dem Ergebnis, dass dies keine Rolle spielt, da das Arbeitsentgelt während des Erziehungsurlaubs entfallt. Darüber hinaus ist das staatliche Erziehungsgeld nicht als beitragspflichtiges Einkommen der Ehefrau anzusehen.

Im Anschluss an den Erziehungsurlaub hatte die Ehefrau ihre berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen und sich erneut selbst versichert.

Dieses Urteil hat auch für PKV-versicherte Frauen in zweierlei Hinsicht Konsequenzen:
1. Die PKV-versicherte Ehefrau hat während des Erziehungsur-laubs – nach Ablauf der Mutterschutzfrist – Anspruch auf Familienversicherung in der GKV des Ehemannes.
Für diesen Zeitraum kann eine Anwartschaftsversicherung vereinbart werden.
2. Ist der Ehemann als Angestellter ebenfalls PKVversichert, fließt der Beitrag der PKV-versicherten Ehefrau in seinen Arbeitgeber- Beitragszuschuss nach Paragraph 257 SGB V ein.

Erziehungsurlaub Kinder
Das Urteil und seine Auswirkungen gelten sinngemäß natürlich auch für Ehemänner, die Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Allerdings ist das BSG-Urteil nicht anwendbar auf Beamtinnen/ Beamte, die sich im Erziehungsurlaub befinden. Da in diesen Fällen der Beihilfeanspruch bestehen bleibt, hat das BSG (in einem anderen Urteil) den Anspruch auf Familienversicherung verneint.

Jan 23, 2018gesundhe-admin
Allgemeiner Aufsichtsbedarf eines geistig Behinderten - Pflegeversicherung UrteileDie Direktversicherung als Barlohnumwandlung - betriebliche Altersvorsorge
  Weitere Artikel  
 
Bei vorübergehender häuslicher Pflege sind pauschale Leistungen bei Pflege in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe zu zahlen
 
Tarife, Tabellen und Verzeichnisse für die Beitragsberechnung – Fahrzeugversicherung
 
Private Krankenversicherungen, alle Entscheidungen sind schwierig – hilfreiche Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsfall – Entschädigungsberechnung verstehen

    a) Versicherung zum Gleitenden Neuwert oder Neuwert Sachschaden Der VR ersetzt in der Gleitenden Neuwertversicherung und in der Neuwertversicherung •bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes einschließlich der Architektengebühren […]

    Jun 7, 2015gesundhe-admin
  • Veräußerung der versicherten Sachen und Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

    § 19 Veräußerung der versicherten Sachen; Rechte und Pflichten einschließlich Kündigung 1. Nach einer Veräußerung tritt der Erwerber mit Eintragung in das Grundbuch an Ihre Stelle in die während der […]

    Mrz 21, 2017gesundhe-admin
  • Test und Lernkotrolle zu Phasen der Schadenbearbeitung

    Schadenanlage 1. Der VN ist verpflichtet, im Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Stellen Sie diese Obliegenheiten stichwortartig dar für die • Verbundene Hausratversicherung, • Verbundene Wohngebäudeversicherung, • Unfallversicherung, • Kraftfahrtversicherung. […]

    Nov 7, 2015gesundhe-admin
  • Wie kann ich bestehende Verträge meiner Versicherung kündigen – Vertragsabschluss Tipps

    Zum 24.06.1994 wurde das Kündigungsrecht neu gestaltet. Die früher weit verbreiteten Zehnjahresverträge sind nicht mehr möglich, ohne dass ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht. Kündigung zum Vertragsablauf Der Wortlaut der Bestimmungen des […]

    Apr 13, 2016gesundhe-admin
  • Geförderte Altersvorsorge im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung – hilfreiche Information

    Experten schätzen, dass letztlich zwischen 50 bis 75 Prozent der Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen und auch in Tarifverträge einbezogen werden. Die Versicherer und Fonds sind […]

    Aug 20, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr