Um zum Geschäft und zu Provisionen zu kommen, werden von Vertretern gerne Sprüche über besonders kulante Zahlungen ihrer Gesellschaft im Versicherungsfall geklopft und behauptet, dass Vorerkrankungen, die der Kunde hatte, nicht im Antrag angegeben werden müssten. Oder deren Angabe sei nicht nötig, weil ihre Gesellschaft auch Kranke versichere. Einen Antragsteller davon abzuhalten, Vorerkrankungen anzugeben, ist besonders verwerflich und führt – in vielen Fällen oft erst nach Jahren – zum Ärger und zu großen Verlusten im Versicherungsfall; denn beim Verschweigen von Vorerkrankungen braucht die Gesellschaft nicht zu zahlen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (IVa ZR 240/86, Auge- und Ohr-Rechtsprechung) im Jahre 1988 entschieden, dass die Gesellschaft dem Versicherten nicht den Versicherungsschutz versagen kann, wenn dieser dem Vertreter Gesundheits-fragen mündlich richtig beantwortet, der Vertreter im Antragsformular aber falsche Eintragungen gemacht hat. Der Vertreter sei Auge und Ohr der Gesellschaft. Daraufhin haben einige Unternehmen versucht, ihren Vertretern die Vollmacht zur Entgegennahme solcher Erklärungen zu nehmen und sich diese Regelung vom Antragsteller bestätigen zu lassen. Ende 1996 hat das Bundesaufsichtsamt den Gesellschaften die Verwendung einer solchen Klausel im Antrag untersagt.
Das Problem ist aber: Der Versicherte, der dem Vertreter bei Antragstellung Vorerkrankungen angegeben hat, muss dies später auch beweisen können. Und daran hapert es meistens. Die weiteren Folgen wurden bereits dargestellt: Kündigung wegen Verschweigens von früheren Krankheiten, Verlust des Versicherungsschutzes und aller Beiträge, Selbstzahlung der Krankheitskosten und kaum Möglichkeiten, anderweitig eine Versicherung zu erhalten. Einige Vertreter brechen den Widerstand standhafter Verbraucher und erreichen auf Anhieb einen Abschluss auch dadurch, dass sie ihnen Geld anbieten, welches sie von ihrer Provision abzweigen. Sie sollten sich auf diese fragwürdigen Manöver nicht einlassen. Sie brauchen keine Versprechungen, sondern knallharte, für Jahrzehnte tragfähige und schriftlich niedergelegte Vereinbarungen. Spätestens dann, wenn Sie von einem Vertreter die schriftliche Festlegung seiner Sprüche und Versprechungen verlangen, werden Sie sehen, dass diese wie Seifenblasen zerplatzen. So wird jungen gut verdienenden Angestellten oft eine problemlose Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse versprochen für den Fall, dass sie heiraten sollten und die private Versicherung der Familie zu teuer wird. Diese Prophezeiung wird vom Vertreter sicher schnell zurückgenommen, wenn man ihm eine schriftliche Erklärung abverlangt, dass er alle Verluste übernimmt für den Fall, dass seine Vorhersage später – vielleicht wegen veränderter Rechtslage – nicht mehr zutrifft.
Derjenige, dem ein Vertreter bei einem Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Versicherung eine monatliche Einsparung von 100 Euro vorrechnet, sollte aufpassen, dass er vor lauter Begeisterung nicht einen großen Fehler macht. Viele haben in einer solchen Situation vor Freude über das höhere Nettogehalt übersehen, dass bei anderen Gesellschaften möglicherweise noch höhere Beitragseinsparungen zu erzielen sind – z.B. 150 statt 100 Euro pro Monat. Außerdem sind Beitragserhöhungen von 40 Prozent binnen kurzer Zeit keine Ausnahme. Wer nicht die erstbeste Versicherung abschließt, sondern sich informiert, kann also auf Dauer viel Geld sparen. Gefährlich sind auch die vielen Spezialtarife für bestimmte Berufs- oder andere Personengruppen, die oft durch Vermittler angeboten werden, die sich als Repräsentant eines Verbandes ausgeben, zu dem das einzelne Mitglied mehr Vertrauen hat als zu einem Versicherungsvertreter. Diese Sonder- oder Gruppentarife erschweren dem Verbraucher noch mehr die Übersicht und verleiten vor allen Dingen leicht zu der falschen Annahme, die angebotenen Beiträge seien besonders günstig. Das trifft nämlich nicht immer zu.
Sie können teurer sein als die Normalbeiträge anderer Gesellschaften. Also empfiehlt es sich, nach solchen Spezialtarifen zwar Ausschau zu halten, diese aber genau zu prüfen und mit Gegenangeboten zu vergleichen. Wichtig ist auch, die Frage zu klären, was geschieht, wenn der Gruppenvertrag von der einen oder anderen Seite (von dem Verband oder der Gesellschaft) gekündigt wird. Bleiben die Versicherungen dann bestehen und mit welchem Beitrag? Unterschätzen Sie nicht die Gefahr der angeblichen Vertreterberatung, der Sie sich nicht aussetzen sollten, wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind, dass Sie den Vertreter nach seiner Beratung ohne Vertrag aus dem Haus bekommen. Versicherungsvermittler sind psychologisch geschult. Ihre Hauptregel: Die Unterschrift muss möglichst beim ersten Besuch fallen. In der Hauszeitung der größten deutschen Versicherungsgesellschaft war einmal zu lesen, der Vertreter müsse möglichst schnell herausfinden, wie der Kunde am besten zu packen ist.
Eine Unterschrift unter einen falschen Antrag kann lebenslange Folgen haben. Eine private Krankenversicherung kann oft erst nach Ablauf der ersten drei Jahre und danach von Jahr zu Jahr gekündigt werden. Dann kann ein falsch oder zu teuer Versicherter aber oft nicht mehr zu einer günstigeren Gesellschaft wechseln, wenn er zwischenzeitlich krank geworden ist und von einem anderen Unternehmen nicht mehr aufgenommen wird. Oder der Anfangsbeitrag bei einer anderen Gesellschaft ist wegen des gestiegenen Eintrittsalters so hoch, dass ein Neuabschluss nicht mehr lohnt. Deshalb ist die richtige Auswahl einer privaten Krankenversicherung ungeheuer wichtig, aber sie ist auch sehr schwierig. Tröstend ist dabei eines: Viele müssen eine solche Entscheidung nur einmal im Leben treffen.
Informieren – ja, aber …worüber und wie?
Die Bedingungen der privaten Krankenversicherungen sind bei der Information das kleinere Problem. Sie sind hinsichtlich der Leistungsarten bis zu einem gewissen Grade gleich. Die Angebote unterscheiden sich aber doch von Unternehmen zu Unternehmen in einigen Punkten – vor allem im Umfang der weitgehend gleichen Leistungen.
Man kann Bedingungen aber in der Regel nicht ändern, sondern müsste nach einer anderen Gesellschaft suchen, die gewünschte Abweichungen bietet. Bei der großen Bedeutung der Krankenversicherung ist es unverständlich, warum der Gesetzgeber neben der Tarifvielfalt auch noch die Bedingungsvielfalt zugelassen hat. Das Problem des Verbrauchers ist nämlich: Wie soll er die Unterschiede in den Bedingungen erkennen und finanziell bewerten? Die Leistungen privater Krankenversicherungen werden zwar in vielen Varianten angeboten, doch gewähren alle Gesellschaften einen Grund- Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und Zahnbehandlungen. Im Gesamtumfang der Leistungen bestehen jedoch erhebliche Abweichungen. So gibt es unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Kosten ambulanter Behandlungen oder prozentual sehr verschiedene Erstattungen von Zahnarztkosten.
Diese Abweichungen im Leistungsumfang wirken sich natürlich auf den Beitrag aus. Aber – wie bei den unterschiedlichen Bedingungen – kann auch hier kein Verbraucher diese Abweichungen finanziell bewerten und in ein angemessenes Verhältnis zum Beitrag setzen. Beitragsdifferenzen in der privaten Krankenversicherung gehen außerdem so weit, dass Prämien für einen Versicherungsschutz mit schlechteren Bedingungen und weniger Leistungen höher sein können als anderswo für günstigere Konditionen. Auch der Tarifbeitrag für eine private Krankenversicherung ist ein unzuverlässiger Faktor im Vergleich der Angebote; denn die Versicherungsunternehmen können bei steigenden Aufwendungen mit Zustimmung des Treuhänders ihre Beiträge erhöhen (sogar die Selbstbeteiligungen). So spielen noch unterschiedliche Beitragserhöhungen eine Rolle für die Frage, was eine private Krankenversicherung am Ende tatsächlich kostet. Das gilt für Zusatzversicherungen und vor allen Dingen für private Vollversicherungen. Kein noch so aufwändiges Computerprogramm kann das auf Dauer oder fürs ganze Leben günstigste Krankenversicherungsunternehmen ermitteln.