• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Beleihungswertermittlungen – Finanzierung privater Immobilien

Situationsfortsetzung 3
Nach vier Wochen haben Sie einen neuen Gesprächstermin mit den Eheleuten Herrmann. Heute wünschen die Eheleute konkrete Informationen über die Finanzierungsangebote und -möglichkeiten. Das gewünschte Fertighaus hat einen Festpreis von 150000,00€. Für alle weiteren Nebenkosten, wie Außenanlagen und Baunebenkosten werden 50000,00 € angesetzt. Nach der Prüfung der vorgelegten Unterlagen hält der Berater die Wertangaben für realistisch.

Die Darlehen zur Finanzierung von Immobilieninvestitionen werden in der Regel durch Grundpfandrechte gesichert. Bei der Bewertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind insbesondere zwei Wertbegriffe zu unterscheiden, nämlich die Begriffe Verkehrswert und Beleihungswert.

a) Verkehrswert
Die rechtliche Grundlage ist der §194 Baugesetzbuch:
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

► Der Verkehrswert ist der aktuelle, stichtagsbezogene Marktwert der Immobilie.
Zuständig für die Ermittlung der Verkehrswerte sind selbstständige Gutachterausschüsse, die bei den kreisfreien Städten und den Landkreisen gebildet werden, und zwar ebenfalls auf Grundlage des Baugesetzbuches.

b) Beleihungswert
Der Beleihungswert ist ein spezifischer Begriff der Kreditwirtschaft. Er ist der Wert, den das Beleihungsobjekt während des gesamten Beleihungszeitraums aller Voraussicht nach verkörpert. Rechtliche Grundlage der Beleihungswertermittlung ist der § 16 Pfandbriefgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken (Beleihungswertermittlungsverordnung – BelWertV) vom 12. Mai 2007.
§ 16 Pfandbriefgesetz

Beleihungswertermittlung
(1) Die als Grundlage für die Beleihungswertfestsetzung dienende Wertermittlung ist von einem von der Kreditentscheidung unabhängigen Gutachter vorzunehmen, der über die hierzu notwendige Berufserfahrung sowie über die notwendigen Fachkenntnisse für Beleihungswertermittlungen verfügen muss.
(2) Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

Auszug aus der Beleihungswertermittlungsverordnung:
§ 3 Grundsatz der Beleihungswertermittlung
(1) Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.
(2) Zur Ermittlung des Beleihungswerts ist die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen.
§ 4 Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswerts
(1) Zur Ermittlung des Beleihungswerts sind der Ertragswert (§§ 8 bisl3) und der Sachwert (§§14 bisl8) des Beleihungsobjekts getrennt zu ermitteln. …
(3) Maßgeblich für die Ermittlung des Beleihungswerts ist regelmäßig der Ertragswert, der nicht überschritten werden darf. …
(4) Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen kann der Beleihungswert am Sachwert orientiert werden und eine Ertragswertermittlung entfallen, wenn das zu bewertende Objekt nach Zuschnitt, Ausstattungsqualität und Lage zweifelsfrei zur Eigennutzung geeignet ist und bei gewöhnlicher Marktentwicklung nach den Umständen des Einzelfalls vorausgesetzt werden kann, dass das Objekt von potenziellen Erwerbern für die eigene Nutzung dauerhaft nachgefragt wird. Der Beleihungswert kann in diesen Fällen auch an einem nach § 19 ermittelten Vergleichswert orientiert werden; neben der Ertragswertermittlung kann hierbei auch die Sachwertermittlung entfallen.

c) Weitere Wertbegriffe im Zusammenhang mit Beleihung von Immobilien.
– Sachwert (Sustanzwert)
Er besteht aus den beiden Werten
• Bauwert: Wert der Aufbauten eines Grundstücks,
• Bodenwert: Wert der Grundstücksfläche.

Bei der Ermittlung des Bodenwertes ist von den Preisen auszugehen, die für Grundstücke gleicher Art und Lage auf Dauer zu erzielen ist. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Bodenrichtwertkarten, die von einem Gutachterausschuss erstellt werden und Auskunft über angemessene Grundstückspreise der jeweiligen Region enthalten.

– Ertragswert
Der Ertragswert drückt den kapitalisierten Reinertrag des Beleihungsobjektes aus.

– Beleihungsgrenze
Das ist die maximale Kredithöhe, die allein aufgrund dieser Sicherheit vom Kreditgeber gewährt wird.
Folgende Beleihungsgrenzen sind von Bedeutung:
• 60 % des Beleihungswertes bei Realkreditinstituten
• 80 % bei Bausparkassen
• 45 % bzw. 60 % für 1. Rang und 80 % im 2. Rang bei Versicherungen. Private Geschäftsbanken beleihen teilweise bis zu 100 % des Beleihungswertes.

d) Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswerts

Beispiel für die Ermittlung des Beleihungswertes und der Beleihungsgrenze des eigengenutzten Einfamilienhauses (Neubau) der Eheleute Herrmann nach dem Abschlaqsverfahren:

versicherung mung dung85

Beleihungswertermittlungen – Finanzierung privater Immobilien86

Für ein erstrangig besichertes Darlehen liegt die Grenze bei 161000,00 €.
Für die zweite Rangstelle (Bausparkasse oder Geschäftsbank) können weitere
53800,00 € genutzt werden (nämlich 80 % von 268500,00 € minus 161000,00 €).

Exkurs: Unterlagenübersicht
Folgende Beleihungsunterlagen sollten u.U. vom Kreditantragsteller eingereicht werden:

BeleihungsunterlagenErhältlich bei
• Grundbuchauszug• Amtsgericht
• Neueste Katasterunterlagen• Vermessungsamt
• Erschließungskostenbeitragsbescheinigung• Tiefbauamt
• Baubeschreibung• Architekt
• Berechnung des umbauten Raumes• Architekt
• Wohn-/Nutzflächenberechnung• Architekt
• Bauzeichnungen• Architekt
• Amtlicher Lageplan• Vermessungsingenieur
• Baugenehmigung bei geplanten Bauvorhaben• Architekt
• Kaufvertrag für Grundstück/Wohnung• Notar
• Ggf. Teilungserklärung bei Wohnungs- oder Teileigentum• Verkäufer
• Grundrisszeichnung bei Eigentumswohnungen/
Gebrauchsimmobilien• Verkäufer
• Fotos der Gebäude• Verkäufer
• Kaufvertrag für Keller, Haus, Garage; bei

Fertighäusern

zusätzlich Bemusterungsvertrag• Hersteller
• Einkommensnachweise, Einkommensteuerbescheid• Arbeitgeber, Steuerberater
• Wirtschaftlichkeitsberechnung/Lastenberechnung• Architekt
• Forderungsaufstellung für abzulösende Belastungen• Gläubiger
• Ertragsaufstellung gemäß Vordruck der Bank
• Kostenanschläge für Modemisierung/Instandsetzung• Ausführende Firma
• Kostenermittlung nach DIN 276• Architekt
• Valutabescheinigung für vorgehende Grundpfandrechte• Gläubiger
• Selbstauskunft gemäß Vordruck der Bank• Bank
• Eigenkapitalnachweis
• Aufstellung der ArbeitsleistungenEigene Unterlagen
• Versicherungsschein für die Gebäudefeuerversicherung
Nov 30, 2015gesundhe-admin
Versicherer- und Fahrzeugwechsel - Beitragsberechnung bei FahrzeugversicherungEinschränkungen des Versicherungsschutzes - Deckungsanspruch aus der KH-Versicherung
  Weitere Artikel  
 
Kreditwürdigkeitsprüfung und Staatliche Förderung wohnungswirtschaftlicher Sparformen
 
Zuteilungsvoraussetzungen für ein Bauspardarlehen – detailliertere Information
 
Bauspartarife und Flexibilität des Bausparens – hilfreiche Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Risiko des vorzeitigen Todes – Vorsorgemaßnahmen

    Beim Tod des gesetzlich Versicherten leistet die gesetzliche Rentenversicherung Renten wegen Todes an Witwen bzw. Witwer und an Waisen. a) Witwen- und Witwerrente Rentenberechtigt sind grundsätzlich der überlebende Ehepartner oder […]

    Jun 22, 2015gesundhe-admin
  • Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Haftpflichtversicherung – Lernkotrolle und Tests

    27. Besteht in der Privat-HV für den VN Versicherungsschutz, wenn mit bzw. durch folgende Objekte Dritten Schaden zugefügt wird? a) Fahrrad mit Hilfsmotor b) Gokart (motorgetrieben) c) Seifenkiste d) gemietetes […]

    Aug 21, 2015gesundhe-admin
  • Pfändung und Überweisung in der Lebensversicherung

    Der Gläubiger eines Versicherungsnehmers kann aufgrund eines vollstreckbaren Titels (z. B. rechtskräftiges Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid) im Rahmen der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht u. a. auch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im […]

    Jul 3, 2015gesundhe-admin
  • Vertragsspiegel Kranke Patienten – Versicherung Ratgeber

    Name Vorname Geburts­ -datum Beruf A = Angestellte/-r AR = Arbeiterin/ S = SSSelbstständig B = Beamtin/-er Vers.-Nehmer Ehepartner Kinder Anschrift Versicherungsnachweis: Vers.-Nummer vom: Bedingungen Beginn Ablauf Zahlungsweise Beitrag / […]

    Mrz 9, 2017gesundhe-admin
  • Ihre Versichertenrechte richtig durchsetzen – empfehlenswerte und hilfreiche Information

    Nicht nur im Schadensfall kann es Ärger geben, wenn das Versicherungsunternehmen nicht oder nur weniger bezahlen will als erwartet. Auch hohe Prämien, eine Kündigung des Vertrages durch das Versicherungsunternehmen oder […]

    Mrz 10, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr