Rund 200000 Arbeitnehmer trifft es jedes Jahr in Deutschland: Diagnose Berufsunfähigkeit. Schon bisher konnte die staatliche Unterstützung in Form von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten für die Betroffenen kaum den bisherigen Lebensstandard sichern, und seit 2001 ist es noch weniger geworden. Besonders Berufstätige, die 1961 oder später geboren sind, müssen bei der Renten erhebliche Kürzungen hinnehmen. Und Berufseinsteiger erhalten überhaupt nichts. Eine private Zusatzabsicherung ist also wichtiger denn je, besonders dann, wenn größere finanzielle Verpflichtungen bestehen.
Das unterschätzte Risiko
Gegen das Risiko Berufsunfähigkeit hilft aber doch eine Unfallversicherung, meinen viele Berufstätige. Das ist leider falsch! Rund 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind Folge einer Krankheit, nicht eines Unfalls. Die Krankheitsursachen sind vielfältig: psychische Erkrankungen, Rückenbeschwerden, Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Schwäche, Schlaganfall oder auch Depressionen, um nur die wichtigsten zu nennen. Dieses Risiko kann nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) abmildern.
Die staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Eine Horrorvision: Gestern noch eine hoch bezahlte Führungskraft – morgen vielleicht noch in demselben Unternehmen, aber in der Pförtnerloge? Für Jüngere ist Derartiges nicht mehr undenkbar, seit die Reform der Invalidenrente beschlossen wurde. Denn dadurch wurde eine drastische Absenkung der staatlichen Leistungen für alle Berufstätigen Wirklichkeit, die zum 1. Januar 2001 noch keine 40 Jahre alt waren.
Die alte Regelung bis Ende 2000
Die alte Regelung sah so aus: Musste jemand aus Gesundheitsgründen seinen bisherigen Beruf aufgeben, brauchte er nur Angebote zu akzeptieren, die seiner Position und Qualifikation entsprachen. War er auch da nur zu weniger als 50 Prozent einsetzbar und wurde das per Gutachten bestätigt, bekam er eine staatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU-Rente). Wer darüber hinaus nicht mehr in der Lage war, drei Stunden pro Tag einer leichten Tätigkeit nachzugehen, hatte Anspruch auf die höhere Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Auch wenn BU-Rentner keine für sie passende leichte Tätigkeit finden konnten, erhielten sie oftmals eine EU-Rente.
In Zahlen: Die EU-Rente entsprach etwa der Rente, die der Invalide bei Fortführung seines Berufes mit 60 Jahren erhalten hätte. Die BU-Rente belief sich auf rund zwei Drittel dieses Wertes. Dass schon bei dieser Regelung niemand Reichtümer ansammeln konnte, zeigt die Tatsache, dass im Jahr 2000 eine monatliche EU-Rente im Durchschnitt gut 800 Euro betrug, eine BU-Rente nur gut 600 Euro.
Die neue Erwerbsminderungsrente
Seit der Reform werden beide Rentenarten zusammengefasst: in der sogenannten Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Für alle nach dem 2. Januar 1961 Geborenen ist in einer Art Stüfenplan festgelegt, wer wann wie viel Geld bekommt. Die ganze EM-Rente erhält nur noch derjenige, der wie früher bei der EU-Rente nicht mehr in der Lage ist, für drei Stunden täglich einem leichten Job nachzugehen.
Dabei entspricht die EM-Rente mit Abstrichen etwa der alten EU-Rente, also dem Betrag, den der Invalide bei einem Renteneintritt im 60. Lebensjahr erhalten hätte. Wer noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf die halbe EM-Rente. Er kann auf die volle EM-Rente hoffen, wenn sich keine leichte Tätigkeit für ihn findet. Wer aber vom Gutachter noch für fit genug gehalten wird, sechs Stunden täglich durchzuhalten, erhält – nichts!
Für die Erwerbstätigen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es Vertrauensschutz, das heißt, im Prinzip bleibt es bei der alten, besseren Regelung. Aber nur im Prinzip, denn auch hier wird gekürzt: Statt der alten BU-Rente gibt es nun die halbe EM-Rente. Das ist weniger als vorher, denn wie gesagt: Die BU-Rente betrug ja immerhin etwa zwei Drittel der alten EU-Rente.
Für Selbstständige gibt es hingegen eine Verbesserung: Auch sie können bei absoluter Erwerbsunfähigkeit eine EM-Rente bekommen – früher war das nicht möglich. Doch ansonsten bedeutet die Reform eine drastische Verschlechterung für die Betroffenen.
So schützen Sie sich privat gegen die Berufsunfähigkeit
Es gibt zwei Varianten für eine private Absicherung: eine eigenständige Versicherung oder eine Zusatzversicherung zur Lebens- oder Leibrentenversicherung. Im Fall dauernder Berufsunfähigkeit erhalten Sie dann eine vorher festgelegte Monatsrente bis zum ebenfalls festgelegten Ablauf der Versicherung. Zudem entfällt eine weitere Beitragszahlung.
Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten nur separat oder in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung ab. Manchmal ist die Kombination nicht teurer als die separate Berufsunfähigkeitsversicherung.
Weniger günstig ist hingegen die Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. In diesem Falle verteuert sich die Prämie erheblich. Diese Kombinationen werden allerdings gern von Vertretern angeboten, weil damit besonders hohe Provisionen zu verdienen sind.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Wenn Ihnen ein Vertreter eine Kombination von BU- und Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit dem beliebten Argument anpreist, dass Sie damit auch für Ihr Alter Vorsorgen können, sagen Sie ihm, dass Sie Versicherung und Geldanlage lieber trennen möchten!
Wie hoch sollten Sie abschließen?
Die Frage, die Sie sich stellen sollten, lautet: Was ist, wenn ich morgen berufsunfähig werde? Welches Vermögen beziehungsweise welche Schulden sind vorhanden oder zu tilgen? Welche regelmäßigen Geldflüsse sind zu erwarten?
Um den Bedarf einigermaßen genau ermitteln zu können, müssen Sie sich die Mühe machen, Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen, die nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit anfallen würden. Dabei helfen Ihnen die beiden folgenden Übersichten. Die wichtigsten (monatlichen) Ausgaben sind:
Monatliche Ausgaben
Ausgabenposten | Ausgabensumme |
Miete bzw. Hypothekenrate | |
Lebensunterhalt inklusive Auto | |
laufende Kredite | |
Schulkosten der Kinder | |
Versicherungen | |
gegebenenfalls Unterhalt | |
gegebenenfalls Sparpläne |
Dagegen stellen Sie die Einnahmen, die nach einer Berufsunfähigkeit verfügbar wären. Dazu könnten gehören:
Einnahmenposten | Einnahmensumme |
staatliche Erwerbsminderungsrente bzw. Beamtenpension | |
betriebliche Versorgungsrente | |
(Mehr-)Einkommen des Ehepartners | |
Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung | |
Einkünfte aus Sparplänen/ Wertpapieren | |
Auszahlung Lebensversicherung | |
Erbe |
Die Differenz beider Summen ergibt Ihre persönliche Versorgungslücke. Idealerweise schließen Sie daher eine BU-Versicherung über diese Summe ab, zum Beispiel als monatliche Ratenzahlung. Allerdings wollen die Versicherer oftmals nur bis zu Dreiviertel des vorigen Nettoverdienstes absichern. Wenn Sie eine bestimmte Summe an verfügbarem Kapital als monatlichen Zufluss umrechnen wollen, können Sie die Summe als groben Anhaltspunkt mit 0,004 oder 0,005 multiplizieren.
Beispiel
Nehmen wir an, Sie könnten notfalls Aktien im Wert von 20000 Euro verkaufen. 20000 mal 0,005 ergibt dann 100 Euro als monatlichen Zufluss. Wenn Sie älter sind, können Sie auch 0,006 als Faktor wählen.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Kosten einer BU-Versicherung, also die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages, hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten sind folgende:
• die Höhe der gewählten BU-Rente (wie in dem vorherigen Artikel ausgerechnet);
• die Risikogruppe, der Ihr Beruf von der Versicherung zugeordnet wird;
• Ihr Geschlecht, da Frauen wegen einer höheren Lebenserwartung meist mehr zahlen müssen;
• das Alter, bis zu dem die BU-Rente höchstens gezahlt wird;
• das gewählte Versicherungsunternehmen;
• Ihr Eintrittsalter;
• Ihr Gesundheitszustand;
• falls vereinbart, eine Karenzzeit (also die Zeit, in der das Unternehmen noch nicht zahlen muss).
Wenn Sie die Höhe der BU-Rente errechnet haben, hängen die Kosten also von den oben genannten Faktoren ab, auf die Sie keinen Einfluss haben oder die vom Versicherer vorgegeben werden. In dem folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen, wie viel eine kombinierte Risikoleben- und BU-Versicherung kostet.
Beispiel
Ein 30-jähriger Mann mit normaler Risikobewertung (zum Beispiel kaufmännische Tätigkeit), der 50000 Euro für die Hinterbliebenen versichert (Risikolebensversicherung) und 1 000 Euro Monatsrente bei Berufsunfähigkeit erhalten will, zahlt bis zum Alter von 65 Jahren ab 450 Euro pro Jahr bei sehr günstigen Unternehmen. Eine 30-jährige Frau zahlt meist rund 50 Euro mehr pro Jahr. Bei teuren Unternehmen kostet es gut und gern das Doppelte. Arbeitet der Mann in einer hohen Risikoklasse (siehe die Übersicht weiter unten), kostet ihn der gleiche Versicherungsschutz schon bei einem günstigen Unternehmen ab 900 Euro im Jahr.
Wie bei Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung können Sie übrigens auch den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen, nicht aber als Werbungskosten.
Die Risikoeinstufung
Die Höhe der Prämie hängt in erster Linie vom Beruf ab und dem Risiko, berufsunfähig zu werden. Viele Anbieter teilen die Berufsgruppen in vier Risikoklassen auf. Angehörige der Risikoklasse 1 zahlen am wenigsten, jene der Risikoklasse 4 am meisten. Und manche Berufe wie Zirkusartist sind kaum versicherbar.
Die Risikoklassen
Risikoklasse 1 (gering): Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
Risikoklasse 2 (normal): Das können Bankkaufleute oder Sachbearbeiter sein.
Risikoklasse 3 (erhöht): Dazu zählen zum Beispiel Verkäufer und Handwerker.
Risikoklasse 4 (hoch): In dieser Gruppe sind unter anderem Dachdecker und Friseure.
Karenzzeit – ja oder nein?
Bei fast allen Anbietern kann der Kunde eine sogenannte Karenzzeit vereinbaren und bis zu 15 Prozent der Prämie sparen. In der Karenzzeit, zum Beispiel die ersten sechs Monate einer Berufsunfähigkeit, wird trotz festgestellten Anspruchs noch keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Das kann sich für diejenigen lohnen, die in der Anfangszeit noch anderweitige Ansprüche haben, zum Beispiel aus einer Krankentagegeldversicherung.
Achtung!
Das Risiko ist jedoch hoch. Je länger die Karenzzeit dauert, desto größer ist die Gefahr, dass Sie wieder berufsfähig werden und dann kein Geld mehr bekommen. Schlecht, wenn Sie dann schon Ihren Job verloren haben und keinen neuen finden.
Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen
Wichtiger als die Höhe des Beitrags sind noch die Versicherungsbedingungen. Wählen Sie deshalb nicht einfach das günstigste Angebot aus, sondern prüfen Sie ganz genau die Bedingungen. Der größte Haken bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist folgender: Nicht jeder Beruf wird bei jedem Unternehmen versichert. Und wenn doch, dann weiß der Versicherte im Fall des Falles noch nicht, ob die Versicherung wirklich zahlen wird. Denn es gibt immer noch Unternehmen, die den Versicherten auf eine annehmbare andere Berufstätigkeit verweisen (abstrakte Verweisungsklausel). Bedingung: Der neue Beruf darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern. Ein Bezug zum bisherigen Beruf ist aber ebenso wenig notwendig wie ein vorhandener Arbeitsplatz. Das kann im Extremfall bedeuten, dass Sie trotz Versicherung keine Arbeit und kein Geld haben. Eine echte Mogelpackung also. Doch die meisten Versicherer – und das ist erfreulich – haben Tarife im Programm, bei denen auf die abstrakte Verweisungsklausel verzichtet wird.
Achtung!
Achten Sie darauf, dass in den Versicherungsbedingungen nicht die abstrakte Verweisungsklausel steht. Fragen Sie unbedingt nach Tarifen, die auf diese Klausel verzichten!
Worauf sollten Sie achten?
Um keinen Fehler zu machen, der Sie später teuer zu stehen kommen könnte, sollten Sie die Konditionen genau prüfen. Sie sind wichtiger als ein möglicherweise günstiger Monatsbeitrag. Denn was nützt der, wenn im Falle des Falles nicht gezahlt wird? Die folgenden neun Bedingungen sollte Ihre BU- Versicherung erfüllen.
Keine Verweisung auf andere Berufe Der Versicherer erklärt explizit, dass er die vereinbarte BU-Rente zahlt, wenn Sie zumindest zu 50 Prozent berufsunfähig sind – es sei denn, Sie arbeiten tatsächlich in einem konkreten anderen Beruf und haben ein entsprechendes Einkommen.
Keine Verzögerung Der Versicherer zahlt bereits dann, wenn der ärztliche Gutachter Ihnen eine Berufsunfähigkeit von einem halben Jahr prognostiziert.
Rückwirkende Zahlung Der Versicherer zahlt BU-Renten auch rückwirkend bis zu drei Jahren. Das kann wichtig sein, wenn die Berufsunfähigkeit nicht gleich feststellbar war oder Sie zunächst nicht mit einer dauernden Berufsunfähigkeit gerechnet haben.
Faire Gesundheitsfragen Der Versicherer fragt in verständlicher Weise einen angemessenen Zeitraum ab: Krankenhausaufenthalte höchstens aus den letzten zehn Jahren, Arztbesuche und Krankheiten (bis auf Aids) maximal die letzten fünf Jahre. Achtung Gesetzesänderung: Seit dem 1. Januar 2008 müssen Sie nur die Angaben zu den Vorerkrankungen machen, nach denen Sie in Textform gefragt werden. Die früher oft gestellten allgemeinen Fragen (Waren Sie krank?) sind seither unzulässig. Das begrenzt Ihr Risiko einer Falschbeantwortung.
Rücktritt vom Vertrag Der Versicherer begrenzt den Zeitraum, wegen unabsichtlich falscher Gesundheitsangaben Ihrerseits vom Vertrag zurücktreten zu können, auf fünf Jahre oder weniger. Er verzichtet auf den Rücktritt oder die Erhöhung von Beiträgen bei schuldlos falschen Angaben. Achtung Gesetzesänderung: Seit dem 1. Januar 2008 müssen die Versicherer mögliche Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht innerhalb von fünf Jahren geltend machen, spätere Einwände sind zwecklos. Beitragsfreistellung Bei Kombination mit einer Risikolebensversicherung entfällt bei Zahlung einer BU-Rente die Beitragszahlung auch für die Risikopolice.
Nachversicherungsgarantie Sie haben die Möglichkeit, Ihre BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken, weil zum Beispiel Ihre laufenden Ausgaben gestiegen sind Beitragsstundung Sie haben die Möglichkeit, während der Prüfung des Versicherers, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Beiträge zu stunden.
Weltweite Geltung Der Versicherungsschutz ist nicht räumlich eingeschränkt, sondern gilt weltweit. Die Versicherungsdauer sollte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens bis zum 60. Lebensjahr vereinbart werden. Das bedeutet auch, dass die vereinbarte Rente bis zu diesem Zeitpunkt läuft – also nicht lebenslang und auch nur so lange, bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, eventuell auch in einem Verweisungsberuf.
Normalerweise zahlt der Versicherer eine BU-Rente, wenn eine Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent erreicht ist. Zwar gibt es auch andere Regelungen wie die sogenannte Staffelregelungen, die Teilzahlungen zum Beispiel schon ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit vorsehen. Die volle Rente gibt es dann erst, wenn beispielsweise 75 Prozent Berufsunfähigkeit erreicht sind. Allerdings hat sich gezeigt, dass es bei diesen Regelungen oft Streit mit den Anbietern gibt. Die klare 50-Prozent-Regelung ist daher vorzuziehen.
Nicht zu lange warten!
Warten Sie nicht zu lange mit dem Abschluss einer solchen Versicherung, denn gewöhnlich können sich nur gesunde Personen versichern. (Für die Angaben zur Gesundheitsprüfung siehe auch die Kategorie Risikolebensversicherung)
Haben Sie bereits gesundheitliche Probleme, und geben Sie diese wahrheitsgemäß an, gibt es drei Möglichkeiten:
• Das Unternehmen bietet Ihnen den Vertrag zu einem höheren Beitrag an.
• Es schließt eine Leistung aus, wenn diese Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führen sollte.
• Das Unternehmen lehnt die Annahme ab, sodass Sie weitere Angebote anfordern müssen.
Alle Fälle sind jedoch besser als der Schock, dass ein Unternehmen die Leistung verweigert, weil Sie falsche oder gar keine Angaben zu einer Vorerkrankung gemacht haben.
Absicherung für Hausfrauen, Studenten und Azubis
Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner erhalten zwar für ihre Arbeit in der Regel kein Geld. Doch was ist, wenn diese Arbeitskraft fehlt? Dann muss möglicherweise eine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt werden. Auch Studenten und Auszubildende verdienen oft noch wenig oder gar nichts. Den-noch können auch sie erwerbsunfähig werden. Viele Unternehmen bieten diesen Gruppen oft auch nur Erwerbsunfähigkeitspolicen an, die eine Rentenzahlung bis maximal 1000 Euro pro Monat vorsehen. Später, nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung, kann der Vertrag dann in eine normale BU-Versicherung umgewandelt werden oder leistet dann automatisch auch bei Berufsunfähigkeit.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Achten Sie darauf, dass es in Ihrem Vertrag möglich ist, nach dem Studium oder der Ausbildung ohne neue Gesundheitsprüfung die BU-Rente zu erhöhen.
Absicherung für Beamte
Als Beamter können Sie eine BU-Versicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit abschließen. Allerdings sollte auch hier keine Verweisung möglich sein, deshalb muss die Police so ausgestaltet sein, dass sie bereits bei Dienstunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit zahlt! Der Vertrag muss eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, die regelt, dass die Berufsunfähigkeit bereits bei Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gegeben ist.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Halten Sie in den Bedingungen fest, dass der Versicherer die Gesundheitsprüfung durch den Dienstherrn anerkennt und keine eigene Gesundheitsprüfung unternimmt.
BU-Schutz ausbauen – wie geht das?
Wer seinen bereits bestehenden Vertrag aufstocken will, sollte zunächst bei seinem Versicherer anfragen. Im Idealfall wird das Anliegen akzeptiert – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wenn nicht, sollten Sie auch noch von anderen Anbietern Angebote für den aufzustockenden Rentenbetrag einholen – zumal sich bei den Bedingungen in den vergangenen Jahren manches zum Besseren gewandelt hat. Es ist meist günstiger, den alten Vertrag zu behalten und einen neuen nur über die Differenz abzuschließen. Neuere Verträge sehen oft die Möglichkeit der nachträglichen Änderung der BU-Rente oder der Laufzeit bereits vor.